20.05.2016,
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen
Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm
§ 2 Abs 1 und § 3 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung.
In der ordentlichen Hauptversammlung der Semperit Aktiengesellschaft Holding
(in der Folge auch die "Gesellschaft") am 26. April 2016 wurden zu Punkt 10a.
der Tagesordnung (Beschlussfassung über den Widerruf der bestehenden
Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG vom 29.
April 2014 bei gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands zum Rückkauf und
gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien bis zum gesetzlich höchst
zulässigen Ausmaß von 10% des Grundkapitals für die Dauer von 30 Monaten ab
Beschlussfassung in der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG mit
Zustimmung des Aufsichtsrats) und zu Punkt 10b. der Tagesordnung
(Beschlussfassung über den Widerruf der bestehenden Ermächtigung gemäß § 65
Abs. 1b AktG vom 29. April 2014 bei gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands
gemäß § 65 Abs. 1b AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere Art der
Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot und über
einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrecht) der Aktionäre
zu beschließen) folgende Beschlüsse gefasst:
Zu Punkt 10a der Tagesordnung:
"Der Vorstand wird für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten vom Tag der
Beschlussfassung an gemäß § 65 (Paragraph fünfundsechzig) Absatz 1 (eins)
Ziffer 8 (acht) sowie Absatz 1a (eins litera a) und 1b (eins litera b)
Aktiengesetz - unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen
Hauptversammlungsbeschlüsse vom 29.04.2014 - ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei der niedrigste
beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% unter dem ungewichteten
durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des
entsprechenden Rückkaufprogramms und der höchste beim Rückerwerb zu leistende
Gegenwert 25% über dem ungewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der
letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt,
sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den
Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm
einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
(jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung
innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener
Aktien einmal oder auch mehrfach insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10%
(zehn Prozent) des Grundkapitals ausüben. Die Ermächtigung kann ganz oder
teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder
mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a
[Paragraph einhundertneunundachtzig litera a] Ziffer 2 [zwei])
Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte
ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben
börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als
Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.
Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen oder
wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die
Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines
oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§
189a [Paragraph einhundertneunundachtzig litera a] Ziffer 2 [zwei]
Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte
ausgeübt werden.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung der Gesellschaft, die
sich durch die Einziehung der eigenen Aktien ergeben, zu beschließen."
Zu Punkt 10b der Tagesordnung:
"Der Vorstand wird für die Dauer von 5 (fünf) Jahren vom Tag der
Beschlussfassung an - unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen
Hauptversammlungsbeschlüsse vom 29.04.2014 - ermächtigt, gemäß § 65 (Paragraph
fünfundsechzig) Absatz 1b (eins litera b) Aktiengesetz für die Veräußerung
eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere gesetzlich
zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot
festzusetzen und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts
(Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen
festzusetzen."
Begründung: Zum vorgeschlagenen möglichen Ausschluss des Wiederkaufsrechts
(Bezugsrechts) der Aktionäre in den im Beschlussvorschlag zum
Tagesordnungspunkt 10 lit b) genannten Fällen wird auf den entsprechenden
Bericht des Vorstands der Gesellschaft verwiesen, der auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/ir --> Hauptversammlung -->
Hauptversammlung 2016 zugänglich ist.
Unternehmen: Semperit AG Holding
Modecenterstrasse 22
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 79 777-210
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Börsen: Amtlicher Handel: Wien
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Semperit
Akt. Indikation: 12.58 / 12.74
Uhrzeit: 12:52:00
Veränderung zu letztem SK: 0.48%
Letzter SK: 12.60 ( -0.47%)
Bildnachweis
1.
Semperit Halbjahreszahlen 2015, Seite 1/3, komplettes Dokument unter http://boerse-social.com/static/uploads/file_309_semperit_halbjahreszahlen_2015.pdf
>> Öffnen auf photaq.com
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