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Inbox: Was die Finanzbranche von der neuen Regierung fordert


08.09.2017

Zugemailt von / gefunden bei: Sparkassenverband (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

„Die Globalisierung bietet die große Chance, den hohen gesellschaftlichen Wohlstand zu erhalten. Dafür müssen Politik und Wirtschaft gemeinsam kontinuierlich an einem Strang ziehen und an sinnvollen, praxistauglichen und nachhaltig erfolgreichen Strukturen, Regeln und Rahmenbedingungen arbeiten“, betont Franz Portisch, Generalsekretär des Österreichischen Sparkassenverbandes, und hat für das Arbeitsprogramm der neuen österreichischen Bundesregierung bereits die wichtigsten Forderungen für einen zukunfts- und wettbewerbsfähigen Finanzplatz zusammengefasst.

  1. Angemessene und zielgerichtete Regulatorik

Die seit der globalen Finanzkrise überbordenden Regulierungen im Bereich der Finanzwirtschaft strapazieren Kreditinstitute wie KundInnen gleichermaßen. „Die Kundenbeziehungen werden durch überzogene Informations-, Hinweis- und Meldepflichten belastet. Die bestehenden Regulierungen gehören dringend evaluiert und auf Praxistauglichkeit geprüft. Im Zuge der Regulierungsflut wurde zudem vergessen, zwischen großen, systemrelevanten Kreditinstituten und kleinen und mittleren Retailbanken, wie den Sparkassen, zu unterscheiden“, macht Portisch aufmerksam. 

    • Proportionalität:

Gerade kleinere, regional verankerte Kreditinstitute, die vor allem in Österreich auf breiter Ebene die Wirtschaft tragen, sind besonders krisenfest und leisten einen bedeutenden Beitrag für die Finanzierung von KMU und PrivatkundInnen. Zur nachhaltigen Sicherung dieser heterogenen Bankenstruktur muss von Österreichs Politik dringend mehr Proportionalität in der Regulierung eingefordert und umgesetzt werden. Es braucht eine stärkere Differenzierung aufgrund von Größe, Risiko, Geschäftsmodell sowie weiterer entscheidender Kriterien, um die Belastung durch regulatorische Anforderungen auf ein angemessenes Maß zu reduzieren.

    • Auch innerhalb konsolidierter Gruppen:

Wichtig ist dabei, dass die Prüfung, ob ein Institut als systemrelevant einzustufen ist oder nicht, auch bei konsolidierten Gruppen auf Einzelinstitutsebene erfolgt. Das heißt: Einzelinstitute auch innerhalb einer konsolidierten Gruppe müssen von einer proportionalen Anwendung Gebrauch machen dürfen. Damit wird die Wettbewerbsneutralität von Regionalinstituten sichergestellt. Alles andere würde für kleine regionale Kreditinstitute weiterhin unverhältnismäßig hohe regulatorische Kosten und Aufwand bedeuten.

    • Ende der doppelten Rechnungslegung

Einen konkreten Schritt in Richtung Entbürokratisierung würde auch die Umsetzung des in der EU bereits vorhandenen Wahlrechtes bezüglich der befreienden Anwendung von IRFS für den Einzelabschluss bedeuten. Wie bereits in vielen Ländern Europas angewendet, fordern wir auch für Österreich, von dieser Wahlmöglichkeit Gebrauch zu machen. Damit würde das zwingende Erfordernis einer doppelten Rechnungslegung entfallen und allen Unternehmen eine wesentliche Kostenreduktion bringen, die zusätzlich zum UGB- auch einen IFRS-Abschluss erstellen müssen.

    • Unbürokratischer Konsumentenschutz statt Gold -Plating

Die österreichischen Sparkassen bekennen sich seit jeher zu sinnvollem Konsumentenschutz. In den letzten Jahren hat der Konsumentenschutz allerdings eine Dimension erreicht, die nicht mehr im Interesse der Konsumenten liegt. Die diesbezüglichen Bestimmungen sollten daher auf ihre Wirksamkeit und Notwendigkeit Ministerien-übergreifend evaluiert werden, mit dem Ziel, leicht verständliche, einfache Regelungen zu etablieren und über das Ziel hinaus schießende Regelungen (Gold-Plating) entsprechend anzupassen.

