07.02.2017,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt
ist der Emittent verantwortlich.
PALFINGER AG
Bergheim, FN 33393 h
ISIN AT0000758305
Einberufung
der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der PALFINGER AG am Mittwoch, dem 8. März 2017, um 11.00 Uhr,
im PALFINGER Service- und Democenter, 5020 Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24.
Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags
für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts
für das Geschäftsjahr 2016
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2016
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017
6. Wahl einer Person in den Aufsichtsrat
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind
spätestens am 15. Februar 2017auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.palfinger.ag zugänglich:
Jahresabschluss mit Lagebericht,\nCorporate-Governance-Bericht,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht,\nVorschlag für die Gewinnverwendung,\nBericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016;\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-6,\nErklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,\nFormular für die Erteilung einer Vollmacht,\nFormular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA,\nFormular für den Widerruf einer Vollmacht,\nvollständiger Text dieser Einberufung.\nHINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile zusammen 5
% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 15.
Februar 2017 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 5101 Bergheim bei
Salzburg, Lamprechtshausener Bundesstraße 8, Abteilung Corporate
Communications, z.H. Herrn
Hannes Roither, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile
zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 27. Februar 2017 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 662 2281-81070 oder an 5101 Bergheim bei Salzburg,
Lamprechtshausener Bundesstraße 8, Abteilung Corporate Communications, z.H.
Herrn Hannes Roither, oder per E-Mail an h.roither@palfinger.com, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2
AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist durch
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
Post an 5101 Bergheim bei Salzburg, Lamprechtshausener Bundesstraße 8,
Abteilung Corporate Communications, z.H. Herrn Hannes Roither, oder per E-Mail
an h.roither@palfinger.com übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem
bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung
eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die
zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 27. Februar 2017 in der oben angeführten
Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß §
87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation,
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die
die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese
Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf
der Internetseite der Gesellschaft http://www.palfinger.ag zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der
übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 26. Februar 2017
(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt,
wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 3. März 2017 ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen. Per Post oder
PALFINGER AG Boten Corporate Communications
z.H. Herrn Hannes Roither
5101 Bergheim bei Salzburg,
Lamprechtshausener Bundesstraße 8
Per Telefax +43 1 8900 500 78 Per E-Mail
anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT
GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000758305 im Text angeben)
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat
folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000758305,\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 26. Februar 2017 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.\nVERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in
Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden
können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der
nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post oder PALFINGER AG
Boten Corporate Communications
z.H. Herrn Hannes Roither
5101 Bergheim bei Salzburg,
Lamprechtshausener Bundesstraße 8
Per Telefax +43 1 8900 500 78 Per E-Mail
anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Persönlich bei
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.palfinger.ag abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die
Vollmacht spätestens am 7. März 2017 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft
einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht
gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
UNABHÄNGIGER STIMMRECHTSVERTRETER Als besonderer Service steht den Aktionären
ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse
22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.ag/de/investor-relations/
Hauptversammlung ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael
Knap vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-0, Fax +43 1 8763343-49 oder E-Mail
michael.knap@iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft im Betrag von EUR
37.593.258,-- eingeteilt in 37.593.258 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung
einzufinden und bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
zur Identifikation bereitzuhalten. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab
10.15 Uhr.
Bergheim bei Salzburg, im Februar 2017
Der Vorstand
Emittent: Palfinger AG
Lamprechtshausener Bundesstraße 8
A-5020 Salzburg
Telefon: 0662/2281-81101
FAX: 0662/2281-81070
Email: ir@palfinger.com
WWW: www.palfinger.ag
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000758305
Indizes: Prime Market
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
kapitalmarkt-stimme.at daily voice 28/365: DeepSeek zur Wiener Börse schmeichelnd, DeppSeek hat besseren Treffer
Palfinger
Akt. Indikation: 21.15 / 21.20
Uhrzeit: 08:04:26
Veränderung zu letztem SK: -1.97%
Letzter SK: 21.60 ( 2.86%)
Bildnachweis
1.
Hannes Roiter (Palfinger)
, (© Martina Draper/photaq) >> Öffnen auf photaq.com
Aktien auf dem Radar:Strabag, FACC, Rosenbauer, Austriacard Holdings AG, Amag, Lenzing, voestalpine, SBO, Bawag, Verbund, AT&S, Cleen Energy, Kapsch TrafficCom, Josef Manner & Comp. AG, Pierer Mobility, Polytec Group, Palfinger, Warimpex, UBM, RHI Magnesita, Oberbank AG Stamm, Wolford, Addiko Bank, Agrana, EVN, Flughafen Wien, OMV, Österreichische Post, Telekom Austria, Uniqa, VIG.
VIG
Die Vienna Insurance Group (VIG) ist mit rund 50 Konzerngesellschaften und mehr als 25.000 Mitarbeitern in 30 Ländern aktiv. Bereits seit 1994 notiert die VIG an der Wiener Börse und zählt heute zu den Top-Unternehmen im Segment “prime market“ und weist eine attraktive Dividendenpolitik auf.
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