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Nano One gibt Abschluss einer Privatplatzierung über 11.000.000 Dollar bekannt

Magazine aktuell


#gabb aktuell



24.02.2020, 9786 Zeichen

NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER ÜBER US-NACHRICHTENDIENSTE BESTIMMT

 

24. Februar 2020, Vancouver, Kanada (TSX-V: NNO) (OTC-Nasdaq International Designation: NNOMF) (Frankfurt: LBMB). Nano One Materials Corp. („Nano One“ oder „das Unternehmen“) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen seine im Vorfeld angekündigte, ohne Brokerbeteiligung durchgeführte Privatplatzierung von Einheiten des Unternehmens (die „Einheiten“) abgeschlossen und damit einen Bruttoerlös in Höhe von rund 11.000.000 Dollar erzielt hat (die „Finanzierung“). In Verbindung mit dem Abschluss der Finanzierung hat Nano One 9.565.000 Einheiten zu einem Preis von 1,15 Dollar pro Einheit emittiert, wobei jede Einheit aus einer Stammaktie aus dem Aktienkapital des Unternehmens (die „Aktien“) und einem halben Stammaktienkaufwarrant (die „Warrants“) besteht. Jeder ganze Warrant kann bis zum 21. Februar 2023 zum Ausübungspreis von 1,60 Dollar in eine Aktie eingetauscht werden.

 

Der Erlös aus der Finanzierungstransaktion wird für die Unternehmensentwicklung, den Ausbau der Betriebsanlagen, technische Verbesserungen sowie für die Aufstockung des allgemeinen Betriebskapitals verwendet.

 

„Das Team von Nano One hat Enormes geleistet“, meint Dan Blondal, CEO von Nano One. „Und wir sind von den Reaktionen der Kapitalmärkte auf diese aktuelle Platzierung begeistert. Zusätzlich zum Erlös aus dieser Finanzierungstransaktion stehen uns fünf Millionen Dollar an nicht verwässernden und nicht rückzahlungspflichtigen Zuwendungen zur Verfügung, die Nano One im Mai 2019 von Sustainable Development Technology Canada gewährt wurden. Die Summe von sechzehn Millionen Dollar ermöglicht uns, unsere Geschäftsplanung und auch die bereits laufenden gemeinsamen Entwicklungsaktivitäten mit Volkswagen, Pulead, Saint-Gobain und anderen Größen der internationalen Automobilbranche die hier nicht genannt werden rascher umzusetzen.“

 

Das Unternehmen hat in Verbindung mit der Finanzierungstransaktion bestimmten „Findern“ Provisionen (Finder's Fees) in Höhe von insgesamt an 554.881 Dollar bezahlt und insgesamt 467.845 Warrants emittiert (jeweils ein „Finder’s Warrant“). Jeder Finder's Warrant berechtigt bis zum 21. Februar 2023 zum Erwerb einer Aktie zum Ausübungspreis von je 1,60 Dollar.

 

Eine Führungskraft des Unternehmens hat insgesamt 10.000 Einheiten erworben und dementsprechend ist die Finanzierung als „Transaktion einer involvierten Partei“ im Sinne der Vorschrift Multilateral Instrument 61-101 - Protection of Minority Security Holders in Special Transactions („MI 61-101“) zu werten. Für die Teilnahme dieser Führungskraft gilt eine Ausnahmegenehmigung von den formalen Anforderungen betreffend die Bewertung und Genehmigung durch die Minderheitsaktionäre laut Vorschrift MI 61-101 (Abschnitt 5.5(a) und Abschnitt 5.7(1)(a) der Vorschrift MI 61-101). Das Unternehmen beruft sich auf eine Ausnahmegenehmigung von den formellen Anforderungen hinsichtlich der Bewertung gemäß Vorschrift MI 61-101, nachdem der faire Marktwert der Beteiligung der Führungskraft an der Platzierung einen Wert von 25 % der Marktkapitalisierung des Unternehmens (laut Vorschrift MI 61-101) nicht übersteigt. Das Unternehmen hat mehr als 21 Tage vor dem geplanten Abschluss der Finanzierung keinen Bericht zu wesentlichen Änderungen gemäß Vorschrift MI 61-101 vorgelegt, weil die Einzelheiten der Teilnahme der Führungskraft an der Privatplatzierung erst kurz vor dem Abschluss der Finanzierung fixiert wurden und das Unternehmen aus berechtigten wirtschaftlichen Gründen an einem raschen Abschluss interessiert war.

 

Die im Rahmen der Finanzierung ausgegebenen Wertpapiere unterliegen gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen einer Haltefrist, die vier Monate plus einen Tag ab dem Datum des Abschlusses der Finanzierung erlischt. Der Abschluss der Finanzierung steht unter dem Vorbehalt des Eingangs aller von Unternehmens- und Behördenseite erforderlichen Genehmigungen, darunter auch die Genehmigung durch die TSX Venture Exchange.

