06.04.2017,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt
ist der Emittent verantwortlich.
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
38. ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG am Freitag, dem 05. Mai 2017 um 10
Uhr, im Haus der Industrie, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 4.
ISIN AT0000676903
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung, des Corporate Governance Berichtes und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichtes für das Geschäftsjahr 2016 sowie des
Konzernabschlusses 2016 und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr
2016
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2016
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2016
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017
7. Wahlen in den Aufsichtsrat
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands a) zum Erwerb eigener
Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die
Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 12.000 Stückaktien, auch
unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem
solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), b)
gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien
eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 14. April
2017 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rhi-ag.com unter der
Rubrik Investor Relations, Hauptversammlung 2017, zugänglich:
Jahresabschluss mit Lagebericht,\nCorporate Governance Bericht,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht,\nVorschlag für die Gewinnverwendung,\nBericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016;\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8,\nBericht des Vorstands gem § 65 Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2 AktG und § 153 Abs 4 S 2 AktG zu TOP 8,\nErklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,\nFormular für die Erteilung einer Vollmacht,\nFormular für den Widerruf einer Vollmacht,\nvollständiger Text dieser Einberufung.\nIII. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am
Ende des 25. April 2017 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und
dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 02. Mai 2017 (24:00 Uhr) ausschließlich auf einem
der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform:
Per Post oder Boten RHI AG
Legal & Compliance
zH Herrn Mag. Robert Ranftler
Wienerbergstraße 9
1100 Wien
Per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur
anmeldung.rhi@hauptversammlung.at
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598,
unbedingt ISIN AT0000676903 im Text angeben)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 17 Abs 3 genügen lässt:
Per Telefax: +43 (1) 8900 500-52
Per E-Mail anmeldung.rhi@hauptversammlung.at
(Dabei können die Depotbestätigungen im
Format PDF Berücksichtigung finden.) Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr
depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung
einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat
folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000676903,\nDepotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 25. April 2017 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Identitätsnachweis Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.\nIV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung
Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im
Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person
(einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2
AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich. Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir
folgende Kommunikationswege
und Adressen an:
Per Post oder Boten RHI AG
Legal & Compliance
zH Herrn Mag. Robert Ranftler
Wienerbergstraße 9
1100 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500-52
Per E-Mail anmeldung.rhi@hauptversammlung.at (Dabei
können die Vollmachten im Format PDF Berücksichtigung finden.) Die Vollmachten
müssen spätestens bis 04. Mai 2017, 16:00 Uhr, bei einer der zuvor genannten
Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und
Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden. Ein Vollmachtsformular
und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.rhi-ag.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer
reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der
Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten
Vollmachtsformular. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§
10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft
vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften über
die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.rhi-ag.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn
Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-0, Fax +43 1 8763343-49 oder
E-Mail michael_knap@iva.or.at.
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG Aktionäre,
deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 14. April 2017
(24:00 Uhr) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse RHI AG, zH
Herrn Mag. Robert Ranftler, Head of Legal & Compliance, 1100 Wien,
Wienerbergstraße 9, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft
ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
(Punkt III) verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 25. April 2017 (24:00 Uhr) der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 50213 6281 oder RHI AG, zH Herrn
Mag. Robert Ranftler, Head of Legal & Compliance, 1100 Wien,
Wienerbergstraße 9, oder per E-Mail an robert.ranftler@rhi-ag.com, wobei
das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht.Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung
der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft
ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung(Punkt
III) verwiesen.
3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG Jedem Aktionär ist auf
Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie
nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Der Vorsitzende der
Hauptversammlung kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich
angemessen beschränken. Er kann insbesondere zu Beginn, aber auch während
der Hauptversammlung, generelle und individuelle Beschränkungen der Rede-
und Fragezeit anordnen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch in Textform. Fragen,
deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der
Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
Telefax an +43 50213 6281 oder per E-Mail an robert.ranftler@rhi-ag.com
übermittelt werden.
4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jeder
Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in
der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt
gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. Ein
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend
die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG
voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung)
können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am
25. April 2017 in der oben angeführten Weise (Punkt V Abs 2) der
Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2
AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls
darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der
Abstimmung nicht berücksichtigt werden.
5. Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese
Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der
Internetseite der Gesellschaft www.rhi-ag.com zugänglich.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISSE
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 289.376.212,84
und ist zerlegt in 39.819.039 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 39.819.039 Stimmrechte. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder
unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. 10.073 Stückaktien sind gem § 67 iVm
§ 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt.
Wien, im April 2017
Der Vorstand
Emittent: RHI AG
Wienerbergstrasse 9
A-1100 Wien
Telefon: +43 (0)50213-6676
FAX: +43 (0)50213-6130
Email: rhi@rhi-ag.com
WWW:
http://www.rhi-ag.com
Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000676903
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
SportWoche Podcast #141: Die 10 tollsten Momente für den österreichischen Sport 2024 (... Listen to Sportlisten #2)
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