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Dr. Reuter IR zu Biofrontera: Biofrontera stellt die Weichen für die Zukunft

Magazine aktuell


#gabb aktuell



23.11.2021, 7479 Zeichen

Der Börsengang der US-Tochter und das Mediationsergebnis mit Hauptaktionär Deutsche Balaton sind zwei wichtige Etappen für den künftigen Wachstumskurs.

 

Auseinandersetzungen um die künftige Unternehmensstruktur haben den Aktienkurs der Biofrontera AG unter kräftigen Abgabedruck gesetzt. Zugleich untermauern die jüngsten Quartalszahlen, dass die Tendenz im operativen Geschäft wieder nach oben geht. Die sich seit März abzeichnende Umsatzerholung hat sich im dritten Quartal weiter fortgesetzt. Auf Neunmonatsbasis erreichten die Produktumsätze 18,5 Millionen Euro und damit wieder das Niveau von 2019 vor der Coronapandemie. 12,3 Millionen Euro entfielen dabei auf den US-Markt, was einer Steigerung um 36 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. In Deutschland als zweitgrößtem Markt verharrten die Erlöse mit 3,9 Millionen Euro auf Vorjahresniveau.

 

Ob Biofrontera den für die nächsten fünf Jahre angepeilten Umsatzsprung auf 200 bis 400 Millionen Euro realisieren kann, hängt insbesondere an der weiteren Umsatzentwicklung des Hauptprodukts Ameluz® in den USA. Ameluz® ist eine photodynamische Therapie (PDT) zur Behandlung von Aktinischer Keratose, einer Vorstufe von weißem Hautkrebs. Angesichts des noch sehr geringen Marktanteils der PDT bei Aktinischer Keratose in den USA in Höhe von derzeit nur etwa zwei Prozent will Biofrontera das sich bietende Wachstumspotenzial unter anderem mit Hilfe von Zulassungserweiterungen sowie durch eine optimierte Vertriebsstruktur in Zukunft stärker ausschöpfen. Bei den mit der PDT behandelten Patienten beträgt der aktuelle Marktanteil von Ameluz in den USA derzeit 24 Prozent, weshalb selbst in diesem eher kleinen Segment noch viel Potenzial steckt.

 

Um das künftige Umsatzpotenzial zu vergrößern, will Biofrontera in den USA noch in diesem Jahr mit zwei klinischen Studien beginnen. Zum einen handelt es sich um eine Wirksamkeitsstudie der klinischen Phase IIb mit 126 Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Akne. Zum anderen wird in einer klinischen Studie an 100 Patienten die Sicherheit und Verträglichkeit von Ameluz® bei der Behandlung von Aktinischer Keratose im Gesicht und auf der Kopfhaut zusammen mit der neuen BF-RhodoLED® XL-Lampe bei einer Behandlung mit drei Tuben Ameluz® getestet. Bislang ist die Zulassung der Ameluz®-PDT auf die Anwendung von einer Tube pro Behandlung beschränkt.

 

Die für die klinischen Studien anfallenden Forschungs- und Entwicklungskosten werden im Rahmen des Lizenzvertrags von der Biofrontera AG getragen. Zugleich hat der im Oktober abgeschlossene Börsengang der Biofrontera Inc. in den USA die Basis für eine eigenständige Finanzierung der US-Tochter geschaffen. Die Biofrontera Inc. kann deshalb mit einem eigene Management-Team und einem unabhängigen Board of Directors als rechtlich eigenständiges US-Unternehmen agieren. Auf die Biofrontera AG entfallen nach dieser Trennung alle Umsatzerlöse in Europa, die vereinbarte gestaffelte Beteiligung an den Umsätzen der Biofrontera Inc. mit Ameluz® sowie die künftigen Ergebnisse aus den Forschungs- und Entwicklungsprojekten, die über die mit der Biofrontera Inc. vereinbarten Studien hinausgehen. Die Biofrontera AG mit ihren deutschen Tochterunternehmen ist damit auch weiterhin Lizenzgeber sowie Patent- und Zulassungshalter von Ameluz® und der hauseigenen PDT-Lampe in den USA.

 

Vor dem Hintergrund der volatilen Umsatzentwickung aufgrund der Pandemie hat das Unternehmen von April bis September 2021 monatliche vorläufige Umsatzzahlen veröffentlicht. Diese eher unübliche Praxis diente der Transparenz während der Umsatzerholung aus der Pandemie heraus. Da Biofrontera sich nun wieder auf dem Umsatzniveau vor der Pandemie, also den Umsätzen von 2019 befindet, wurde diese Berichtspraxis ab dem vierten Quartal wieder eingestellt.

 

Das in der Vorwoche erzielte Mediationsergebnis mit dem Großaktionär Deutsche Balaton-Gruppe schafft nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten die Grundlage dafür, dass das operative Geschäft der Biofrontera AG nun störungsfrei vorangebracht werden kann.

