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Neues Regelwerk für DAX-Indizes

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#gabb aktuell



24.11.2020, 2541 Zeichen

Bei den DAX-Auswahlindizes DAX, MDAX, SDAX und TecDAX wird sukzessive ein neues Regulativ eingeführt, wie  der Indexanbieter Stoxx mitteilt. Die umfassenden Änderungen im Indexregelwerk seien beschlossen worden, um die Qualität der DAX-Indizes zu erhöhen und diese an internationale Standards anzugleichen, wird argumentiert. 

Stephan Flägel, Global Head of Benchmarks & Indices bei Qontigo, sagte: „Marktteilnehmer profitieren künftig von einem einfachen und an internationalen Standards ausgerichteten Regelwerk sowie neuen qualitativen Kriterien für den deutschen Leitindex, der die größten börsennotierten Unternehmen am deutschen Kapitalmarkt abbildet.“

Ab September 2021 wird der Leitindex DAX um zehn Werte auf insgesamt 40 Werte erweitert. Damit wird er die größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland noch umfassender abbilden. Im Gegenzug verkleinert sich der MDAX-Index auf 50 statt bisher 60 Werte. Ab Dezember 2020 müssen alle künftigen DAX-Kandidaten vor Aufnahme ein positives EBITDA in den zwei letzten Finanzberichten aufweisen. Ab März 2021 wird es Bestandteil der Indexmethodologie, dass zukünftig alle Unternehmen in den DAX-Auswahlindizes testierte Geschäftsberichte und vierteljährlich Quartalsmitteilungen veröffentlichen müssen. Nach einer 30-tägigen Warnfrist führt ein Verstoß gegen diese Anforderungen unmittelbar zum Indexausschluss. Infolge dessen entfällt für alle Unternehmen in den DAX-Auswahlindizes die Pflicht zur Notierung im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse. Die Notierung im Regulierten Markt ist künftig ausreichend. Diese neue Regel wird eingeführt, um dem Indexanbieter zu ermöglichen, im Falle einer Regelverletzung unabhängig und schneller reagieren zu können. Zusätzlich müssen ab März 2021 alle Neuzugänge zur DAX-Familie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hinsichtlich eines Prüfungsausschusses im Aufsichtsrat entsprechen. Für bestehende Mitglieder gilt eine Übergangsfrist, um Kontinuität in der DAX-Familie zu bewahren; sie müssen die Vorgabe ab September 2022 erfüllen. Ab 2021 gibt es bei den DAX-Indizes zweimal im Jahr eine planmäßige Hauptüberprüfung (März und September). Zurzeit gibt es eine derartige Überprüfung nur im September. Um die Regeln zu vereinfachen, ohne jedoch auf Investierbarkeit zu verzichten, werden ab der Überprüfung im September 2021 Indexmitglieder nur noch nach Marktkapitalisierung bestimmt. Der Börsenumsatz wird bei der Rangliste nicht mehr berücksichtigt; stattdessen müssen Indexmitglieder eine Mindestliquidität aufweisen.

 



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Autor
Christine Petzwinkler
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