 

Dan Blondal, CEO

 

Weitere Informationen zu Nano One bzw. zum Inhalt dieser Pressemeldung erhalten Sie über John Lando (President) unter der Telefonnummer (604) 420-2041 sowie auf der Website www.nanoone.ca.

 

Über Nano One

 

Nano One Materials Corp. hat eine patentrechtlich geschützte Technologie zur kostengünstigen Herstellung von Kathodenmaterialien für leistungsstarke Lithiumionenbatterien entwickelt, wie sie in Elektro-Fahrzeugen, Energiespeichern und elektronischen Geräten für Endverbraucher verwendet werden. Die Verarbeitungstechnologie ermöglicht kostengünstigere Rohstoffe, vereinfacht die Produktion und steigert die Leistung für eine Vielzahl an Kathodenmaterialien. Nano One hat eine Demonstrations-Pilotanlage errichtet und arbeitet mit weltweit führenden Unternehmen in der Lieferkette von Lithium-Ionen-Batterien zusammen, inklusive Pulead, Volkswagen und Saint-Gobain um ihr fortschrittliche Lithium-Eisenphosphat (LEP), Lithium-Nickel-Manganese-Kobalt-Oxid (NMC) und Lithium-Manganese-Nickel-Oxid (LMN)-Kathodentechnologien für große Wachstumschancen in den Bereichen Elektromobilität und erneuerbare Energiespeicher weiterzuentwickeln.

 

Die Pilot- und Partnerschaftsaktivitäten von Nano One werden mit der Unterstützung der kanadischen Regierung über Sustainable Development Technology Canada (SDTC) und das Automotive Supplier Innovation Program (ASIP), einem Programm von Innovation, Science and Economic Development Canada (ISED), finanziert. Nano One erhält außerdem finanzielle Unterstützung aus dem National Research Council of Canada Industrial Research Assistance Program (NRC-IRAP). Nano One hat sich zum Ziel gesetzt, seine patentierte Technologie als führende Plattform für die weltweite Produktion einer neuen Generation von Batteriematerialien zu etablieren. www.nanoone.ca

 

Bestimmte Informationen in dieser Pressemitteilung können „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze darstellen. Zu den zukunftsgerichteten Informationen zählen unter anderem auch Aussagen über den Erhalt der erforderlichen Unternehmens- und Behördengenehmigungen. Im Allgemeinen sind solche zukunftsgerichteten Informationen an der Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen wie „glauben“, „erwarten“, „vorhersagen“, „planen“, „beabsichtigen“, „fortsetzen“, „schätzen“, „können“, „werden“, „sollten“, „laufend“ oder Abwandlungen solcher Begriffe und Phrasen bzw. an Aussagen, wonach bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen „werden“, zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Meinungen und Schätzungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten sowie anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, das Aktivitäts- und Effizienzniveau bzw. die Leistungen des Unternehmens wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen bzw. zukunftsgerichteten Informationen dargestellten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Dazu zählt unter anderem, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen; und die Möglichkeit, dass die Verwendung des Erlöses nach Ermessen des Managements neu verteilt wird. Das Management des Unternehmens hat sich bemüht, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen bzw. zukunftsgerichteten Informationen enthaltenen Ergebnissen abweichen. Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Die Leser werden daher darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen bzw. zukunftsgerichtete Informationen nicht verlässlich sind. Das Unternehmen hat nicht die Absicht, zukunftsgerichtete Aussagen oder zukunftsgerichtete Informationen, auf die hier Bezug genommen wird, zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen gefordert.

 

DIE TSX VENTURE EXCHANGE UND DEREN REGULIERUNGSORGANE (IN DEN STATUTEN DER TSX VENTURE EXCHANGE ALS REGULATION SERVICES PROVIDER BEZEICHNET) ÜBERNEHMEN KEINERLEI VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEMESSENHEIT ODER GENAUIGKEIT DIESER PRESSEMELDUNG.

 

DIESE NACH DEn GELTENDEN KANADISCHEN GESETZEN ERFORDERLICHE PRESSEMELDUNG IST NICHT ZUR WEITERGABE AN US-NACHRICHTENDIENSTE ODER ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BESTIMMT UND STELLT KEIN Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar und das Unternehmen vermittelt auch keine käufe der hierin beschriebenen Wertpapiere. diese wertpapiere wurden nicht nach dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung oder einem einzelstaatlichen Wertpapiergesetz registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-bürger nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine registrierung oder Ausnahmegenehmigung von der Registrierungspflicht besteht.

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

 



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