Darüber hinaus hatte das Unternehmen in einer Ad-Hoc-Mitteilung vom 10. November 2021  das vorzeitige Ausscheiden des langjährigen Vorstandsvorsitzenden und Firmengründers Hermann Lübbert aus dem Vorstand bekanntgegeben. Dieser Schritt ist dem Unternehmen zufolge eine Option, die in dem am 31. Dezember 2022 endenden Dienstvertrag mit Herrn Lübbert enthalten ist. Herr Lübbert wird sich in Zukunft ausschließlich auf seine Aufgaben als Executive Chairman der Biofrontera Inc. konzentrieren.

 

Wie sich der Aktienkurs bis zur Hauptversammlung weiterentwickeln wird, hängt von einem wesentlichen Faktor ab. Noch im Dezember steht die gerichtliche Entscheidung im US-Bundesstaat Massachusetts zur Klage des Wettbewerbers DUSA Pharmaceuticals an.

 

Im Falle eines positiven Ausgangs für Biofrontera, von dem das Management ausgeht, sollten in der Wahrnehmung der Investoren wieder die Wachstumsperspektiven mit Ameluz® in den Vordergrund treten. In Verbindung mit den Ergebnissen auf der Hauptversammlung als Kompromiss der Interessen aller Anteilseigner könnte sich hier die Grundlage für eine Gegenbewegung des Aktienkurses herauskristallisieren.

 

Biofrontera AG

ISIN: DE0006046113

www.biofrontera.com/de/

Land: Deutschland

Marktkapitalisierung: 102,1 Mio. Euro

Kurs (Xetra): 1,80 Euro

52W Hoch: 3,54 Euro

52W Tief: 1,80 Euro

 

Disclaimer/Risikohinweis

 

Unternehmensrisiken: Wie bei jedem Unternehmen bestehen Risiken hinsichtlich der Umsetzung des Geschäftsmodells. Es ist nicht gewährleistet, dass sich das Geschäftsmodell entsprechend den Planungen umsetzen lässt. Weitere Unternehmensrisiken von Biofrontera können dem Prospekt entnommen werden, der auf  https://www.biofrontera.com/de/investoren/basisdaten-aktie heruntergeladen werden kann.

 

Investitionsrisiken: Investitionen sollten nur mit Mitteln getätigt werden, die zur freien Verfügung stehen und nicht für die Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt werden. Es ist nicht gesichert, dass ein Verkauf der Anteile über die Börse zu jedem Zeitpunkt möglich sein wird. Grundsätzlich unterliegen Aktien immer dem Risiko eines Totalverlustes.

 

Disclaimer: Alle in diesem Newsletter / Artikel veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältigen Recherchen. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die behandelte(n) Aktie(n) noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber für vertrauenswürdig erachtet.

 

Quellen: Insbesondere werden zur Darstellung & Beurteilung der Gesellschaften Informationen der Unternehmenswebseite verfügbaren Informationen berücksichtigt. In der Regel besteht zudem ein direkter Kontakt zum Vorstand / IR-Team der jeweiligen analysierten bzw. vorgestellten Gesellschaft. Der Artikel wurde vor Veröffentlichung der Biofrontera AG vorgelegt, um die Richtigkeit aller Angaben prüfen zu lassen.

 

Interessenkonflikte: Mit der Biofrontera AG existiert ein entgeltlicher IR und PR-Vertrag. Inhalt der Dienstleistungen ist u.a., den Bekanntheitsgrad des Unternehmens zu erhöhen. Dr. Reuter Investor Relations handelt daher bei der Erstellung und Verbreitung des Artikels im Interesse von der Biofrontera AG. Es handelt sich um eine werbliche redaktionelle Darstellung.

 

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Für Fragen bitte Nachricht an ereuter@dr-reuter.eu

 



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    Darüber hinaus hatte das Unternehmen in einer Ad-Hoc-Mitteilung vom 10. November 2021  das vorzeitige Ausscheiden des langjährigen Vorstandsvorsitzenden und Firmengründers Hermann Lübbert aus dem Vorstand bekanntgegeben. Dieser Schritt ist dem Unternehmen zufolge eine Option, die in dem am 31. Dezember 2022 endenden Dienstvertrag mit Herrn Lübbert enthalten ist. Herr Lübbert wird sich in Zukunft ausschließlich auf seine Aufgaben als Executive Chairman der Biofrontera Inc. konzentrieren.

     

    Wie sich der Aktienkurs bis zur Hauptversammlung weiterentwickeln wird, hängt von einem wesentlichen Faktor ab. Noch im Dezember steht die gerichtliche Entscheidung im US-Bundesstaat Massachusetts zur Klage des Wettbewerbers DUSA Pharmaceuticals an.

     

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    Investitionsrisiken: Investitionen sollten nur mit Mitteln getätigt werden, die zur freien Verfügung stehen und nicht für die Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt werden. Es ist nicht gesichert, dass ein Verkauf der Anteile über die Börse zu jedem Zeitpunkt möglich sein wird. Grundsätzlich unterliegen Aktien immer dem Risiko eines Totalverlustes.

     

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