04.03.2020, 3485 Zeichen
Durchs Dornengestrüpp. Wie wenn es was gratis gäbe: In langen Schlangen musste man bei den Sicherheitsschleusen warten, um ins Handelsgericht Wien eingelassen zu werden. Diese Prozedur dient aber nicht der Hebung der Sicherheit, sondern lediglich der Hebung des Sicherheitsgefühls, denn die Leute, die riefen "Ich brauche nur ..." oder "Ich habe nur ..." durften ohne Kontrolle beim Seiteneingang rein. Ob das nur an Tagen mit sehr hohem Andrang so ist? Es gab weitere erschreckende Sicherheitslücken. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Alle können offenbar gut damit leben. Nur blöd, dass die pro-forma-Sicherheitskontrolle 20 Minuten dauert. Da kommt man zu spät zur Gläubigerversammlung, Prüfungstagsatzung, Berichtstagsatzung und Sanierungsplantagsatzung der Sanochemia Pharmazeutika AG und fällt auf.
Am 3.3.2020 um 9 Uhr war ich also wieder einmal bei einer Sanierungsplantagsatzung im Handelsgericht Wien. Alleine unter lauter Anwälten und Gläubigerschützern. Im Zimmer befanden sich 29 Personen. In Zeiten wie diesen betrachtet man seine Mitmenschen besonders genau, wenn man mit ihnen auf engstem Raum zusammen ist. Mindestens vier waren rot im Gesicht und schwitzten. Ich hoffe, es lag nur an der Raumtemperatur und an der Enge des Raums, sonst schwitzen in wenigen Tagen einige Leute mehr. So eine Tagsatzung bei Gericht ist kein Honiglecken. In die Lage des neuen CEO möchte sich an solchen Tagen sicher niemand versetzen. Wenn man in der Mitte eines Gerichtszimmers sitzt wie ein Angeklagter, und alle anderen im Raum schauen einen finster an. Weil keiner gerne 80% seiner Forderung verlieren möchte. Der aktuelle CEO ist zwar nicht schuld an den GMP-Problemen, aber er muss es jetzt ausbaden. Die gmahte Wiesn sieht man in solchen Momenten nicht, eher sieht man einen Marsch durchs Dornengestrüpp. Das ist kein Schreibtischjob, wie man an Tagen wie diesen feststellen muss.
Es war bis zuletzt spannend wie in einem guten Western. Die vielen Gläubiger wurden einzeln befragt, ob sie dem Sanierungsplan zustimmen. Zum Glück waren sie nicht alle im Raum, sondern durch Gläubigerverbände und Anwälte vertreten. Der Masseverwalter empfahl die Annahme des Sanierungsplans, bei einer Zerschlagung des Unternehmens und Verwertung der einzelnen Teile des Unternehmensvermögens ohne Zufuhr von zusätzlichem Kapital von außen sei mit einer geringeren Quote zu rechnen. Eine klare Mehrheit der Gläubiger stimmte dann auch für PRO. Die Kosten der Gläubigerschutzverbände und des Masseverwalters sind allerdings auch vom insolventen Unternehmen zu bezahlen, und sie sind nicht gering.
Ein erster und nicht kleiner Schritt zum Sanierungserfolg, denn eine zweite Chance für eine Sanierungsplantagsatzung gäbe es ziemlich sicher nicht. Aber ganz ist diese Hürde noch nicht genommen: Der Sanierungsplan kann vier Wochen lang gerichtlich angefochten werden. Das könnte durch einen Gläubiger geschehen, dem die Quote oder sein Anteil daran zu gering ist. Denn mehr als die Hälfte der Forderungen wurde bestritten, insbesondere seien überhöhte Schadenersatzforderungen gestellt worden. Ein Börsekurs von 8,3 Cents ist daher rechnerisch weiterhin nicht gerechtfertigt, da er noch Risiken beinhaltet, die die Zeichner der Kapitalerhöhung aufgrund der aufschiebenden Bedingungen (sie zahlen nur, wenn die Risiken weg sind) nicht haben. Sanochemia die letzten Tage an der Börse, das ist nur etwas für Spekulanten.
(Der Input von Günter Luntsch für den http://www.boerse-social.com/gabb vom 04.03.)
Börsepeople im Podcast S13/16: Christian Drastil JP
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