25.04.2017,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt
ist der Emittent verantwortlich.
Semperit Aktiengesellschaft Holding
mit dem Sitz in Wien
FN 112544 g
ISIN: AT0000785555
Einladung zur 128. Ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 23. Mai 2017, um
10:00 Uhr MESZ, im Tech Gate Vienna, Donau City Str. 1, 1220 Wien,
stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der Semperit Aktiengesellschaft
Holding ein.
Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, einen Lichtbildausweis mitzunehmen und sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Begebung der Stimmkarten
ist ab 09:00 Uhr MESZ.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts (§ 96 AktG) für das Geschäftsjahr 2016
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2016
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017
6. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
7. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 2. Mai 2017 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Modecenterstrasse 22, 1031 Wien,
Abteilung Investor Relations, auf:
- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate Governance-Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrats, jeweils_für_das_Geschäftsjahr_2016;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7;
- Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß
§ 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf.
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 2. Mai
2017außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft
unterwww.semperitgroup.com/irzugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung (§ 109 AktG) Gemäß § 109 AktG können Aktionäre,
deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, schriftlich
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Bei einem Vorschlag zur
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Der Wortlaut des Tagesordnungspunkts und des Beschlussvorschlags müssen (auch)
in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Ein solches Verlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es in
Schriftform spätestens am 2. Mai 2017 der Gesellschaft ausschließlich an eine
der nachfolgenden Adressen zugeht:
Per Post oder Boten:
Semperit AG Holding
z. Hd. Rechtsabteilung
Modecenterstrasse 22
1031 Wien
Per E-Mail: stefan.marin@semperitgroup.com, wobei bei der Übermittlung per
E-Mail eine qualifizierte elektronische Signatur gemäß § 4 SigG erforderlich
ist
Beschlussvorschläge zur Tagesordnung (§ 110 AktG) Gemäß § 110 AktG können
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, zu jedem
Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats zusammen
mit den Namen der betreffenden Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Der Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt
werden.
Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Ein solches Verlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es in Textform
spätestens am 12. Mai 2017 der Gesellschaft unter einer der nachfolgenden
Adressen zugeht:
Per Post oder Boten:
Semperit AG Holding
z. Hd. Rechtsabteilung
Modecenterstrasse 22
1031 Wien
Per Telefax: +43 (0)1 / 79777 - 601
Per E-Mail: stefan.marin@semperitgroup.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der
Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist gemäß § 119 Abs. 2 AktG nur dann
abzustimmen, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt wird.
Auskunftsrecht (§ 118 AktG) Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen
in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen.
Werden in der Hauptversammlung eines Mutterunternehmens (§ 189a Z 6 UGB) der
Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt, so erstreckt sich die
Auskunftspflicht auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie
auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über
mindestens sieben Tage vor Beginn der ordentlichen Hauptversammlung durchgehend
zugänglich war. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.
Anträge in der ordentlichen Hauptversammlung (§ 119 AktG) Gemäß § 119 AktG sind
jeder Aktionär, der Vorstand und der Aufsichtsrat berechtigt, in der
ordentlichen Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu
stellen. Über einen Gegenstand der Verhandlung, der nicht ordnungsgemäß als
Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst werden.
Gemäß § 87 Abs. 6 AktG müssen bei einer börsennotierten Gesellschaft Vorschläge
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs. 2
AktG für jede vorgeschlagene Person spätestens am fünften Werktag vor der
Hauptversammlung, somit am 16. Mai 2017, auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die
Abstimmung einbezogen werden darf. Die Stellung eines entsprechenden Antrags in
der Hauptversammlung ist demnach nicht möglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit am 13. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ
(Nachweisstichtag Hauptversammlung). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist
nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien: Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den
Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 18. Mai 2017, ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen, zugehen muss.
Per Post oder Boten:
Notare Huppmann, Poindl & Partner
Brandstätte 6
1010 Wien
Per Telefax: +43 (0) 1 512 28 65-21
Per E-Mail: semperit2017hv@nhp.at, wobei die Depotbestätigung in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Per SWIFT: GIBAATWGGMS
(Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000785555 in Text angeben).
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG: Die Depotbestätigung ist vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat
zumindest folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-CODE),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und Registernummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000785555,\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt und gegebenenfalls den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.\nSoll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als
Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, 13. Mai
2017, 24:00 Uhr MESZ, beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Die Depotbestätigung bedarf zumindest der Textform.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können über ihre
Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein
Mitglied des Vorstandes oder Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu
den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post oder Boten:
Notare Huppmann, Poindl & Partner
Brandstätte 6
1010 Wien
Per Telefax: +43 (0) 1 512 28 65-21
Per E-Mail: semperit2017hv@nhp.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Persönlich: bei
Registrierung zur Hauptversammlung
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 18. Mai 2017 unter
einer der obengenannten Adressen einzulangen.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.semperitgroup.com/irabrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt
das für die Übermittlung von Depotbestätigungen oben Ausgeführte sinngemäß.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr
Mag. Dr. Wilhelm Rasinger bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten
wird. Für die Bevollmächtigung von Mag. Dr. Wilhelm Rasinger ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unterwww.semperitgroup.com/irein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer
der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post/Bote, persönlich bei
Registrierung) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn
Mag. Dr. Wilhelm Rasinger vom IVA unter Tel. +43 1 8763343 - 30, Fax +43 1
8763343 - 39 oder E-Mail wilhelm.rasinger@iva.or.at.
Der Aktionär hat Herrn Mag. Dr. Wilhelm Rasinger Weisungen zu erteilen, wie
dieser (oder allenfalls ein von Herrn Mag. Dr. Wilhelm Rasinger
bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Mag. Dr.
Wilhelm Rasinger übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom
Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die
Vollmacht ungültig.
Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt
zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 21.358.996,53 und ist
in 20.573.434 auf Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, wovon 20.573.434
Aktien in der Hauptversammlung stimmberechtigt sind. Jede Stückaktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Wien, im April 2017
Der Vorstand
Emittent: Semperit AG Holding
Modecenterstrasse 22
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 79 777-210
FAX: +43 1 79 777-602
WWW: www.semperitgroup.com
Branche: Kunststoffe
ISIN: AT0000785555
Indizes: WBI, ATX Prime, ViDX, Prime Market, ATX GP
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
Jahresrückblick - Die Zwei vom Börsenradio - Peter Heinrich und Andreas Groß - Unser schönstes Interview? Alle!
Semperit
Akt. Indikation: 11.82 / 12.00
Uhrzeit: 23:00:26
Veränderung zu letztem SK: 0.08%
Letzter SK: 11.90 ( -0.83%)
Bildnachweis
1.
Semperit Gruppe: „Flyingbelt“ von Sempertrans und Agudio in Brasilien im Einsatz, Seite 2/2, komplettes Dokument unter http://boerse-social.com/static/uploads/file_1321_semperit_gruppe_flyingbelt_von_sempertrans_und_agudio_in_brasilien_im_einsatz.pdf
>> Öffnen auf photaq.com
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