    • Basel IV:

Zudem soll sich die künftige Bundesregierung für international abgestimmte Regulierungsstandards einsetzen. So ist insbesondere bei einer möglichen künftigen Umsetzung von Basel IV auf die europäischen und österreichischen Spezifika zu achten und globalen Wettbewerbsverzerrungen vehement entgegenzutreten. Im Interesse des Standorts Österreich darf die Kreditvergabe keinesfalls eingeschränkt werden. Die aktuellen Vorschläge des Basler Ausschusses würden zu deutlichen Erhöhungen der Eigenkapitalanforderungen führen und Arbeitsplätze in Österreich gefährden. Ein Beispiel von reduzierter Eigenkapitalunterlegung wäre etwa Finanzierungen im Sinne von „Sustainable Finance“ (Siehe Punkt 5).

  1. Beibehaltung des Bargelds als wichtige Wahlfreiheit für Konsumenten und Unternehmer

Wir fordern ein klares Bekenntnis der Bundesregierung sich auch in internationalen Gremien gegen die Einschränkung von Bargeld einzusetzen. Auf EU-Ebene wird dieses Thema derzeit vor allem als Maßnahme gegen Terrorbekämpfung diskutiert. Bargeld steht jedoch nicht in ursprünglichem Zusammenhang mit Terror und die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben. Den ÖsterreicherInnen muss die volle Wahlmöglichkeit und persönliche Freiheit belassen werden, wie sie Zahlungen abwickeln möchten. Bargeld ist nach wie vor die einfachste und sicherste Zahlungsart und stellt einen wesentlichen Teil der Privatsphäre unserer BürgerInnen dar.

  1. Digitalisierungsfreundliche Rahmenbedingungen und erhöhte Sicherheit

Wir befinden uns mitten in der digitalen Revolution. Um die Potenziale der Digitalisierung möglichst rasch heben und im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, benötigt es digitalisierungsfreundliche Rahmenbedingungen.

    • Fairer Wettbewerb und ein Level-Playing-Field

 Die Basis für einen wettbewerbsfähigen (Finanz-)Standort bilden ein fairer Wettbewerb und ein Level-Playing-Field zwischen allen Marktteilnehmern. Neue technologische Lösungen und FinTechs begrüßen wir, bedeuten sie doch neue Möglichkeiten und Effizienzpotenziale. Sowohl für alle Player als auch für einen konsequenten Verbraucherschutz ist jedoch Voraussetzung, dass gleiche regulatorische Anforderungen für alle Anbieter von Finanzdienstleistungen gelten. Österreich muss hier eine proaktive Rolle einnehmen.

    • Volldigitalisierung des Geschäftsverkehrs (onboarding)

Parallel mit der voranschreitenden Digitalisierung ist auch ein entsprechender Rechtsrahmen zu schaffen, der wiederum mit Augenmaß und möglichst unbürokratisch an den sich wandelnden Bedürfnissen von Finanzdienstleistungs-Anbietern und KundInnen angepasst werden soll. Ziel sollte sein, dass von der Kontoeröffnung bis zur -schließung alles digital ausgeführt werden kann. Momentan sind Unternehmen noch immer verpflichtet die meisten Konsumenteninformationen schriftlich zuzustellen, was vielfach unnötig Zeit und Kosten verursacht.

    • Serviceorientierter Datenschutz bei gleichzeitiger Erhöhung der Datensicherheit

 Während das ‚Banking‘ immer digitaler wird, hinken die ‚Services‘ hinterher. Dieser Widerspruch gehört aufgelöst und die sinnvolle Nutzung von Kundendaten ermöglicht, mit der etwa ein optimiertes Anlageprodukt empfohlen und die Beratungsleistung verbessert werden kann. Derzeit darf ein Beratungsservice nicht aufgrund automatisch ausgewerteter Daten erfolgen.

