06.06.2017
Zugemailt von / gefunden bei: Wiener Börse Veröffentlichungen (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Wiederaufnahme des Handels nach Handelsaussetzung sowie Umstellung auf Handel einschließlich Zinsen Dritter Markt
ISIN Wertpapier Wiederaufnahme Grund
des Handels
DE000A1TNA39 RICKMERS HOLD ANL.13/18 Am 07.06.2017 Wiederaufnahme des Handels an der Börse Frankfurt
Ab 07.06.2017 wird das oben angeführte Wertpapier an der Wiener Börse einschließlich
Stückzinsen (tel quel bzw. flat Notierung) gehandelt.
Die Anforderungen des Börsegesetzes betreffend das Erfordernis einer formellen Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel und die Emittentenpflichten an einem geregelten Markt gelten für im Dritten Markt gehandelte Finanzinstrumente nicht, wohl aber insbesondere die in den Art. 17 (Veröffentlichung von Insiderinformatioen), Art. 18 (Insiderlisten), Art. 19 (Eigengeschäfte
von Führungskräften) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm §§ 48d Abs. 1 Z. 2 bis 4 BörseG, wie auch die in § 82 Abs. 5 BörseG niedergelegten Pflichten und die Verbote der Art. 14 (Insiderhandel) und Art. 15 (Marktmanipulation) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm §§ 48c, 48m und 48n BörseG. Allerdings finden die vorgenannten Pflichten für im Dritten Markt gehandelte Finanzinstrumente nur dann Anwendung, wenn der Emittent die Einbeziehung des Finanzinstruments zum Handel beantragt oder genehmigt hat.
Es wird darauf hingewiesen, dass es bei Finanzinstrumenten ausländischer Emittenten, die in den Dritten Markt einbezogen sind, zu Unterschieden gegenüber Finanzinstrumenten österreichischer Emittenten, die in den Dritten Markt einbezogen sind, kommen kann. Diese können -- nicht abschließend aufgezählt in sachenrechtlicher Hinsicht (somit die Rechte des Erwerbers an zB Ausland verwahrten Finanzinstrumenten betreffend), in der Lieferung bzw. dem Settlement der Finanzinstrumente oder in gesellschaftsrechtlicher (zB Stimm- oder Dividendenberechtigungen betreffend) bzw. sonstiger zB steuerlicher Hinsicht liegen.
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(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)175808
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Österreichische Post
Die Österreichische Post ist der landesweit führende Logistik- und Postdienstleister. Zu den Hauptgeschäftsbereichen zählen die Beförderung von Briefen, Werbesendungen, Printmedien und Paketen. Das Unternehmen hat Tochtergesellschaften in zwölf europäischen Ländern.
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Es wird darauf hingewiesen, dass es bei Finanzinstrumenten ausländischer Emittenten, die in den Dritten Markt einbezogen sind, zu Unterschieden gegenüber Finanzinstrumenten österreichischer Emittenten, die in den Dritten Markt einbezogen sind, kommen kann. Diese können -- nicht abschließend aufgezählt in sachenrechtlicher Hinsicht (somit die Rechte des Erwerbers an zB Ausland verwahrten Finanzinstrumenten betreffend), in der Lieferung bzw. dem Settlement der Finanzinstrumente oder in gesellschaftsrechtlicher (zB Stimm- oder Dividendenberechtigungen betreffend) bzw. sonstiger zB steuerlicher Hinsicht liegen.
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