26.03.2019, 23863 Zeichen
Die Newmont Mining Corporation (NYSE: NEM) (Newmont oder das Unternehmen) gab heute bekannt, dass sein Board of Directors eine einmalige Sonderdividende von 0,88 USD pro Stammaktie beschlossen hat, die von der Genehmigung der Transaktion mit Goldcorp Inc. (NYSE: GG) (TSX: G) (Goldcorp) abhängt. Die Dividende wird an die Newmont-Aktionäre gezahlt, die am 17. April 2019 (dem Stichtag), also vor dem Abschluss der vorgeschlagenen Newmont Goldcorp-Kombination, eingetragen sind. Die Sonderdividende ist an die Bedingung geknüpft, dass sowohl die Aktionäre von Newmont als auch von Goldcorp den Beschlüssen zustimmen, die auf ihren Hauptversammlungen am 11. bzw. 4. April 2019 im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion zu fassen sind. Die Sonderdividende wird, vorbehaltlich der Erfüllung der Bedingungen, am 1. Mai 2019 ausgezahlt. Der Abschluss der Newmont Goldcorp-Transaktion wird kurz nach den beiden außerordentlichen Hauptversammlungen erwartet, wenn die Aktionäre beider Unternehmen den Beschlüssen zustimmen.
Die Sonderdividende bietet den bestehenden Newmont-Gesellschaftern einen Mehrwert durch eine sofortige Barzahlung für einen Teil des Synergiepotenzials aus dem am 11. März 2019 mit der Barrick Gold Corporation (NYSE: GOLD) (TSX: ABX) (Barrick) angekündigten Joint Venture. Die Dividende wird an die Inhaber der derzeit ausstehenden Aktien von Newmont zum Stichtag gezahlt, nicht an die Inhaber von Aktien, die im Zusammenhang mit der geplanten Newmont Goldcorp-Transaktion ausgegeben werden sollen.
„Wir freuen uns, diese Sonderdividende an die derzeitigen Aktionäre von Newmont in Anerkennung des potenziellen Synergiewertes des Joint-Venture-Vertrags von Nevada auszuschütten“, sagte Gary Goldberg, Chief Executive Officer. „Wir haben uns weiterhin mit unseren Aktionären befasst und ihnen aufmerksam zugehört, und wir freuen uns, dass mehrere unserer größten Aktionäre ihre Unterstützung für den Zusammenschluss mit Goldcorp bekundet haben.“
Newmont gab heute auch bekannt, dass die mexikanische Wettbewerbskommission die Kombination von Newmont und Goldcorp ohne Auflagen genehmigt hat. Dies erfolgte nach Genehmigung durch das kanadische Wettbewerbsbüro und die koreanische Wettbewerbsbehörde im Februar. Newmont und Goldcorp arbeiten weiterhin mit anderen Aufsichtsbehörden zusammen, um die verbleibenden Genehmigungen zu erhalten, die Voraussetzung für den Abschluss sind.
Die vorgeschlagene Fusion mit Goldcorp stellt eine bedeutende Wertschöpfungsmöglichkeit für die Aktionäre von Newmont dar und bietet den Aktionären des fusionierten Unternehmens ein einzigartiges Portfolio an erstklassigen Aktivitäten, Projekten, Explorationsmöglichkeiten, Reserven und Talenten. Das Board of Directors von Newmont unterstützt die Transaktion mit Goldcorp weiterhin einstimmig.
Unverzüglich nach Abschluss dieser Transaktion wird Newmont Goldcorp:
Gemäß den Bestimmungen des Newmont/Goldcorp Arrangement-Abkommens hat Newmont die Zustimmung von Goldcorp zur Zahlung dieser Sonderdividende eingeholt und gesichert.
Über Newmont
Newmont ist ein führender Gold- und Kupferproduzent. Die Gesellschaft ist hauptsächlich in den USA, Australien, Ghana, Peru und Surinam tätig. Newmont ist der einzige Goldförderer, der im S&P-500-Index gelistet ist, und wurde 2015, 2016, 2017 und 2018 vom Dow Jones Sustainability World Index zum führenden Unternehmen der Bergbaubranche ernannt. Als Resultat seiner führenden Stellung in den Bereichen Technik, Umwelt, Gesundheit und Sicherheit zählt Newmont auf dem Gebiet der Wertschöpfung zu den Branchenführern. Newmont wurde im Jahr 1921 gegründet und ist seit 1925 börsennotiert.
