31.12.2020, 4859 Zeichen
VANCOUVER, British Columbia, 30. Dezember 2020 – GT Gold Corp. (TSX-V:GTT; OTCQX:GTGDF) (das "Unternehmen" oder "GT Gold") gab heute bekannt, dass es am 13. April 2021 eine Aktionärsversammlung abhalten wird, um einer Aufforderung von The K2 Principal Fund L.P. ("K2") nachzukommen. Der Stichtag für die geforderte Versammlung ist der 12. Februar 2021.
Die Aktionäre erhalten vor der geforderten Versammlung detaillierte Informationen in Form eines Management-Informationsrundschreibens. Die Aktionäre sollten das Rundschreiben sorgfältig lesen, bevor sie eine Entscheidung in Bezug auf ihre Stimmabgabe treffen. In der Zwischenzeit besteht für die Aktionäre kein Handlungsbedarf.
Über GT Gold
Der Fokus von GT Gold Corp. (WKN: A2DVQM, TSX-V: GTT) ist auf die Exploration von Basis- und Edelmetallvorkommen im aus geologischer Sicht reichhaltigen Gelände der berühmten Region „Golden Triangle“ in British Columbia gerichtet. Das Vorzeigeprojekt des Unternehmens ist das 47.500 Hektar große Konzessionsgebiet Tatogga der Nähe von Iskut (British Columbia), das sich zu 100 % im Besitz des Unternehmens befindet. Das Unternehmen hat auf diesem Gebiet 2017 und 2018 zwei bedeutende Entdeckungen gemacht: Ein edelmetallreiches Erzgangsystem bei Saddle South und ein goldreiches Kupfer-Porphyr-System bei Saddle North. Für Saddle North arbeitet das Unternehmen derzeit an der Fertigstellung einer vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung und hat vor kurzem eine erste Mineralienschätzung mit einer angedeuteten Ressource von 1,81 Milliarden Pfund Kupfer und 3,47 Millionen Unzen Gold sowie einer vermuteten Ressource von 2,98 Milliarden Pfund Kupfer und 5,46 Millionen Unzen Gold veröffentlicht.
Ansprechpartner für Anleger
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(604) 694-6037
Diese Pressemeldung enthält zukunftsgerichtete Aussagen und zukunftsgerichtete Informationen (zusammen die „zukunftsgerichteten Aussagen“) im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze. Alle Aussagen - ausgenommen Aussagen über historische Faktoren - sind zukunftsgerichtete Aussagen. Im Allgemeinen kann man zukunftsgerichtete Aussagen an Begriffen wie „planen“, „erwarten“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „rechnen mit“, „glauben“ oder Variationen dieser Ausdrücke erkennen. Außerdem beinhalten sie Aussagen, wonach bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen oder erzielt werden „können“, „könnten“, „dürften“, „würden“ oder „werden“. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren unterworfen, die unter der Überschrift „Risk Factors“ oder an anderer Stelle in den Unterlagen dargelegt sind, die das Unternehmen bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden einreicht. Sie können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Chancen wesentlich von jenen, die von den zukunftsgerichteten Aussagen explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht werden, abweichen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die Annahmen und Faktoren, die den zukunftsgerichteten Aussagen zugrunde liegen, auf Grundlage der Informationen, die der Geschäftsführung zum Zeitpunkt dieser Pressemeldung zur Verfügung standen, angemessen sind, können die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von den Erwartungen in diesen Aussagen abweichen. Die Leser werden daher ausdrücklich darauf hingewiesen, sich nicht übermäßig auf diese Aussagen zu verlassen, da sie lediglich zum Datum dieser Pressemeldung gelten und nicht gewährleistet werden kann, dass solche Ereignisse im angegebenen Zeitrahmen oder überhaupt eintreten. Sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, betont das Unternehmen ausdrücklich, dass es weder die Absicht noch die Verpflichtung hat, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu korrigieren, weder aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse noch aus sonstigen Gründen. Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als „Regulation Services Provider“ bezeichnet) übernehmen keine Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemeldung.
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