Gleichzeitig sind die Gesetzgeber gefordert, rasch effektive Maßnahmen und Rahmenbedingungen gegen Cybercrime im Sinne der Datensicherheit und des Verbraucherschutzes zu setzen.

  1. EU-Einlagensicherung darf nicht zur Vergemeinschaftung von Risiken führen

 Der Entwurf zur Europäischen Einlagensicherung (EDIS) ist ein Vorstoß hin zu mehr Risikoteilung innerhalb der Bankenunion. Er muss jedoch der Bedeutung dezentraler Institute wie den Sparkassen und ihrer Sicherungssysteme noch mehr gerecht werden. Die Risikoreduzierung und die adäquate Berücksichtigung von Sicherungssystemen, die genau diesen Zweck erfüllen, muss gewährleistet werden. Dies ist derzeit nicht der Fall. Die einheitliche Einlagensicherung, die alle Spareinlagen auf EU-Ebene sichern soll, würde im Ernstfall zu einer Vergemeinschaftung von Risiken zu Lasten der österreichischen Sparer führen. Die wichtigste Vorbedingung ist daher die Reduzierung der Risiken in den Bankbilanzen vieler Institute. Das Prinzip „too big to fail“ muss der Vergangenheit angehören.

  1. Klares Bekenntnis zu „Nachhaltiger Finanzierung“ (Sustainable Finance)

 Die österreichischen Sparkassen bekennen sich zum Thema Nachhaltigkeit und leben das Thema ‚Gemeinwohl‘ bereits seit ihrer Gründung vor 200 Jahren. Wir unterstützen daher ausdrücklich die aktuellen Bemühungen auf EU-Ebene für ‚Sustainable Finance‘ und fordern auch von der heimischen Politik ein klares Bekenntnis dazu ein.

Nachhaltige Finanzierung bezieht sich auf jede Form von Finanzdienstleistungen, die Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien in die Geschäfts- oder Investitionsentscheidungen einbeziehen, durch die die KundInnen und die Gesellschaft insgesamt profitieren. Ziel ist ein Finanzsystem, das sich einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung mehr als der Gewinnmaximierung verpflichtet fühlt, nachhaltige soziale Entwicklung statt Ungleichheit sowie eine nachhaltige Umweltentwicklung fördert. Gleichzeitig stimuliert Sustainable Finance die Wirtschaft und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele 2030/2050.

Um für dieses zukunftsweisende Bekenntnis Zustimmung auf breitester Ebene zu erlangen, ist ein Dialog aller beteiligten Akteure, zu denen natürlich auch die Politik zählt, zu forcieren und zu allererst eine gemeinsame Klassifizierung bzw. exakte Definition von Sustainable Finance zu erarbeiten. Aus Sicht der Sparkassen sollte etwa der Bereich des „Social Banking“ unter diese Klassifizierung fallen und sich Österreich als Vorreiter bereits jetzt steuerliche Anreizsysteme und weitere geeignete Rahmenbedingungen für die praktische Umsetzung überlegen.

Franz Portisch, Generalsekretär des Österreichischen Sparkassenverband; Fotocredit: Hinterramskogler



Aktien auf dem Radar:Pierer Mobility, UBM, Palfinger, Addiko Bank, Immofinanz, CA Immo, Mayr-Melnhof, Polytec Group, Verbund, RBI, Athos Immobilien, Cleen Energy, EuroTeleSites AG, Kostad, Lenzing, Josef Manner & Comp. AG, VAS AG, Wolford, Agrana, Amag, EVN, Flughafen Wien, OMV, Österreichische Post, Telekom Austria, Uniqa, VIG, BASF, Zalando, Mercedes-Benz Group, Allianz.