Warnhinweis bezüglich zukunftsgerichteter Aussagen:
Diese Pressemitteilung enthält „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne von Abschnitt 27A des Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung und Abschnitt 21E des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung, die unter den durch diese Abschnitte und andere geltende Gesetze geschaffene Safe-Harbor-Regelung fallen sollen, sowie „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. Wenn eine zukunftsgerichtete Aussage eine Erwartung oder Überzeugung über zukünftige Ereignisse oder Ergebnisse zum Ausdruck bringt oder impliziert, wird diese Erwartung oder Überzeugung in gutem Glauben ausgedrückt, und es wird angenommen, dass sie eine angemessene Grundlage hat. Solche Aussagen unterliegen jedoch Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt, prognostiziert oder impliziert werden. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich oft auf unsere erwartete zukünftige Geschäfts- und Finanzlage und enthalten oft Worte wie „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „werden“, „würden“, „schätzen“, „erwarten“, „glauben“, „anpeilen“, „indikativ“, „vorläufig“ oder „potenziell“. Zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung können ohne Einschränkung Folgendes beinhalten: (i) Aussagen über die geplante Übernahme von Goldcorp durch Newmont (die „geplante Transaktion“) und die erwarteten Bedingungen, den Zeitpunkt und den Abschluss der geplanten Transaktion, einschließlich des Erhalts der erforderlichen Genehmigungen und der Erfüllung anderer üblicher Abschlussbedingungen; (ii) Schätzungen über die zukünftige Produktion und zukünftige Verkäufe, einschließlich der erwarteten jährlichen Produktionsspanne; (iii) Schätzungen der zukünftigen Kosten, die auf den Umsatz anwendbar sind, und der gesamten nachhaltigen Kosten; (iv) Erwartungen hinsichtlich der Wertsteigerung; (v) Schätzungen über künftige Investitionsausgaben; (vi) Schätzungen über künftige Kostensenkungen, Effizienzsteigerungen und Synergien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einsparungen bei G&A, Effizienz der Lieferkette, volles Verbesserungspotenzial, Integrationsmöglichkeiten und andere Verbesserungen und Einsparungen; (vii) Erwartungen an die zukünftige Exploration und die Entwicklung, das Wachstum und das Potenzial der Geschäftstätigkeiten von Newmont und Goldcorp, der Projektpipeline und der Investitionen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Projektrenditen, erwartete durchschnittliche IRR, Zeitplan, Entscheidungstermine, Lebensdauer der Mine, kommerzieller Start, erste Produktion, durchschnittliche Kapitalproduktion, durchschnittliche Kosten und Aufwärtspotenzial; (viii) Erwartungen in Bezug auf zukünftige Investitionen oder Veräußerungen; (ix) Erwartungen in Bezug auf zukünftige Dividenden und Renditen an die Aktionäre, einschließlich Aussagen über die Sonderdividende von Newmont, einschließlich des Stichtags und des Zahlungszeitpunkts; (x) Erwartungen in Bezug auf die zukünftige Generierung von Free Cashflows, Liquidität, Bilanzstärke und Bonität; (xi) Erwartungen in Bezug auf zukünftiges Eigenkapital und Unternehmenswert; (xii) Erwartungen in Bezug auf zukünftige Pläne und Leistungen; (xiii) Erwartungen bezüglich der zukünftigen Mineralisierung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Erwartungen bezüglich Reserven und Ressourcen, Gehalt und Rückgewinnung; (xiv) Schätzungen über zukünftige Stilllegungskosten und -verbindlichkeiten und (xv) das mögliche Joint Venture in Nevada, einschließlich der potenziellen Synergien, der Wertschöpfung und der damit verbundenen Vorteile. Schätzungen oder Erwartungen über zukünftige Ereignisse oder Ergebnisse basieren auf bestimmten Annahmen, die sich als falsch erweisen können. Solche Annahmen beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf: (i) keine wesentliche Änderung der derzeitigen geotechnischen, metallurgischen, hydrologischen und anderen physikalischen Bedingungen; (ii) die Genehmigung, Entwicklung, den Betrieb und die Erweiterung der Tätigkeiten und Projekte von Newmont und Goldcorp im Einklang mit den derzeitigen Erwartungen und Minenplänen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Erhalt von Ausfuhrgenehmigungen; (iii) politische Entwicklungen in jeder Gerichtsbarkeit, in der Newmont und Goldcorp tätig sind, die im Einklang mit seinen derzeitigen Erwartungen stehen; (iv) bestimmte Wechselkursannahmen für den Australischen Dollar oder den Kanadischen Dollar gegenüber dem