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Helikoptergestützte VTEM-Vermessung auf historischer Kupfer-Gold-Mine Phoenix im Gange

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04.02.2021, 7895 Zeichen

GOM NR Jan 9 15 (KMLG BL) (00071702).DOC

Vancouver, Kanada, 4. Februar 2021, Golden Dawn Minerals Inc., (TSX-V: GOM | FRANKFURT: 3G8C | OTC Pink: GDMRD), (“Golden Dawn” oder das Unternehmen”), gibt bekannt, dass es eine luftgestützte geophysikalische Vermessung über seinem Konzessionsgebiet Phoenix auf seinem Edelmetallprojekt Greenwood im Südosten von British Columbia durchgeführt hat.

 

 

Karte des Claim-Gebiets Phoenix mit interpretierter Verschiebungsrichtung der Lagerstätte Phoenix vom nördlich verlaufenden Korridor und östlichen Clustern von Skarnlagerstätten.

 

Die langerwartete helikoptergestützte VTEM™-Vermessung (Versatile Time-domain Electromagnetic System) mit kombinierter magnetischer Vermessung ist jetzt auf dem Konzessionsgebiet Phoenix in Greenwood, B.C., Kanada, im Gange. Die Vermessung deckt die historische Mine Phoenix und die umgebenden Gebiete ab, darunter die Konzessionsgebiete Golden Crown, Lexington und Tam O’Shanter, wo zuvor Goldressourcen identifiziert wurden.

 

Die Ergebnisse werden verwendet, um das Oberflächenexplorationsprogramm zu lenken, das sich auf die Exploration nach einer größeren Kupfer-Gold-Skarnlagerstätte und/oder einer intrusionsbedingten Kupfer-Gold-Lagerstätte des Porphyrtyps, die der Ursprung der erstklassigen Kupfer-Gold-Skarnlagerstätte Phoenix sein könnten, konzentrieren wird. Die Lagerstätte Phoenix wird als oberer Teil eines großen Kupfer-Gold-Systems interpretiert, das durch die Verwerfung Snowshoe westlich von seinem Ursprung verschoben wurde. Basierend auf der interpretierten Strukturversetzung und den Ähnlichkeiten bei der Art der Mineralisierung wird angenommen, dass der Ursprung der Lagerstätte Phoenix in der Nähe der bekannten Skarn-Lagerstätten ost-nordöstlich von Phoenix liegt

 

Die Vermessungsergebnisse für die Konzessionsgebiete Golden Crown, Lexington und Tam O’Shanter werden verwendet, um die Exploration nach den Ausläufern dieser Lagerstätten zu lenken. Die Explorationsaktivitäten werden die Festlegung von Zielen basierend auf den kommenden geophysikalischen Ergebnissen und der Zusammenstellung der historischen Daten sowie die Oberflächenuntersuchungen einschließlich Geologie, Geochemie, Geophysik und/oder Schürfgrabungen umfassen, worauf die Bebohrung der festgelegten Ziele folgen soll.

 

Die Leser werden darauf hingewiesen, dass die historischen Aufzeichnungen, auf die in dieser Pressemeldung Bezug genommen werden, von einem qualifizierten Sachverständigen geprüft, aber nicht verifiziert worden sind. Es sind weitere Arbeiten erforderlich, um zu verifizieren, dass diese historischen Aufzeichnungen korrekt sind.

 

Der fachliche Inhalt dieser Pressemeldung wurde von Dr. Mathew Ball, P.Geo, dem President des Unternehmens, in seiner Eigenschaft als qualifizierter Sachverständiger gemäß Vorschrift NI 43-101 genehmigt.

 

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Fachbericht gemäß National Instrument 43-101, der auf der Website des Unternehmens unter www.goldendawnminerals.com verfügbar ist.

 

Im Namen des Board of Directors von:

GOLDEN DAWN MINERALS INC.

 

gez:  Christopher R. Anderson“

Christopher R. Anderson

Chief Executive Officer

 

Weitere Informationen erhalten Sie über:

Golden Dawn Minerals Inc. - Corporate Communications (PR-Abteilung):

Tel: 604-221-8936

E-Mail: Office@goldendawnminerals.com

 

Hinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält bestimmte „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze, die sich unter anderem auf die vorläufigen Pläne im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Unternehmensaktien beziehen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass solche Aussagen auf vernünftigen Annahmen basieren, kann keine Gewähr übernommen werden, dass diese Erwartungen auch tatsächlich eintreffen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und im Allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie „erwartet”, „plant”, „antizipiert”, „glaubt”, „beabsichtigt”, „schätzt”, „prognostiziert”, „versucht”, „potentiell”, „Ziel”, „aussichtsreich” und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten „werden”, „würden”, „dürften”, „können”, „könnten” oder „sollten”. Es handelt sich auch um Aussagen, die sich naturgemäß auf zukünftige Ereignisse beziehen. Das Unternehmen gibt zu bedenken, dass zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen basieren und eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Es kann folglich nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Sollten sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die zukünftigen Ergebnisse wesentlich von jenen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, zählen u.a. die Möglichkeit, dass die TSX Venture Exchange der geplanten Aktienzusammenlegung nicht zustimmt, und dass das Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, ausreichende Zusatzmittel aufzubringen, um sein Geschäft weiterzuführen. Für weitere Details zu Risikofaktoren und deren mögliche Auswirkungen empfehlen wir dem Leser, die Berichte des Unternehmens zu konsultieren, die über das System für Elektronische Dokumentenanalyse und –abfrage der kanadischen Wertpapierbehörde (SEDAR) unter www.sedar.com öffentlich zugänglich sind. Diese Pressemeldung ist kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren des Unternehmens in Rechtsstaaten, in denen ein solches Angebot bzw. Vermittlungsangebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Dazu zählen auch die Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere des Unternehmens wurden bzw. werden weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 („Gesetz von 1933“) noch gemäß den Wertpapiergesetzen einzelner Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten  bzw. US-Bürgern (laut Definition der Vorschrift S im Gesetz von 1933) nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung nach dem Gesetz von 1933 bzw. den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen oder keine Ausnahmegenehmigung von einer solchen Registrierungsverpflichtung besteht.

 

DIESE PRESSEMELDUNG STELLT KEIN VERKAUFSANGEBOT BZW. KEIN VERMITTLUNGSANGEBOT ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DAR. ZUDEM DÜRFEN DIE WERTPAPIERE NICHT IN RECHTSSYSTEMEN VERKAUFT WERDEN, IN DENEN EIN VERKAUFSANGEBOT, EIN VERMITTLUNGSANGEBOT ODER DER VERKAUF VON WERTPAPIEREN VOR DER REGISTRIERUNG ODER QUALIFIZIERUNG GEMÄSS DEN GELTENDEN WERTPAPIERGESETZEN IN DIESEN RECHTSSYSTEMEN RECHTSWIDRIG WÄRE.

 

Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als „Regulation Services Provider“ bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung. 

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

 



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