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Um keinem Sanktionsrisiko ausgesetzt zu sein muss Strabag bei der Dividendenauszahlung improvisieren

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#gabb aktuell



12.06.2018, 3591 Zeichen

Die Strabag informiert hiermit über eine zu den Vorjahren abweichende technische Abwicklung der geplanten Dividendenauszahlung betreffend das Geschäftsjahr 2017.

Das Finanzministerium der Vereinigten Staaten von Amerika hat am 6.4.2018 durch seine zuständige Behörde, das Office of Foreign Assets Control (OFAC), diverse Personen einschließlich Gesellschaften, die diesen insbesondere direkt oder indirekt zu 50 % oder mehr gehören, als sogenannte Specially Designated National (SDN) qualifiziert und mit wirtschaftlichen Sanktionen belegt. Die Auszahlung von Dividenden an SDNs würde die Strabag SE dem Risiko aussetzen, von OFAC selbst als SDN eingestuft und mit Sanktionen belegt zu werden.

Sofern die Hauptversammlung die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Ausschüttung der Dividende für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, hat der Vorstand bei der Abwicklung der Dividendenauszahlung das Sanktionsrisiko von der Gesellschaft fernzuhalten. Er hat daher am heutigen Tag beschlossen, die Dividende für das Geschäftsjahr 2017 nicht wie bisher über die OeKB CSD GmbH, sondern im Wege einer Verrechnung zwischen der Gesellschaft und den Aktionärinnen und Aktionären auszuzahlen. Die Abwicklung der Dividendenzahlung wird nach der Hauptversammlung daher mit Unterstützung der Raiffeisen Centrobank AG (RCB) als Zahlstelle vorgenommen. Die Auszahlung wird mit Bedingungen versehen werden, die bewirken sollen, dass keine Zahlung von Dividenden an die Aktionärin Rasperia Trading Limited („Rasperia“) erfolgt, da diese laut den der Strabag SE vorliegenden Informationen als SDN zu qualifizieren ist.

Konkret erfolgt die Dividendenzahlung in der Weise, dass am 26.6.2018, das ist der Börsetag nach dem Record Date, für jede Inhaberaktie automatisch ein Wertrecht bei der Depotbank des jeweiligen Aktionärs bzw. der Aktionärin eingebucht wird, welches den Anspruch auf Bezug der Dividende für das Geschäftsjahr 2017 verbrieft. Das Wertrecht berechtigt ab dem 26.6.2018 zum Bezug der Dividende, Zug-um-Zug gegen Übertragung des Wertrechts an die RCB. Die Annahme des Wertrechts durch die RCB sowie die Zahlung der Dividende erfolgen gegen Vorlage einer Bestätigung der jeweiligen depotführenden Bank an die RCB, aus der sich ergibt, dass die jeweiligen Wertrechte weder per 26.6.2018 noch am Tag ihrer Einlösung von Rasperia gehalten wurden. Die Wertrechte können von den Depotbanken bis zum 28.6.2021, 17:00 Uhr Ortszeit Wien, bei der RCB zum Bezug der Dividende eingereicht werden, wobei die Auszahlung der Dividende in jedem Fall unverzinst erfolgt. Nicht rechtzeitig behobene Dividenden verfallen zugunsten der Gesellschaft.

Die Details der vorgenannten Auszahlungsbedingungen werden noch gesondert im Rahmen der Dividendenbekanntmachung veröffentlicht werden. Die STRABAG SE wird sich verpflichten, den depotführenden Banken eine Spesenvergütung in Höhe von € 8,- je Wertpapierdepot zu gewähren.

Für den Bezug der Dividenden wird den Depotbanken ein Formular zur Verfügung gestellt werden, das ab dem Tag der Hauptversammlung über die Website der Strabag SE abrufbar sein wird. Den Aktionärinnen und Aktionären wird dennoch empfohlen, die konkrete Vorgangsweise auf Basis des zwischen der jeweiligen Aktionärin bzw. dem Aktionär und seiner Depotbank abgeschlossenen Depotvertrags abzuklären.

Mit dieser Vorgangsweise stellt der Vorstand sicher, dass die Strabag SE keinem Sanktionsrisiko ausgesetzt wird und sämtliche von den Sanktionen nicht betroffene Aktionärinnen und Aktionäre bzw. deren Depotbanken die Auszahlung der Dividenden mit geringem praktischem Mehraufwand bewirken können.



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Christine Petzwinkler
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