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Verlustvorträge: Über A-tec, WCM und Mäntel (Günter Luntsch)

Magazine aktuell


#gabb aktuell



26.02.2019, 6887 Zeichen



Verlustvorträge. In den letzten Tagen habe ich in verschiedenen Geschichten von Mänteln, Verlustvorträgen und Latenten Steuern geschrieben. Auch bei A-tec habe ich an die Verlustvorträge als letztes Asset gedacht. Ich möchte heute klar und deutlich ausdrücken, dass ich von "Mantelspekulationen", wie sie noch vor wenigen Jahren vor allem in deutschen Börsebriefen fallweise in Erwägung gezogen wurden, abrate. Aus mehreren Gründen.

Zuerst einmal sind sowohl in Deutschland als auch in Österreich die steuerlichen Richtlinien laufend verschärft worden, und sie werden noch immer verschärft. Selbst eine gute Konstruktion, die ein fähiger Steuerberater gemacht hat, kann morgen schon zusammenbrechen, weil das Finanzamt die Sichtweise bezüglich der Verwertbarkeit dieser Verlustvorträge ändert. Dass die WCM in Deutschland aus der Insolvenz gerettet werden hat können, das hatte einige andere Gründe, es gab viele Schwierigkeiten, aber - soweit wir das überblicken - zumindest haben alle an einem Strang gezogen. Die WCM (ISIN DE000A1X3X33) hatte aber sonst auch noch Stille Reserven. Es war kein reiner Mantel mit Verlustvorträgen. Trotzdem: Hut ab vor dieser Rettung. Die Aktie kostet jetzt etwa 4,50 Euro, ich bin leider schon lange nicht mehr drin, da auch der Aufsichtsratsvorsitzende schon lange verkauft hat. Und die Rettung der EAG in Österreich ist auch ein wunderschönes Märchen. Es passiert einer Gesellschaft, die nichts als ihre redlich erworbenen Verlustvorträge mehr hat, ja nicht alle Tage, dass jemand kommt und das Unternehmen mit neuem Kapital, funktionierenden Geschäftsideen und viel Einsatz wieder auf die Beine stellt. Auch dieser Fall ist ein Einzelfall, den nicht so leicht ein zweiter nachmachen wird.

Man kann sinnvollerweise keine "Mäntel" mit Verlustvorträgen mehr kaufen und verwerten, die Verlustvorträge müssen in der Organmutter sein. Wenn sich der Eigentümer dieser Gesellschaft mit Verlustvorträgen nun ändert, sind die Verlustvorträge praktisch weg. Außer Unternehmensgegenstand, Geschäftsumfang und Management bleiben gleich, in der Theorie, aber wer möchte das Managment weiterarbeiten lassen, das die hohen Verlustvorträge erwirtschaftet hat? Zur Rettung braucht es meist ein neues Management. Und wer kann den Geschäftsumfang gleich lassen? Entweder ist Gesundschrumpfen samt Abstoßen von Unternehmensteilen angesagt, oder man versucht die Fixkosten durch starkes Wachstum abzudecken. Das heißt in den allermeisten Fällen selbst beim Versuch, die redlich durch hohe Verluste erworbenen (jetzt im Unterschied zu: "zwecks Steueroptimierung zugekauften", die eh absolut nicht verwertbar sind) Verlustvorträge durch neues Geschäft in der Gesellschaft zu retten: Die Verlustvorträge sind weg!

Eine Tochter mit Verlustvorträgen für das Mutterunternehmen zu erwerben, wäre wohl ungefährlicher. Die kann man leichter in Insolvenz schicken, falls zusätzliche Altlasten auftauchen, vor denen man nie gefeit ist. Oder man kann sich mit den Gläubigern einigen, solange die Tochter nicht vermögend ist, man führt der Tochter ja kein Kapital zu. Wo Verlustvorträge sind, sind meist auch Schulden. Aber wenn zur Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge diese Verlustvorträge in der Mutter sein müssen, der man das neue Kapital zuführt, kann dieses auch schnell weg sein, wenn unentdeckte Verbindlichkeiten der Gesellschaft auftauchen.