US-Dollar sowie andere Wechselkurse, die ungefähr mit dem aktuellen Niveau übereinstimmen; (v) bestimmte Preisannahmen für Gold, Kupfer, Silber, Zink, Blei und Öl; (vi) Preise für wichtige Lieferungen, die ungefähr mit dem aktuellen Niveau übereinstimmen; (vii) die Genauigkeit der aktuellen Schätzungen der Mineralreserven, Mineralressourcen und mineralisierten Materialien; (viii) die Erfüllung der Bedingungen für die Sonderausschüttung; und (ix) andere Planungsannahmen. Risiken im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Aussagen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit von Newmont und Goldcorp und die zukünftige Leistung können unter anderem Preisschwankungen bei Gold und anderen Metallen, Währungsschwankungen, operationelle Risiken, erhöhte Produktionskosten und Abweichungen des Erzgehalts oder der Wiederherstellungsraten von den in Bergbauplänen angenommenen Werten, politisches Risiko, Gemeinschaftsbeziehungen, Konfliktlösung, staatliche Regulierung und rechtliche Ergebnisse und andere Risiken beinhalten, sind jedoch nicht darauf beschränkt. Darüber hinaus beinhalten wesentliche Risiken, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen: die dazugehörende Unsicherheit im Zusammenhang mit finanziellen oder anderen Prognosen; die rasche und effektive Integration der Geschäfte von Newmont und Goldcorp und die Fähigkeit, die erwarteten Synergien und die Wertschöpfung zu erzielen, die von der geplanten Transaktion erwartet werden; das Risiko im Zusammenhang mit der Fähigkeit von Newmont und Goldcorp, die Zustimmung ihrer Aktionäre zur geplanten Transaktion einzuholen, und den Zeitpunkt des Abschlusses der geplanten Transaktion, einschließlich des Risikos, dass die Bedingungen für die Transaktion nicht rechtzeitig oder überhaupt erfüllt werden, und das Scheitern der Transaktion aus einem anderen Grund; das Risiko, dass eine Zustimmung oder Genehmigung, die für die beabsichtigte Transaktion erforderlich sein könnte, nicht eingeholt wird oder unter Bedingungen eingeholt wird, die nicht zu erwarten sind; das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens, das gegen die Parteien und andere im Zusammenhang mit der Vereinbarung eingeleitet werden kann; unerwartete Schwierigkeiten oder Ausgaben im Zusammenhang mit der Transaktion, die Reaktion von Geschäftspartnern und die Zurückhaltung infolge der Ankündigung und Abhängigkeit der Transaktion; potenzielle Volatilität des Preises der Newmont-Stammaktie aufgrund der geplanten Transaktion, der erwarteten Größe der Märkte und der anhaltenden Nachfrage nach den Ressourcen von Newmont und Goldcorp sowie der Auswirkungen der wettbewerbsorientierten Reaktionen auf die Ankündigung der Transaktion und der Umleitung der Managementzeit auf transaktionsbezogene Fragen. Für eine detailliertere Erläuterung dieser Risiken und anderer Faktoren siehe Newmonts Jahresbericht 2018 auf Formular 10-K, der bei der Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht wurde, sowie die anderen SEC-Einreichungen der Gesellschaft, die auf der SEC-Website oder auf www.newmont.com verfügbar sind, das neueste jährliche Informationsformular von Goldcorp sowie die anderen Einreichungen von Goldcorp bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden, die auf SEDAR, auf der SEC-Website oder www.goldcorp.com verfügbar sind. Newmont bestätigt oder übernimmt keine Aussagen oder Berichte, die Goldcorp in dieser Pressemitteilung oder von Goldcorp außerhalb dieser Pressemitteilung zugeschrieben werden (einschließlich früherer Mineralreserven und Ressourcendeklarationen). Goldcorp bestätigt oder übernimmt keine Aussagen oder Berichte, die Newmont in dieser Pressemitteilung zugeschrieben werden (einschließlich früherer Mineralreserven und Ressourcendeklarationen) oder von Newmont außerhalb dieser Pressemitteilung abgegeben werden. Newmont und Goldcorp übernehmen keine Verpflichtung, öffentliche Änderungen an „zukunftsgerichteten Aussagen“, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ausblicke, zu veröffentlichen, um Ereignisse oder Umstände nach dem Datum dieser Pressemitteilung widerzuspiegeln oder das Eintreten unvorhergesehener Ereignisse zu reflektieren, es sei denn, dies ist nach den geltenden Wertpapiergesetzen erforderlich. Anleger sollten nicht davon ausgehen, dass eine fehlende Aktualisierung einer zuvor veröffentlichten „zukunftsgerichteten Aussage“ eine Bestätigung dieser Aussage darstellt. Die fortgesetzte Abhängigkeit von „zukunftsgerichteten Aussagen“ erfolgt auf eigenes Risiko der Anleger.
