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16.10.2019, 5410 Zeichen

Wenn man marktenge Werte leerverkauft. Ich habe ja einmal geschrieben, dass ich die Wiener Börse als verlässlicher als die deutschen Börsen empfinde, weil hier nicht wie in Deutschland die sogenannten "Mistrades" ausarten. Ehrlich gesagt, mir ist kein einziger Fall eines "Mistrades" bekannt, der in Wien aufgehoben worden wäre.

AB Effectenbeteiligungen AG (ISIN AT0000824206) ist eigentlich nur etwas für Liebhaber, das breite Anlegervolk interessiert sich nicht sonderlich für diesen heimischen Wert. An der Wiener Börse ist bezüglich dieser Aktie normalerweise nichts los. Im März gab es ein Stück zum Diskontpreis von 5 Euro zu kaufen, dieses Stück hat trotz der Mindestspesen jemanden glücklich gemacht, denn in Deutschland notiert die Aktie beim Doppelten und höher. Aber endlich einmal ein Kurs in Wien für diesen Nebenwert, danke!

Ja, es gibt Liebhaber, die monatelang geduldig darauf lauern, dass sie die Aktie in Wien einmal günstiger bekommen als in Stuttgart. Fast so etwas wie Arbitrage: Verkaufen kann man die Aktie in Wien ja nicht zu einem guten Preis, weil es hier keine Nachfrage gibt, außer die von Schnäppchenjägern. Also muss man Geld ausgeben, um die Lagerstelle zu ändern, aber es könnte ein kleines Geschäft mit relativ sicherem positivem Deckungsbeitrag werden, wenn man die Geduld für so kleine mühevolle Geschäfte aufbringt. Für den, der nur das eine Stück bekommen hat, zahlt sich ein Lagerstellenwechsel garantiert nicht aus. Bei 2.000 Stück hingegen schon. So begab es sich, dass am 31. Mai 2019 jemand eine größere Stückzahl dieser Aktie zu 4,90 ins Ask stellte. Absichtlich. Kein Mistrade, den man vielleicht irgendwie argumentieren hätte können, wenn man eine Market-Order reingestellt hätte, in der Hoffnung, einen Preis wie in Deutschland zu bekommen. Ich schaue so eine Aktie vielleicht einmal im Jahr an. Aber an diesem Tag lauerten tatsächlich gleich zwei Schnäppchenjäger - und schlugen umbarmherzig zu! Die Aktie zappelte in den Depots der beiden Jäger, und da kam sie nicht mehr raus!

Einer bekam 2.000 Stück eingebucht, der andere 2.818, es blieb sogar noch ein Verkaufsüberhang. Man will sich ja nicht zu viele Stücke einer Aktie ins Depot legen, die plötzlich grundlos in hoher Stückzahl zu haben ist. Die Aktien wurden eingebucht, der Kaufpreis wurde abgebucht, und die beiden freuten sich einige Wochen lang über ihren Glücksgriff. Aber die Arbeit rief, die Aktie musste ja versilbert werden, um die Ernte einzufahren, also versuchte einer der beiden, seine in Wien erworbenen Stücke auf die deutsche Lagerstelle zu übertragen. Das erwies sich insoferne als problematisch, als die Bank bei dieser Gelegenheit merkte, dass die Aktien in Wirklichkeit gar nicht geliefert worden waren. Obwohl sie am Depot ausgewiesen waren, tatsächlich waren sie gar nicht da.

Man ging der Sache nach, schaltete die Wiener Börse ein, und es stellte sich heraus: Der Verkäufer konnte gar nicht liefern! Er behauptete, die Aktien nicht zu besitzen. Um das festzustellen, hatte es mehrere Wochen und den Hinweis des Kunden gebraucht, automatisch wäre da gar niemand draufgekommen. Jetzt wurde auch der andere Käufer informiert: Sorry, die Aktien scheinen sich nur auf dem Depot zu befinden, in Wirklichkeit befinden sie sich nicht dort!

