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IGEA beruft außerordentliche Hauptversammlung ein

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24.03.2021, 9491 Zeichen

IGEA Pharma N.V. (SIX: IGPH) hat heute die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung (die „EGM“) für Mittwoch, 28. April 2021, bekannt gegeben. Die EGM wird über Angelegenheiten im Zusammenhang des Zusammenschlusses mit Blue Sky Natural Resources LTD („BSNR“), wie nachstehend beschrieben (und wie von IGEA bereits am 8. August 2020 und 15. Februar 2021 mitgeteilt), und über die Ernennung von kürzlich vorgeschlagenen, nicht geschäftsführenden Direktoren entscheiden.

Der Zusammenschluss der Unternehmen wurde in Form einer Sacheinlage der BSNR-Aktionäre bei IGEA durch die Zeichnung der neu ausgegebenen Aktien der IGEA realisiert. Der Verwaltungsrat von IGEA hat den Referenzwert von BSNR auf 186 Millionen CHF festgesetzt (auf vollständig verwässerter Post-Money-Basis). Dementsprechend wird der Verwaltungsrat der EGM die Ausgabe von bis zu 309.600.000 neuen IGEA-Aktien (die „neuen Aktien“) unter Ausschluss jeglichen Bezugsrechts vorschlagen. Die neuen Aktien werden ausschließlich für die Emission an die BSNR-Aktionäre reserviert. Die Emission erfolgt zum Nennwert, und als Zahlungsweise wurden Sacheinlagen in Form von BSNR-Aktien gemäß den Bestimmungen des Artikels 2:94b des Civil Code festgelegt. Im Fall von Bruchteilen werden die Zahlen auf die nächste Einheit der neuen Aktien abgerundet. Der Prozentsatz des nicht eingebrachten BSNR-Stammkapitals resultiert in einer äquivalenten Reduzierung der neuen Aktien, sofern mindestens 75 % des Stammkapitals (auf vollständig verwässerter Basis) und der Stimmen von BSNR erreicht werden, um die Transaktion als abgeschlossen zu betrachten. Die sonstigen üblichen Bedingungen für eine Transaktion dieser Art bleiben bis zur EGM gültig.

Weitere Tagesordnungspunkte der EGM sind die Ernennungen von neu vorgeschlagenen, nicht geschäftsführenden Direktoren gemäß einer separaten Mitteilung von IGEA.

Die Einberufung einschließlich Tagesordnung, Erläuterungen, Proxy-Unterlagen und ergänzender Informationen zum Ablauf der EGM wird spätestens am Samstag, 27. März 2021, veröffentlicht.

***

Über IGEA

IGEA Pharma N.V. ist spezialisiert auf gesundheits- und medizintechnische Produkte und Geräte. Gesundheitstechnische Produkte dienen ausschließlich der Prävention. IGEA vermarktet ein Alzheimer-Präventionsset (das „Alz1“, ein Labortest-Kit zur Heimanwendung, das ungebundenes Kupfer im Blut misst, und das natürliche Nahrungsergänzungsmittel „Alz1 Tab“ zur Reduzierung des Schwermetallgehalts im Blut beinhaltet) und erwartet, die auf dem Nachweis von ungebundenem Kupfer basierende Pipeline im Jahr 2021 in ein Präventionsset für Diabetes Typ II zu integrieren. Ungebundenes Kupfer ist ein vermuteter Alzheimer- und Diabetes-Typ-II-assoziierter Biomarker. Die Überwachung von ungebundenem Kupfer kann dabei helfen, das Risiko von Alzheimer und Diabetes Typ II zu senken. IGEA kommerzialisiert außerdem einen COVID-19-Schnelltest zum Nachweis von IgM- und IgG-Antikörpern gegen SARS-CoV-2. Der Schwerpunkt bei medizintechnischen Produkten liegt bei ausgewählten Lösungen und Spezialanwendungen, darunter Trocken-Aerosol-Generatoren für die Desinfektion und Sterilisation von Luft und unbelebten Umgebungsoberflächen sowie Luftreinigungsgeräte.

IGEA ist an der SIX Swiss Exchange notiert (Ticker IGPH) und hat seinen Hauptsitz in Hoofddorp, Niederlande. Weitere Informationen unter www.igeapharma.nl.