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    1. Angemessene und zielgerichtete Regulatorik

    Die seit der globalen Finanzkrise überbordenden Regulierungen im Bereich der Finanzwirtschaft strapazieren Kreditinstitute wie KundInnen gleichermaßen. „Die Kundenbeziehungen werden durch überzogene Informations-, Hinweis- und Meldepflichten belastet. Die bestehenden Regulierungen gehören dringend evaluiert und auf Praxistauglichkeit geprüft. Im Zuge der Regulierungsflut wurde zudem vergessen, zwischen großen, systemrelevanten Kreditinstituten und kleinen und mittleren Retailbanken, wie den Sparkassen, zu unterscheiden“, macht Portisch aufmerksam. 

      • Proportionalität:

    Gerade kleinere, regional verankerte Kreditinstitute, die vor allem in Österreich auf breiter Ebene die Wirtschaft tragen, sind besonders krisenfest und leisten einen bedeutenden Beitrag für die Finanzierung von KMU und PrivatkundInnen. Zur nachhaltigen Sicherung dieser heterogenen Bankenstruktur muss von Österreichs Politik dringend mehr Proportionalität in der Regulierung eingefordert und umgesetzt werden. Es braucht eine stärkere Differenzierung aufgrund von Größe, Risiko, Geschäftsmodell sowie weiterer entscheidender Kriterien, um die Belastung durch regulatorische Anforderungen auf ein angemessenes Maß zu reduzieren.

      • Auch innerhalb konsolidierter Gruppen:

    Wichtig ist dabei, dass die Prüfung, ob ein Institut als systemrelevant einzustufen ist oder nicht, auch bei konsolidierten Gruppen auf Einzelinstitutsebene erfolgt. Das heißt: Einzelinstitute auch innerhalb einer konsolidierten Gruppe müssen von einer proportionalen Anwendung Gebrauch machen dürfen. Damit wird die Wettbewerbsneutralität von Regionalinstituten sichergestellt. Alles andere würde für kleine regionale Kreditinstitute weiterhin unverhältnismäßig hohe regulatorische Kosten und Aufwand bedeuten.

      • Ende der doppelten Rechnungslegung

    Einen konkreten Schritt in Richtung Entbürokratisierung würde auch die Umsetzung des in der EU bereits vorhandenen Wahlrechtes bezüglich der befreienden Anwendung von IRFS für den Einzelabschluss bedeuten. Wie bereits in vielen Ländern Europas angewendet, fordern wir auch für Österreich, von dieser Wahlmöglichkeit Gebrauch zu machen. Damit würde das zwingende Erfordernis einer doppelten Rechnungslegung entfallen und allen Unternehmen eine wesentliche Kostenreduktion bringen, die zusätzlich zum UGB- auch einen IFRS-Abschluss erstellen müssen.

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    Die österreichischen Sparkassen bekennen sich seit jeher zu sinnvollem Konsumentenschutz. In den letzten Jahren hat der Konsumentenschutz allerdings eine Dimension erreicht, die nicht mehr im Interesse der Konsumenten liegt. Die diesbezüglichen Bestimmungen sollten daher auf ihre Wirksamkeit und Notwendigkeit Ministerien-übergreifend evaluiert werden, mit dem Ziel, leicht verständliche, einfache Regelungen zu etablieren und über das Ziel hinaus schießende Regelungen (Gold-Plating) entsprechend anzupassen.

      • Basel IV:

    Zudem soll sich die künftige Bundesregierung für international abgestimmte Regulierungsstandards einsetzen. So ist insbesondere bei einer möglichen künftigen Umsetzung von Basel IV auf die europäischen und österreichischen Spezifika zu achten und globalen Wettbewerbsverzerrungen vehement entgegenzutreten. Im Interesse des Standorts Österreich darf die Kreditvergabe keinesfalls eingeschränkt werden. Die aktuellen Vorschläge des Basler Ausschusses würden zu deutlichen Erhöhungen der Eigenkapitalanforderungen führen und Arbeitsplätze in Österreich gefährden. Ein Beispiel von reduzierter Eigenkapitalunterlegung wäre etwa Finanzierungen im Sinne von „Sustainable Finance“ (Siehe Punkt 5).