Da der Verkäufer nicht lieferte, mussten die beiden Käufe rückabgewickelt werden, samt Spesen, die beiden enttäuschten Käufer bekamen ihr Geld zurück, und die Aktien verschwanden wieder von ihren Depots. Darüber hinaus gab es eine Konventionalstrafe für den Shortseller, der nicht liefern konnte, und zwar in Höhe von 20% des Kaufpreises. Die Strafe war deswegen nicht gar hoch, weil der vorherige Preis in Wien auch nur bei 5 Euro gelegen war, es also aussah, als könnte es dieses Preisniveau ohnehin öfters geben.

Natürlich ist man als Käufer enttäuscht, wenn man nach mehreren Wochen einen Kauf rückabwickeln muss, der einen Gewinn von 10.000 Euro gebracht hätte, das sogar ziemlich sicher, und dann bekommt man nur 2.000 als Trostpflaster.

Da diese beiden Käufe rückabgewickelt wurden und es am 31.5.19 daher in Wien keinen Umsatz gab, wäre zumindest zu erwarten, dass dieser Umsatz nicht mehr ausgewiesen wird, der Kurs könnte ja einmal als Referenzkurs z.B. bei einem Abfindungsangebot herangezogen werden. Das geschah aber nicht. Still und klammheimlich wurde rückabgewickelt, berichtigt wurde die Kursliste nicht.

Ich verstehe ja überhaupt nicht, wie man auf die Idee kommen kann, so einen engen Wert (viel engere gibt es nicht mehr, bei bis dahin 1 Stück Umsatz in Wien) zum absoluten Tiefstkurs leer zu verkaufen. Wie kann man mit so einer Aktion Panik auslösen und dann vielleicht bei 1 Euro massenweise Aktien aufsammeln, wenn jeder Marktteilnehmer weiß, dass praktisch alle Aktien in festen Händen sind? Spielt da jemand am Wiener Markt Merckle (VW-Shortselling gegen Porsche)? Aber auf so ziemlich die dümmstvorstellbare Art, weil er hätte die Aktien ja mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nicht mehr rückkaufen können, schon gar nicht zu einem noch tieferen Kurs, und nur dann hätte der Leerverkäufer einen Gewinn machen können. Und ich verstehe auch nicht, wie so etwas technisch möglich war. Meine Bank lässt mich sicher keine Manner- oder Stadlauer-Aktien leerverkaufen, und recht hat sie, wenn sie mich vor so einer Dummheit schützt.

(Der Input von Günter Luntsch für den http://www.boerse-social.com/gabb vom 16.10.)



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    AB Effectenbeteiligungen AG (ISIN AT0000824206) ist eigentlich nur etwas für Liebhaber, das breite Anlegervolk interessiert sich nicht sonderlich für diesen heimischen Wert. An der Wiener Börse ist bezüglich dieser Aktie normalerweise nichts los. Im März gab es ein Stück zum Diskontpreis von 5 Euro zu kaufen, dieses Stück hat trotz der Mindestspesen jemanden glücklich gemacht, denn in Deutschland notiert die Aktie beim Doppelten und höher. Aber endlich einmal ein Kurs in Wien für diesen Nebenwert, danke!

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    Da der Verkäufer nicht lieferte, mussten die beiden Käufe rückabgewickelt werden, samt Spesen, die beiden enttäuschten Käufer bekamen ihr Geld zurück, und die Aktien verschwanden wieder von ihren Depots. Darüber hinaus gab es eine Konventionalstrafe für den Shortseller, der nicht liefern konnte, und zwar in Höhe von 20% des Kaufpreises. Die Strafe war deswegen nicht gar hoch, weil der vorherige Preis in Wien auch nur bei 5 Euro gelegen war, es also aussah, als könnte es dieses Preisniveau ohnehin öfters geben.

    Natürlich ist man als Käufer enttäuscht, wenn man nach mehreren Wochen einen Kauf rückabwickeln muss, der einen Gewinn von 10.000 Euro gebracht hätte, das sogar ziemlich sicher, und dann bekommt man nur 2.000 als Trostpflaster.

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