Weitere Informationen über die geplante Transaktion und wo Sie sie finden können
Diese Mitteilung ist nicht dazu bestimmt und stellt auch keine Aufforderung zum Verkauf oder zur Abgabe eines Angebots zur Zeichnung oder zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder die Aufforderung zur Abgabe einer Stimme oder Genehmigung in einem Land dar, noch darf es in einem Land unter Verstoß gegen geltendes Recht einen Verkauf, eine Ausgabe oder eine Übertragung von Wertpapieren geben. Diese Mitteilung erfolgt in Bezug auf die geplante Transaktion, an der die Gesellschaft und Goldcorp beteiligt sind, gemäß den Bedingungen einer Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und Goldcorp und kann als Werbung für Material im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion angesehen werden. Im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion hat die Gesellschaft am 11. März 2019 eine Vollmacht für eine außerordentliche Hauptversammlung ihrer Aktionäre bei der SEC eingereicht. Darüber hinaus hat das Unternehmen weitere relevante Unterlagen im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion bei der SEC eingereicht und wird diese einreichen. Die Wertpapierinhaber der Gesellschaft werden aufgefordert, die Vollmachtserklärung über die beabsichtigte Transaktion und alle anderen relevanten Materialien in ihrer Gesamtheit sorgfältig zu lesen, wenn sie verfügbar werden, bevor sie eine Abstimmungs- oder Investitionsentscheidung in Bezug auf die beabsichtigte Transaktion treffen, weil sie wichtige Informationen über die beabsichtigte Transaktion und die Parteien der Transaktion enthalten und enthalten werden. Die endgültige Vollmachtserklärung wurde den Aktionären der Gesellschaft am 14. März 2019 zugesandt. Aktionäre der Gesellschaft können eine Kopie der Vollmachtserklärung, der Einreichungen bei der SEC, die unter Bezugnahme auf die Vollmachtserklärung aufgenommen wurden und werden, sowie weitere Einreichungen mit Informationen über die beabsichtigte Transaktion und die Parteien der Transaktion, die von der Gesellschaft mit der SEC gemacht wurden, kostenlos auf der Website der SEC unter www.sec.gov, auf der Website der Gesellschaft unter www.newmont.com/investor-relations/default.aspx oder durch Kontaktaufnahme mit der Abteilung Investorenbeziehungen der Gesellschaft unter jessica.largent@newmont.com oder unter 303-837-5484 erhalten. Kopien der von Goldcorp bei der SEC eingereichten Dokumente werden kostenlos auf der Website der SEC unter www.sec.gov verfügbar sein.
Teilnehmer an der vorgeschlagenen Transaktionsaufforderung
Die Gesellschaft und ihre Direktoren, ihre leitenden Angestellten, Mitglieder ihrer Geschäftsführung, ihre Mitarbeiter und andere Personen können nach den SEC-Regeln als Teilnehmer an der Einholung von Vollmachten der Aktionäre der Gesellschaft im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion angesehen werden. Investoren und Wertpapierinhaber können sich bei der Aufforderung detaillierter über die Namen, Zugehörigkeiten und Interessen bestimmter leitender Angestellter und Direktoren der Gesellschaft informieren, indem sie den Jahresbericht 2018 der Gesellschaft auf Formular 10-K lesen, der am 21. Februar 2019 bei der SEC eingereicht wurde, ihre Vollmacht zur Hauptversammlung 2018, die am 9. März 2018 bei der SEC eingereicht wurde, und andere relevante Materialien, die bei der SEC eingereicht wurden, sobald sie verfügbar sind. Zusätzliche Informationen über die Interessen dieser potenziellen Teilnehmer an der Einholung von Vollmachten im Zusammenhang mit der beabsichtigten Transaktion sind in der bei der SEC am 11. März 2019 eingereichten und den Aktionären am 14. März 2019 zugesandten Vollmachtserklärung zu der Transaktion enthalten. Zusätzliche Informationen zu den Geschäftsführern und Direktoren von Goldcorp sind in seinem am 23. März 2018 bei der SEC eingereichten Jahresbericht 2017 auf Formular 40-F, seinem Management-Informationsrundschreiben im Zusammenhang mit seiner am 16. März 2018 bei der SEC eingereichten Hauptversammlung 2018 und anderen relevanten Materialien, die bei der SEC eingereicht wurden, enthalten.