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    Wir fordern ein klares Bekenntnis der Bundesregierung sich auch in internationalen Gremien gegen die Einschränkung von Bargeld einzusetzen. Auf EU-Ebene wird dieses Thema derzeit vor allem als Maßnahme gegen Terrorbekämpfung diskutiert. Bargeld steht jedoch nicht in ursprünglichem Zusammenhang mit Terror und die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben. Den ÖsterreicherInnen muss die volle Wahlmöglichkeit und persönliche Freiheit belassen werden, wie sie Zahlungen abwickeln möchten. Bargeld ist nach wie vor die einfachste und sicherste Zahlungsart und stellt einen wesentlichen Teil der Privatsphäre unserer BürgerInnen dar.

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      • Volldigitalisierung des Geschäftsverkehrs (onboarding)

    Parallel mit der voranschreitenden Digitalisierung ist auch ein entsprechender Rechtsrahmen zu schaffen, der wiederum mit Augenmaß und möglichst unbürokratisch an den sich wandelnden Bedürfnissen von Finanzdienstleistungs-Anbietern und KundInnen angepasst werden soll. Ziel sollte sein, dass von der Kontoeröffnung bis zur -schließung alles digital ausgeführt werden kann. Momentan sind Unternehmen noch immer verpflichtet die meisten Konsumenteninformationen schriftlich zuzustellen, was vielfach unnötig Zeit und Kosten verursacht.

      • Serviceorientierter Datenschutz bei gleichzeitiger Erhöhung der Datensicherheit

     Während das ‚Banking‘ immer digitaler wird, hinken die ‚Services‘ hinterher. Dieser Widerspruch gehört aufgelöst und die sinnvolle Nutzung von Kundendaten ermöglicht, mit der etwa ein optimiertes Anlageprodukt empfohlen und die Beratungsleistung verbessert werden kann. Derzeit darf ein Beratungsservice nicht aufgrund automatisch ausgewerteter Daten erfolgen.

    Gleichzeitig sind die Gesetzgeber gefordert, rasch effektive Maßnahmen und Rahmenbedingungen gegen Cybercrime im Sinne der Datensicherheit und des Verbraucherschutzes zu setzen.

    1. EU-Einlagensicherung darf nicht zur Vergemeinschaftung von Risiken führen

     Der Entwurf zur Europäischen Einlagensicherung (EDIS) ist ein Vorstoß hin zu mehr Risikoteilung innerhalb der Bankenunion. Er muss jedoch der Bedeutung dezentraler Institute wie den Sparkassen und ihrer Sicherungssysteme noch mehr gerecht werden. Die Risikoreduzierung und die adäquate Berücksichtigung von Sicherungssystemen, die genau diesen Zweck erfüllen, muss gewährleistet werden. Dies ist derzeit nicht der Fall. Die einheitliche Einlagensicherung, die alle Spareinlagen auf EU-Ebene sichern soll, würde im Ernstfall zu einer Vergemeinschaftung von Risiken zu Lasten der österreichischen Sparer führen. Die wichtigste Vorbedingung ist daher die Reduzierung der Risiken in den Bankbilanzen vieler Institute. Das Prinzip „too big to fail“ muss der Vergangenheit angehören.

    1. Klares Bekenntnis zu „Nachhaltiger Finanzierung“ (Sustainable Finance)

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    Um für dieses zukunftsweisende Bekenntnis Zustimmung auf breitester Ebene zu erlangen, ist ein Dialog aller beteiligten Akteure, zu denen natürlich auch die Politik zählt, zu forcieren und zu allererst eine gemeinsame Klassifizierung bzw. exakte Definition von Sustainable Finance zu erarbeiten. Aus Sicht der Sparkassen sollte etwa der Bereich des „Social Banking“ unter diese Klassifizierung fallen und sich Österreich als Vorreiter bereits jetzt steuerliche Anreizsysteme und weitere geeignete Rahmenbedingungen für die praktische Umsetzung überlegen.

    Franz Portisch, Generalsekretär des Österreichischen Sparkassenverband; Fotocredit: Hinterramskogler





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