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Ynvisible Interactive gibt Vorverlegung des Ablaufdatums von Optionsscheinen bekannt

Nachrichtenquelle Business Wire



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24.03.2021, 6207 Zeichen

Ynvisible Interactive Inc. (das „Unternehmen“ bzw. „Ynvisible“) (TSXV: YNV, OTCQB: YNVYF, FRA: 1XNA), ein aufstrebendes Unternehmen im Sektor der gedruckten und flexiblen Elektronik, gibt bekannt, dass es von seinem Recht Gebrauch machen wird, das Ablaufdatum seiner am 9. Januar 2019 und am 5. Juni 2019 ausgegebenen Optionsscheine vorzuverlegen, wobei jeder dieser Optionsscheine zum Erwerb einer Stammaktie am Kapital des Unternehmens zu einem Ausübungspreis von 0,60 kanadischen Dollar berechtigt (die „Optionsscheine“).

Die Optionsscheine unterliegen einer Vorverlegungsklausel. Laut dieser ist das Unternehmen berechtigt, das Ablaufdatum der Optionsscheine auf das Datum vorzuverlegen, das 30 Tage nach dem Herausgabedatum der vorliegenden Pressemitteilung liegt, wenn der tägliche volumengewichtete Durchschnittskurs der Stammaktien des Unternehmens an den vorausgegangenen sieben aufeinanderfolgenden Handelstagen den Wert von 0,75 CAD überschreitet. Die vorliegende Pressemitteilung fungiert dabei als die vorgeschriebene Mitteilung an die Inhaber der Optionsscheine.

Die Optionsscheine werden am 17. April 2021 (dem „vorgezogenen Ablaufdatum“) um 17:00 Uhr (Ortszeit Vancouver) ablaufen. Optionsscheine, die nicht bis zum vorgezogenen Ablaufdatum ausgeübt werden, werden automatisch ungültig und verfallen.

Über 90 % der Optionsscheine sind bereits ausgeübt worden und haben dem Unternehmen einen Bruttoerlös in Höhe von ca. 4,9 Mio. CAD eingebracht. Zum heutigen Datum stehen noch insgesamt 881.295 Optionsscheine aus. Wenn alle verbleibenden Optionsscheine ausgeübt werden, belaufen sich die zusätzlichen Erlöse für das Unternehmen insgesamt auf ca. 539.000 CAD.

Das Unternehmen beabsichtigt, die Erlöse aus den ausgeübten Optionsscheinen für die Produktentwicklung, das Marketing, die Erhöhung der Produktionskapazität und das allgemeine Betriebskapital zu verwenden.

Optionsscheininhaber, die an der Ausübung ihrer Optionsscheine interessiert sind und weitere Informationen über das Verfahren zur Ausübung der Optionsscheine wünschen, können sich per E-Mail an IR@ynvisible.com und rmiller@keystonecorp.ca an das Unternehmen wenden.

ÜBER YNVISIBLE INTERACTIVE INC.

Ynvisible strebt eine Führungsrolle im aufstrebenden Sektor der gedruckten und flexiblen Elektronik an. Angesichts der Vorteile hinsichtlich der Kosten und des Stromverbrauchs gegenüber konventioneller Elektronik ist die gedruckte Elektronik ein Schlüsselfaktor für die massenhafte Verbreitung des Internets der Dinge (IoT) und von Smart Objects. Ynvisible verfügt über Erfahrung, Know-how und geistiges Eigentum im Bereich elektrochromer Materialien, Tinten und Systeme. Die interaktiven gedruckten Grafiklösungen von Ynvisible erfüllen den Bedarf an universell einsetzbaren, benutzerfreundlichen elektronischen Anzeigen und Indikatoren für intelligente Alltagsgegenstände, IoT-Geräte und Umgebungsintelligenz (intelligente Oberflächen) mit sehr niedrigem Stromverbrauch. Ynvisible bietet Markeninhabern, die intelligente Objekte und IoT-Produkte entwickeln, eine Kombination aus Dienstleistungen, Materialien und Technologien. Weitere Informationen über Ynvisible finden Sie unter www.ynvisible.com.

IM NAMEN DES VORSTANDS

Michael Robinson, CEO von Ynvisible Interactive Inc.

Weder die TSX Venture Exchange noch deren Regulierungsorgane (gemäß entsprechender Begriffsbestimmung in der Satzung der TSX Venture Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Richtigkeit oder Genauigkeit dieser Pressemitteilung.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse und Bedingungen und sind daher mit inhärenten Risiken und Unwägbarkeiten verbunden. Mit Ausnahme von Aussagen zu historischen Tatsachen sind alle Aussagen, die Aktivitäten, Ereignisse oder Entwicklungen betreffen, die der Meinung, Erwartung oder Prognose des Unternehmens zufolge in der Zukunft eintreten werden oder können, insbesondere Aussagen über die Umsatzprognose, Umsatzkosten, Betriebsausgaben und Einnahmen aus anderen Quellen des Unternehmens, die Geschäftsstrategie, Pläne und Aussichten des Unternehmens, die künftigen finanziellen oder betrieblichen Ergebnisse des Unternehmens sowie zukünftige Marketing- und Betriebspläne zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind mit verschiedenen Risiken und Unwägbarkeiten verbunden, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse des Unternehmens erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen. Selbst wenn solche Ergebnisse tatsächlich erzielt oder im Wesentlichen erzielt werden, kann nicht zugesichert werden, dass die erwarteten Folgen bzw. Auswirkungen für das Unternehmen eintreten werden. Zu den Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den aktuellen Erwartungen abweichen, zählen unter anderem die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, Risiken und Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit zusätzlichen Kosten, die nachträglich ermittelt werden, und im Zusammenhang mit der Verteilung der Kosten auf die Berichtszeiträume sowie die Möglichkeit, dass die tatsächlichen finanziellen Ergebnisse nicht den Erwartungen des Unternehmens entsprechen. Die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von den in solchen Aussagen zum Ausdruck gebrachten derzeitig erwarteten Ergebnissen abweichen. Für eine ausführlichere Erörterung von Faktoren, die sich auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse auswirken können, verweist das Unternehmen die Leser auf die öffentlich zugänglichen Unterlagen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, soweit dies nach geltendem Recht nicht vorgeschrieben ist.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.



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