06.04.2017,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt
ist der Emittent verantwortlich.
C-QUADRAT Investment AG
Einladung
zu der am 5. Mai 2017 um 11 Uhr am Sitz der Gesellschaft, Schottenfeldgasse 20,
1070 Wien stattfindenden
31. (ordentlichen) Hauptversammlung der C-QUADRAT Investment AG (ISIN
AT0000613005)
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht über das
Geschäftsjahr 2016, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und Vorlage des
Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2016
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember
2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2016
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für den Jahres-
und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017
7. Wahlen in den Aufsichtsrat
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des
25.04.2017 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
02.05.2017 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:
· per Post: C-QUADRAT Investment AG, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zH: Frau
Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.;
· per Fax: C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH: Frau Mag.
Kerstin Kienleitner, B.A.; · per SWIFT an die Adresse BKAUATWW3AGM, Message
Type MT599 (unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000613005).
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
· Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code); · Angaben über den
Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen,
gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; · Angaben
über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000613005; ·
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung; · Zeitpunkt auf den sich die
Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag (25.04.2017)
beziehen und wird nur in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre deren Anteil zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 14.04.2017 der Gesellschaft ausschließlich per Post
an der Adresse C-QUADRAT Investment AG, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner,
B.A., Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre (5% des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten
vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteil zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 25.04.2017 der Gesellschaft entweder per
Post an C-QUADRAT Investment AG, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.,
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, oder per Fax an C-QUADRAT Investment AG,
Faxnummer: +43/1/51566-359, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A., zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110 und 118 AktG sind spätestens ab 14.04.2017 auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.c-quadrat.com/Investor Relations/Hauptversammlung
zugänglich.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Die nachfolgenden Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung,
insbesondere ein Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht,
stehen spätestens ab 14.04.2017im Internet unter www.c-quadrat.com/Investor
Relations/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung:
· Jahresabschluss 2016 samt Lagebericht;
· Corporate Governance Bericht 2016;
· Konzernabschluss samt Konzernlagebericht; · Bericht des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2016; · Geschäftsbericht 2016; · Beschlussvorschläge zu den
Tagesordnungspunkten 2. bis 7. (inkl. Vorschlag für die Gewinnverwendung); ·
Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87
Abs. 2 AktG
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen)
Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt
werden können.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 03.05.2017, bis 12
Uhr ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen einzulangen:
Per Post: C-QUADRAT Investment AG, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zH: Frau
Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.; per Fax: C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer:
+43/1/51566-359, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.
Ein Vollmachtformular (samt Formular zum Widerruf der Vollmacht) wird auf
Verlangen zugesandt und ist spätestens ab 14.04.2017 auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.c-quadrat.com/Investor Relations/Hauptversammlung
abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs 3 AktG sinngemäß.
Es wird weiters darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die Mitglieder des
Vorstands bzw die Mitglieder des Aufsichtsrates eine ihr/ihnen für die Ausübung
der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung erteilte Stimmrechtsvollmacht nicht
ausüben werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft in 4.363.200 nennwertlose Stückaktien eingeteilt, von denen jede
Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung daher 4.363.200 Stück.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung
einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der
Depotbestätigung und eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten
ist ab 10:30 Uhr.
Wien, im April 2017
Der Vorstand
Emittent: C-QUADRAT Investment AG
Schottenfeldgasse 20
A-1070 Wien
Telefon: +43 1 515 66-0
FAX: +43 1 515 66-159
Email: c-quadrat@investmentfonds.at
WWW: www.c-quadrat.com
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000613005
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Frankfurt, Wien Sprache: Deutsch
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C-Quadrat Investment AG
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Bildnachweis
1.
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