i Vorsicht bei Projektionen: Die in dieser Mitteilung
verwendeten Prognosen gelten als „zukunftsgerichtete Aussagen“. Siehe
vorstehende Warnhinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen.
Zukunftsorientierte Informationen, die Erwartungen nach dem Abschluss
darstellen, sind von Natur aus ungewiss. Schätzungen wie erwartete
Zunahme, NAV, Nettobarwertschöpfung, Synergien, erwartete zukünftige
Produktion, IRR, finanzielle Flexibilität und Bilanzstärke sind
vorläufiger Natur. Es kann nicht garantiert werden, dass die geplante
Transaktion abgeschlossen wird oder dass sich die zukunftsgerichteten
Informationen als richtig erweisen.
ii Der in dieser
Mitteilung verwendete Nettobarwert (NPV) ist eine Schätzung des
Managements zur Veranschaulichung und sollte nicht als GAAP- oder
Non-GAAP-Finanzgröße angesehen werden. Die Barwertschöpfung stellt die
kombinierte Schätzung des Managements von Synergien vor Steuern,
Effizienzsteigerungen in der Lieferkette und Verbesserungspotenzialen
dar, die sich aus der vorgeschlagenen Transaktion ergeben, die
monetarisiert und über einen Zeitraum von zwanzig Jahren für die Zwecke
der Schätzung unter Anwendung eines Diskontierungssatzes von 5 Prozent
projiziert wurden. Diese Schätzungen sind notwendigerweise ungenau und
basieren auf zahlreichen Beurteilungen und Annahmen. Die erwartete
Barwertschöpfung ist eine „zukunftsgerichtete Aussage“, die Risiken,
Unsicherheiten und anderen Faktoren unterliegt, die dazu führen können,
dass die tatsächliche Wertschöpfung von der erwarteten Wertschöpfung
abweicht.
iii Dividenden für 2019 nach dem ersten
Quartal 2019 wurden vom Board of Directors noch nicht genehmigt oder
beschlossen. Die Erwartungen des Managements in Bezug auf zukünftige
Dividenden oder annualisierte Dividenden sind „zukunftsgerichtete
Aussagen“ im Sinne von Abschnitt 27A des Securities Act von 1933 in der
jeweils gültigen Fassung und Abschnitt 21E des Securities Exchange Act
von 1934 in der jeweils gültigen Fassung, die durch den durch diese
Abschnitte und andere anwendbare Gesetze geschaffene Safe
Harbor-Regelung abgedeckt werden sollen. Die Investoren werden darauf
hingewiesen, dass solche Aussagen in Bezug auf zukünftige Dividenden
unverbindlich sind. Die Feststellung und Auszahlung zukünftiger
Dividenden liegt im Ermessen des Board of Directors und wird auf der
Grundlage der Finanzergebnisse von Newmont, der Bilanzstärke, des
Liquiditätsbedarfs, der Zukunftsaussichten, der Gold- und Rohstoffpreise
und anderer vom Board als relevant erachteter Faktoren festgelegt. Das
Board of Directors behält sich alle Befugnisse im Zusammenhang mit der
Feststellung und Zahlung von Dividenden vor. Daher kann das Board of
Directors bei der Festlegung der zu beschließenden und zu zahlenden
Dividende auf die Stammaktien der Gesellschaft die Höhe der Zahlung
jederzeit und ohne vorherige Ankündigung ändern oder beenden. Demzufolge
sollten sich Anleger nicht zu sehr auf solche Aussagen verlassen.
iv
Zinsrisiko-Ziele für Projekte werden mit einem angenommenen Goldpreis
von 1.200 USD berechnet.
Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.
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