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Wienerberger AG / Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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05.05.2020, 3869 Zeichen



Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Die 151. ordentliche Hauptversammlung der Wienerberger AG fasste am 5. Mai 2020 folgende Beschlüsse:
Der Vorstand der Wienerberger AG wird gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 sowie Abs. 1a und Abs. 1b AktG während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung ermächtigt, eigene Aktien der Wienerberger AG im Ausmaß von bis zu 8% des Grundkapitals zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 1,-- je Aktie und einem höchsten Gegenwert des Zweifachen des Börsekurses vom 5. Mai 2020 je Aktie ohne weitere Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär,doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts der Aktionäre, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann, durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Der Vorstand kann diese Ermächtigung ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, einmal oder auch mehrfach ausüben, sofern der mit dem von der Gesellschaft aufgrund dieser Ermächtigung oder sonst gehaltenen Aktien verbundene Anteil des Grundkapitals zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals übersteigt.
Dieser Beschluss ersetzt die in der Hauptversammlung vom 14. Juni 2018 beschlossene Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien.
Der Vorstand der Wienerberger AG wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung für die Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, unter anderem wenn die Aktien Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines aktienbasierten Vergütungsprogramms, eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms angeboten werden sollen, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
Der Vorstand der Wienerberger AG wird ferner gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz AktG ermächtigt, während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung von aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ohne weitere Beschlussfassung der Hauptversammlung herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Der Vorstand kann diese Ermächtigungen ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, einmal oder auch mehrfach ausüben.
Dieser Beschluss ersetzt die in der Hauptversammlung vom 14. Juni 2018 beschlossene Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien.
Wien, am 05. Mai 2020
Der Vorstand

Emittent: Wienerberger AG Wienerbergerplatz 1 A-1100 Wien Telefon: +43 1 60 192-0 FAX: +43 1 60 192-10159 Email: office@wienerberger.com WWW: www.wienerberger.com ISIN: AT0000831706 Indizes: ATX Börsen: Wien Sprache: Deutsch

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