26.02.2019,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
22.02.2019
Einberufung der 112.
ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am Mittwoch, dem 27. März 2019, um 10:30 Uhr,
im Steiermarksaal/Grazer Congress, 8010 Graz, Schmiedgasse 2
stattfindenden 112. ordentlichen Hauptversammlung der ANDRITZ AG mit Sitz in
Graz,FN 50935 f, ein.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für
die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2018
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2018
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019
7. Wahl von zwei Personen in den Aufsichtsrat
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 06. März 2019 auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter andritz.com [http:
//www.andritz.com/] zugänglich:
Jahresabschluss mit Lagebericht mit konsolidierter nicht-finanzieller Erklärung\nCorporate-Governance-Bericht\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht\nVorschlag für die Gewinnverwendung\nBericht des Aufsichtsrats\njeweils für das Geschäftsjahr 2018
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7\nErklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf\nFormular für die Erteilung einer Vollmacht\nFormular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Stimmrechtsvertreter\nFormular für den Widerruf einer Vollmacht\nvollständiger Text dieser Einberufung\nIII. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 17. März
2019 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am
22. März 2019 (24:00 Uhr, MEZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der
folgenden Kommunikationswege und an eine der folgenden Adressen zugehen muss.
* Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem §
18 Abs 3 genügen lässt
per Telefax: +43 1 8900 500 94\nper E-Mail: anmeldung.andritz@hauptversammlung.at [anmeldung.andritz@hauptversammlung.at]
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)\n* Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
- per Post oder Boten
ANDRITZ AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
- per SWIFT
GIBAATWGGMS (Message Type MT589 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000730007 im Text angeben)
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
und keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC)\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000730007\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung\nZeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht\nDie Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 17. März 2019 (24:
00 Uhr, MEZ, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Identitätsnachweis
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei
der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich
zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der
Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie sich
den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit haben.
Die ANDRITZ AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und
dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung, Punkt III,
nachgewiesen hat, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und die selben Rechte wie der
Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich.
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und
Adressen an:
per Post oder Boten
ANDRITZ AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
per Telefax +43 1 8900 500 94
per E-Mail anmeldung.andritz@hauptversammlung.at
[anmeldung.andritz@hauptversammlung.at]
(Vollmachten bitte im Format PDF)
Die Vollmachten müssen spätestens bis 26. März 2019, 16:00 Uhr, MEZ, Wiener
Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag
der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung
übergeben werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter andritz.com [http://www.andritz.com/
] abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung, stets die
bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der
Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten
Vollmachtsformular.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für
dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderer Service steht den Aktionären Herr Dr. Michael Knap als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung
in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter andritz.com [http://www.andritz.com/] ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Dr.
Michael Knap unter Tel. +43 1 876 3343-30, Fax: +43 1 876 3343-39 oder E-Mail
michael.knap@iva.or.at [michael.knap@iva.or.at].
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform per Post oder Boten spätestens am 06. März 2019 (24:00 Uhr, MEZ,
Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse AT-8045 Graz,
Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, z.H. Dr.
Michael Buchbauer,
zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt
III) verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 18. März 2019 (24:00
Uhr, MEZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft zugeht: entweder per Telefax an +43 316
6902-465; per Post, Boten oder persönlich an ANDRITZ AG, AT-8045 Graz,
Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, z.H. Dr. Michael Buchbauer;
oder per E-Mail an michael.buchbauer@andritz.com
[michael.buchbauer@andritz.com], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG nachzuweisen, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III)
verwiesen.
3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder wenn ihre
Erteilung strafbar wäre.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Telefax
an +43 316 6902-465 oder per E-Mail an michael.buchbauer@andritz.com
[michael.buchbauer@andritz.com] übermittelt werden.
4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt,
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß §
119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.
Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend
die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gem § 110 AktG voraus:
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung) können nur von
Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 18. März 2019
in der oben angeführten Weise (Punkt V Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem
Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person
über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit
begründen könnten, anzuschließen.
Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei
der Abstimmung nicht berücksichtigt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die ANDRITZ AG nicht dem Anwendungsbereich von
§ 86 Abs 7 AktG unterliegt und das Mindestanteilsgebot gem § 86 Abs 7 AktG nicht
zu berücksichtigen hat.
5. Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
andritz.com [http://www.andritz.com/] zugänglich.
6. Information zum Datenschutz der Aktionäre
Die ANDRITZ AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere
jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer
des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls
Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum
des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem
Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist
somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.
Für die Verarbeitung ist die ANDRITZ AG die verantwortliche Stelle. Die ANDRITZ
AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer
Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-
Dienstleistern. Diese erhalten von der ANDRITZ AG nur solche personenbezogenen
Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind,
und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der ANDRITZ AG. Soweit
rechtlich notwendig, hat die ANDRITZ AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen
eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der
Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das
gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen
und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name,
Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die ANDRITZ AG ist zudem gesetzlich
verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
einzureichen (§ 120 AktG).
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die
Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind,
und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern.
Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem
Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht
sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären
gegen die ANDRITZ AG oder umgekehrt von der ANDRITZ AG gegen Aktionäre erhoben
werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und
Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit
Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten
während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis
zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III
der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der ANDRITZ AG unentgeltlich
über die E-Mail-Adresse michael.buchbauer@andritz.com
[michael.buchbauer@andritz.com] oder über die folgenden Kontaktdaten geltend
machen:
ANDRITZ AG
AT-8045 Graz, Stattegger Straße 18
Telefax: +43 316 6902-465
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-
Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der
Internetseite der ANDRITZ AG unter andritz.com [http://www.andritz.com/] zu
finden.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 104.000.000,-- und ist zerlegt in 104.000.000 auf Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
3.037.748 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu, auch nicht das
Stimmrecht. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 100.962.252.
Graz, im Februar 2019
Der Vorstand
Emittent: Andritz AG
Stattegger Straße 18
A-8045 Graz
Telefon: +43 (0)316 6902-0
FAX: +43 (0)316 6902-415
Email: welcome@andritz.com
WWW: www.andritz.com
ISIN: AT0000730007
Indizes: ATX, WBI
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
Börsepeople im Podcast S16/02: Yvonne de Bark
Andritz
Akt. Indikation: 51.90 / 52.50
Uhrzeit: 19:03:41
Veränderung zu letztem SK: 0.29%
Letzter SK: 52.05 ( 1.26%)
Bildnachweis
1.
Andritz nahm die an Bashundara Paper Mills Limited, Bangladesch, Indien, gelieferte PrimeLineCompact VI Tissueproduktionslinie, inklusive Stoffaufbereitung und Automatisierungssystem, erfolgreich in Betrieb. Credit: Andritz
, (© Aussendung) >> Öffnen auf photaq.com
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