Haftungsausschluss

Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der IGEA Pharma N.V. noch einen Prospekt im Sinne der geltenden Schweizer Gesetze und Verordnungen oder des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange dar. Anleger sollten ihre Entscheidung über den Kauf oder die Ausübung von Bezugsrechten bzw. den Kauf oder die Zeichnung von Aktien der IGEA Pharma N.V. ausschließlich auf der Grundlage des offiziellen Verkaufsprospekts (der „Verkaufsprospekt“) treffen, der zu gegebener Zeit von der IGEA Pharma N.V. veröffentlicht wird. Anlegern wird außerdem empfohlen, vor einer Anlageentscheidung ihre Bank oder ihren Finanzberater zu konsultieren.

Diese Veröffentlichung kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, z. B. Aussagen, die Begriffe wie „glauben“, „annehmen“, „erwarten“, „prognostizieren“, „projizieren“, „können“, „könnten“, „werden“ oder ähnliche Begriffe enthalten. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance des Unternehmens wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen explizit oder implizit unterstellt werden. Vor dem Hintergrund dieser Unwägbarkeiten sollten sich die Leser nicht auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen. IGEA Pharma N.V. übernimmt keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Die hierin enthaltenen Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot noch die Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots in einer Jurisdiktion dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung vor der Registrierung, der Befreiung von der Registrierung oder der Qualifizierung gemäß den Wertpapiergesetzen einer Jurisdiktion gegen geltendes Recht verstieße.

Diese Mitteilung ist weder direkt noch indirekt zur Weitergabe in den USA (einschließlich ihrer Territorien, der Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika und des District of Columbia), Kanada, Japan, Australien oder jeder anderen Jurisdiktion bestimmt, in der dies gegen geltendes Recht verstieße. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf, zur Zeichnung oder zum anderweitigen Erwerb von Wertpapieren in den USA, Kanada, Japan, Australien oder einer anderen Jurisdiktion dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung gegen geltendes Recht verstieße, und ist auch nicht Teil eines solchen Angebots. Die Aktien der IGEA Pharma N.V. wurden und werden nicht gemäß dem US Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) oder gemäß den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der USA registriert und dürfen in den USA weder direkt noch indirekt angeboten, verkauft, aufgenommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt, und in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der USA. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen werden die Aktien der IGEA Pharma N.V. nur außerhalb der USA in Übereinstimmung mit Regulation S des Securities Act angeboten und verkauft. Es wird kein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere in den USA unterbreitet.

Die hierin enthaltenen Informationen stellen kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA dar. Es wird kein Prospekt zum öffentlichen Angebot von Wertpapieren in Großbritannien veröffentlicht werden. Dieses Dokument wird nur an (i) Personen, die sich außerhalb Großbritanniens aufhalten, oder (ii) an professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die „Order“) fallen, oder (iii) vermögende Personen und andere Personen verteilt, an die es rechtmäßig weitergegeben werden darf, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden zusammen als „relevante Personen“ bezeichnet), und richtet sich ausschließlich an diese Personen. Die Wertpapiere stehen nur relevanten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung über Zeichnung, Kauf oder anderweitigen Erwerb dieser Wertpapiere wird nur mit relevanten Personen geschlossen. Jede Person, die keine relevante Person ist, sollte nicht auf der Grundlage dieses Dokuments oder seines Inhalts handeln oder darauf vertrauen.

Dieses Dokument stellt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren der hierin genannten Wertpapiere in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) dar. Jedes Angebot von Wertpapieren, auf das in diesem Dokument Bezug genommen wird, an Personen im EWR wird gemäß der Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Prospekts gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung oder eines Prospektnachtrags gemäß Artikel 23 der Prospektverordnung laut der Verordnung (EU) 2017/1129 (die „Prospektverordnung“) erteilt, wie sie in den Mitgliedsstaaten des EWR umgesetzt wurde. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren, das gemäß dieser Mitteilung in einem EWR-Mitgliedsstaat, der die Prospektverordnung umgesetzt hat, als erfolgt gelten kann, richtet sich nur an qualifizierte Anleger in diesem Mitgliedsstaat im Sinne der Prospektverordnung und an solche anderen Personen, an die dieses Dokument aus rechtlichen Gründen gerichtet werden kann. Im Sinne dieses Absatzes bedeutet der Ausdruck „öffentliches Angebot“ in Bezug auf Wertpapiere in einem Mitgliedsstaat die Übermittlung ausreichender Informationen über die Bedingungen des Angebots und die anzubietenden Wertpapiere in beliebiger Form und auf beliebigem Wege, um einem Anleger zu ermöglichen, sich für den Kauf oder die Zeichnung von Wertpapieren zu entscheiden.

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