04.09.2020,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
31.08.2020
Zwtl.: Rath Aktiengesellschaft
1015 Wien, Walfischgasse 14
FN 83203 h / ISIN AT0000767306
Einladung zur 31. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, 2. Oktober 2020, um 9:30
Uhr, im K47, Franz Josefs Kai 47, 1010 Wien, stattfindenden Ordentlichen
Hauptversammlung der RATH Aktiengesellschaft ein.
Die Veranstaltung wird unter strenger Einhaltung der geltenden
Hygienevorschriften abgehalten.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2019
2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2019
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2019
5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2019
6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze für
die Bezüge der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats
7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 11. September 2020 zur Einsicht der Aktionäre in
den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 1015 Wien, Walfischgasse 14,
Abteilung Investor Relations, auf:
Jahresabschluss mit Lagebericht,\nCorporate-Governance-Bericht,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht,\nVorschlag für die Gewinnverwendung,\nBericht des Aufsichtsrates\njeweils für das Geschäftsjahr 2019;
Vergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstands und für die Mitglieder des Aufsichtsrats\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7\nAuf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen sowie der vollständige Text
dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer
Vollmacht sind ab 11. September 2020 außerdem im Internet (www.rath-group.com/
IR/Hauptversammlungen) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 11. September 2020 der Gesellschaft ausschließlich an
der Adresse Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, zugeht.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 23. September 2020 der Gesellschaft entweder
postalisch an Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, per
Telefax +43 1 513 44 27-2187 oder per E-Mail [ir@rath-group.com], wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 (2)
AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die
Gesellschaft übermittelt werden.
Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.rath-
group.com/IR/Hauptversammlungen zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 22.
September 2020 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 29.
September 2020 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen
muss.
per Post: Rath Aktiengesellschaft, Investor Relations, Walfischgasse 14, A-1015
Wien
per Telefax: +43 1 513 44 27-2187
per E-Mail: RathHV2020@nhp.at
per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306 in Text
angeben)
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer,\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,\n* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 29.
September 2020 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Sofern die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung nicht
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Tag vor der
Hauptversammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen:
Per Post: Rath Aktiengesellschaft, Investor Relations, Walfischgasse 14, A-1015
Wien
per Telefax: +43 1 513 44 27-2187
Per E-Mail: RathHV2020@nhp.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306 in Text
angeben)
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
Ein Vollmachtformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rath-
group.com/IR/Hauptversammlungen [
http://www.rath-group.com/IR/
Hauptversammlungen] abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a (3) AktG sinngemäß.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten gelten
sinngemäß auch für deren Widerruf.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 10,905.000,00 eingeteilt in 1,500.000 auf den Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene
Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 1,500.000 Aktien.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
Wien, im September 2020 Der Vorstand
Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/documents/3133/12/10550906/0/E...
Emittent: Rath AG
Walfischgasse 14
A-1015 Wien
Telefon: +43 1 513 4427-0
FAX: +43 1 513 4428-87
Email: info@rath-group.com
WWW: www.rath-group.com
ISIN: AT0000767306
Indizes: WBI
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch
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Wiener Börse Party #808: 11 Number One Award Gewinner + 7 Börsepeople Awards + Than-XMas Award; Pierer Mobility überrascht
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