Atec hatte nach dem Insolvenzverfahren mit hoher Quote keine Aktiva mehr. Nur die Verlustvorträge und somit die nicht angesetzten Latenten Steuern waren hoch. Das erste große Problem bei Atec war, dass die Gesellschaft aufgrund der Insolvenz mehrere Jahre keine Tätigkeit mehr ausgeübt hat, das kommt dem oben erwähnten "Gesundschrumpfen" gleich: Der Umfang der Tätigkeit fiel auf null, von zuvor Millionenumsätzen. Das zweite Problem kam durch die Steuerprüfung bei der Organtochter hinzu, gegen die sich die Atec als Organmutter nicht wehren konnte, den Organschaftsvertrag konnten sie ja nicht rückwirkend einseitig auflösen, und die Atec-Organe hatten bei der Tochter nichts zu reden, das war Sache des Insolvenzverwalters. Fazit: Die Steuerprüfung führte (für das Finanzamt) zu hohen "Gewinnen" bei der Tochter, was sich auf die Verlustvorträge der Atec auswirkte, obwohl die Atec keinen einzigen Cent von diesen "Gewinnen" gesehen hat.

Die Regeln sind restriktiv, von Spekulationen auf Verlustverwertung kann ich daher nur mehr abraten. So etwas wie die oben erwähnten positiven Beispiele für Deutschland und Österreich gibt es nur alle heiligen Zeiten, und wahrscheinlich könnten diese vorbildhaften Modelle heute, also nur wenige Jahre später, gar nicht mehr wiederholt werden. Ich persönlich halte die Regeln für zu restriktiv, denn insbesondere die langjährigen Gesellschafter haben hilflos zuschauen müssen, wie die Verlustvorträge durch Verluste "redlich erworben" wurden. Das sind keine Steuertrickser. Wären sie das, würden sie ihre Geschäfte sowieso auf eine Kanal- oder Karibikinsel mit Steuern nahe null verlegen. Wenn sie (insbesondere der Großaktionär, an dem ja alles hängt: Kapitalzufuhr, Strategie) ihr österreichisches Unternehmen retten dürfen, zahlen sie ja auch während der Abtragung der Verlustvorträge immer noch 6,25% Steuern vom Gewinn, da hat das österreichische Finanzamt mehr davon als von 0% in der Karibik. Und nach vollständigem Abbau der Verlustvorträge zahlt die Gesellschaft ihre normalen 25% KöSt.

Für Ausschüttungen zahlt man in Österreich dann noch einmal 27,5%, und das auch schon in der Zeit der Verwertung der steuerlichen Verlustvorträge. Ja, Dividenden sind auch bei hohen steuerlichen Verlustvorträgen möglich: Man setzt das Kapital herab, d.h. die Verlustvorträge sieht man in der Bilanz nicht mehr, steuerlich sind sie aber immer noch vorhanden. Es haben also alle etwas davon, wenn man Österreicher ihre österreichischen Gesellschaften retten lässt, indem man ihnen nicht die redlich erworbenen Verlustvorträge wegnimmt: Der Gesellschafter hat wenigstens die Verlustvorträge als letzten Strohhalm, auf dem er sein neues Geschäft aufbauen kann. "Erhalt der Steuerquelle" nennt man das in Finanzamtsdeutsch: Das Unternehmen zahlt alle anderen Steuern, die man hier zahlt, nur die KöSt wäre einige Zeit "billiger", weil das Unternehmen noch auf redlich erworbenen Verlustvorträgen sitzt. Solange man sie ihm nicht wegnimmt.

Ich würde den Atec-Aktionären und den Gesellschaftern vieler anderer Gesellschaften, die nur mehr ihre Verlustvorträge hatten, wünschen, dass es weitergeht. Aber dass die Finanz nach vielen Jahren der steten Verschärfung plötzlich Erleichterungen bei der Verwertung zumindest der "redlich erworbenen" Verluste gewährt, ist nicht zu erwarten. Nicht nur die Zeit der Mäntel ist vorbei, auch die Zeit der gesundgeschrumpften Unternehmen, die wieder auf die Beine kommen wollen.

(Der Input von Günter Luntsch für den http://www.boerse-social.com/gabb vom 26.02.)



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