27.01.2017, 5869 Zeichen
Hinter der virtuellen Währung Bitcoin liegt ein bemerkenswertes Jahr. Am 05.01.2017 notierte Bitcoin auf einem Drei-Jahreshoch von USD 1.069,40 Dollar (Quelle: Veröffentlichte Kurse des Handelsplatzes Coinbase). Dies entspricht einer Kurssteigerung von ca. 146 Prozent innerhalb eines Jahres; einen signifikanten Anteil daran könnte die Nachfrage aus Asien gehabt haben. Um ihre liquiden Mittel vor einem möglichen weiteren Verfall des Yuan zu schützen, investierten vor allem chinesische Anleger in die Kryptowährung. Laut deutsche-wirtschafts-nachrichten.de wird insgesamt 90 Prozent des weltweiten Bitcoin-Handels im Reich der Mitte getätigt. Daneben sahen auch indische Anleger Ende des Jahres 2016 mithilfe von Bitcoin die Möglichkeit, einer Geldentwertung der Rupie durch den ungeordneten Geldeinzug in ihrem Land zu entgehen. Der zügige Einzug der 500- und 1000 Rupien-Geldnoten nahm vielen Bürgern die Möglichkeit, ihre verbleibenden Geldscheine regulär umzutauschen. Als Folge akzeptieren auch indische Geschäfte zunehmend Bitcoins. Ähnliche Vorgänge führten Anfang des Jahres 2017 zu einer erhöhten Nachfrage für Bitcoin in Venezuela. Auch hier wurden große Mengen Bargeld aus dem Verkehr gezogen, um der dort herrschenden Inflation entgegenzuwirken. Die zuständigen Aufsichtsbehörden unterscheiden sich in ihrer Auffassung, wie Bitcoin zu klassifizieren ist. Die Norwegische Zentralbank stufte Bitcoin im Jahr 2013 nicht als Währung, sondern als Vermögenswert ein. Ähnlich sah dies 2014 die US-amerikanische Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS), welche Bitcoin als digitale Repräsentation von Werten betrachtet. Die BaFin hat Bitcoin rechtlich verbindlich als Finanzinstrumente in der Form von Rechnungseinheiten qualifiziert. Dies sind Einheiten, die mit Devisen vergleichbar sind und nicht auf gesetzliche Zahlungsmittel lauten. Entscheidend ist diese Fragestellung vor allem vor dem Hintergrund, in welcher Form Bitcoin zu besteuern ist. Aktuell notiert Bitcoin bei USD 917,33. Nach der Studie „Bitcoin: Ringing the Bell for a New Asset Class" stellt Bitcoin den am geringsten korrelierten Vermögenswert hinsichtlich traditioneller Anlageklassen dar. Das Partizipationszertifikat auf Bitcoin hat eine Laufzeit bis zum 16.07.2018. |
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Mit freundlichen Grüßen Ihr Vontobel Zertifikate-Team |
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*Stand 27.01.2017 Wichtige Risiken: Emittenten-/Bonitätsrisiko: Anleger sind dem Risiko der Insolvenz, das heißt einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Emittenten (Vontobel Financial Products GmbH, Frankfurt am Main) ausgesetzt. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Das Produkt unterliegt als Schuldverschreibung keiner Einlagensicherung. Marktrisiko: Anleger sollten beachten, dass die allgemeine Marktentwicklung von Wertpapieren insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte und von vielen unternehmerischen, konjunkturellen und ökonomischen Einflussfaktoren abhängig ist, die bei der Bildung einer entsprechenden Marktmeinung berücksichtigt werden sollten. Wechselkurse zwischen virtuellen und nationalen Währungen werden von Angebot und Nachfrage an den jeweiligen Handelsplätzen bestimmt, die durch verschiedene Faktoren, wie etwa durch Spekulationen, volkswirtschaftliche Faktoren, Eingriffe durch Zentralbanken und Regierungsstellen oder andere politische Faktoren (einschließlich An- und Verkaufsbeschränkungen) beeinflusst werden. Der Kurs des Wertpapiers und des Basiswerts kann sich immer auch anders entwickeln als Anleger es erwarten, wodurch Verluste bis hin zum Totalverlust entstehen können. Zudem sind vergangene Wertentwicklungen und Analystenmeinungen kein Indikator für die Zukunft. Basiswertbezogene Risiken: Für Nutzer von Bitcoins (und damit indirekt auch für Anleger in Produkte mit Bitcoin als Basiswert) bestehen erhöhte Betrugs- und Verlustrisiken. Beispielsweise können Bitcoins anonym genutzt werden und der Bitcoin-Handel wird regelmäßig nicht über staatliche Institutionen oder Banken abgewickelt. Bitcoins können direkt von einem Eigentümer oder über einen Handelsplatz gekauft werden. Diese Plattformen werden in der Regel nicht reguliert. Mehrere Handelsplätze für Bitcoins mussten bereits ihre Geschäftstätigkeit aufgeben oder sind aus anderen Gründen geschlossen worden – in einigen Fällen aufgrund von Hackerangriffen. Bitcoin können gestohlen werden. Bitcoin werden nach dem Erwerb regelmäßig in einer sogenannten „virtuellen Geldbörse" (sogenannte Wallet) auf einem Computer, Notebook oder Smartphone abgelegt. Diese virtuellen Geldbörsen werden üblicherweise durch einen privaten Schlüssel oder Passwort geschützt. Wallets sind jedoch nicht umfassend vor Hackern geschützt. Ebenso wie aus echten Geldbörsen kann Geld auch aus einer Wallet gestohlen werden. Diebstähle und Hackerangriffe können negative Auswirkungen auf die Reputation der Währung oder des betroffenen Marktplatzes haben und damit den Marktpreis der Bitcoins mitunter wesentlich negativ beeinflussen. Der Marktwert eines Bitcoin basiert weder auf einer Art Forderung noch auf einem physischen Vermögensgegenstand. Stattdessen hängt der Marktwert vollständig von der Erwartung ab, künftig für Transaktionen genutzt werden zu können. Dieser starke Zusammenhang zwischen einer Erwartung und dem Marktwert ist Grundlage für die aktuelle und voraussichtlich auch künftige Volatilität im Marktwert von Bitcoins. Der Anleger partizipiert durch das Produkt indirekt an negativen Wertentwicklung, ein Totalverlust ist möglich. Anleger droht zudem ein erhöhtes Risiko der Feststellung einer Absicherungsstörung durch die Emittentin, mit den entsprechenden Verlustrisiken. |
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