03.05.2016,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt
ist der Emittent verantwortlich.
EINBERUFUNG DER 28. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 28. ordentlichen
Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am Dienstag, dem 31. Mai
2016, um 10.00 Uhr, im Multiversum Schwechat, 2320 Schwechat, Möhringgasse 2-4.
TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht,
des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das
Geschäftsjahr 2015
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über
die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015
5.
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 6. Wahl
des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 7.
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 6 "Geschäftsführung und
Vertretung, Berichte an den Aufsichtsrat" durch Einfügung von zwei neuen
Absätzen 7 und 8 und Änderung der Bezeichnung der bisherigen Absätze 7 bis 12
in
9 bis 14
8.
Beschlussfassung über
(i). eine Aktienteilung (Aktiensplit) im Verhältnis 1 : 4, wodurch die Anzahl
der Aktien auf 84.000.000 Stück erhöht wird und auf jede Stückaktie künftig ein
anteiliger Betrag am Grundkapital von EUR 1,8175 entfällt, sowie (ii). die
Änderung der Satzung in § 4 ,,Grundkapital"
Aufgrund eines am 15.04.2016 eingelangten Verlangens gem § 109 AktG der
Aktionärinnen Wien Holding GmbH mit dem Sitz in Wien und NÖ Landes-
Beteiligungsholding GmbH mit dem Sitz in St. Pölten, die an der Gesellschaft
seit mehr als drei Monaten jeweils 4.200.000 Stückaktien halten und damit
jeweils über einen Anteil, der fünf von Hundert des Grundkapitals der
Gesellschaft übersteigt, verfügen, wird folgender Punkt auf die Tagesordnung
gesetzt:
9. Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 10. Mai 2016 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com zugänglich:
»» Jahresabschluss mit Lagebericht,
»» Corporate-Governance-Bericht,
»» Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
»» Vorschlag für die Gewinnverwendung,
»» Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2015;
»» Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2 - 8, »» Beschlussvorschlag der Aktionärinnen Wien
Holding GmbH und NÖ Landes- Beteiligungsholding GmbH zum Tagesordnungspunkt 9,
»» Formular für die Erteilung einer Vollmacht, »» Formular für die Erteilung
einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA, »» Formular für den Widerruf einer
Vollmacht, »» vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 10. Mai 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat,
zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 19. Mai 2016 der Gesellschaft entweder
per Telefax an +43(0)1-7007/23622
oder
1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat,
oder
per E-Mail:
fwag-hauptversammlung@viennaairport.com,
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
Post an 1300 Wien-Flughafen oder per E-Mail an
fwag-hauptversammlung@viennaairport.com übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.viennaairport.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 21. Mai
2016 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 25. Mai 2016 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder Boten
Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Investor Relations
z.Hd. Herrn
Mario Santi
1300 Flughafen-Wien
Per Telefax:
+43 (1) 8900 500 - 50
Per E-Mail:
anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Per SWIFT
GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000911805 im Text angeben)
DEPOTBESTÄTIGUNG GEMÄSS § 10A AKTG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
»» Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), »» Angaben über den
Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen,
gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, »»
Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000911805, »»
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, »» Zeitpunkt auf den sich die
Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 21. Mai 2016
beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post oder Boten
Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mario Santi
1300 Flughafen-Wien
Per Telefax:
+43 (1) 8900 500 - 50
Per E-Mail:
anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Persönlich: bei
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.viennaairport.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 30. Mai 2016 bis
16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
UNABHÄNGIGER STIMMRECHTSVERTRETER
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.viennaairport.com ein spezielles Vollmachtsformular
abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme
mit Herrn Dr.
Wilhelm Rasinger vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-42, Fax +43 1
8763343-49 oder E-Mail wilhelm.rasinger@iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft im Betrag von EUR 152.670.000,-- eingeteilt in 21.000.000 auf den
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 21.000.000 Stück.
Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen
Sicherheitsüberprüfungen zu berücksichtigen und bei der Registrierung einen
gültigen, amtlichen Lichtbildaus-weis zur Identifikation bereit zu halten. Der
Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9 Uhr.
Wien, im April 2016
Der Vorstand
Emittent: Flughafen Wien AG
Postfach 1
A-1300 Wien-Flughafen
Telefon: +43 1 7007 - 22826
FAX: +43 1 7007 - 23806
Email: investor-relations@viennaairport.com WWW:
http://viennaairport.com/unternehmen/investor_relations
Branche: Transport
ISIN: AT0000911805
Indizes: ATX Prime
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
Börsepeople im Podcast S16/23: Josef Fritz
Flughafen Wien
Akt. Indikation: 52.60 / 53.20
Uhrzeit: 12:05:15
Veränderung zu letztem SK: -0.56%
Letzter SK: 53.20 ( 0.00%)
Bildnachweis
1.
Austrian Airlines: AIRail hebt ab: Start der Direktverbindung zwischen Linz Hauptbahnhof und Flughafen Wien.
, (© Aussendung) >> Öffnen auf photaq.com
Aktien auf dem Radar:Austriacard Holdings AG, RHI Magnesita, EuroTeleSites AG, Flughafen Wien, AT&S, Mayr-Melnhof, Kapsch TrafficCom, Polytec Group, Erste Group, Österreichische Post, Verbund, EVN, Wienerberger, voestalpine, FACC, Frequentis, Andritz, Palfinger, Cleen Energy, Heid AG, Oberbank AG Stamm, Rosenbauer, Athos Immobilien, Pierer Mobility, Agrana, Amag, OMV, Telekom Austria, Uniqa, VIG, Zalando.
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