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EANS-Hauptversammlung: Flughafen Wien AG / Einladung zur Hauptversammlung

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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03.05.2016, 11461 Zeichen



Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
EINBERUFUNG DER 28. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 28. ordentlichen Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am Dienstag, dem 31. Mai 2016, um 10.00 Uhr, im Multiversum Schwechat, 2320 Schwechat, Möhringgasse 2-4.
TAGESORDNUNG 1.

Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2015 2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015 4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015 5.

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 6 "Geschäftsführung und Vertretung, Berichte an den Aufsichtsrat" durch Einfügung von zwei neuen Absätzen 7 und 8 und Änderung der Bezeichnung der bisherigen Absätze 7 bis 12 in
9 bis 14 8. Beschlussfassung über

(i). eine Aktienteilung (Aktiensplit) im Verhältnis 1 : 4, wodurch die Anzahl der Aktien auf 84.000.000 Stück erhöht wird und auf jede Stückaktie künftig ein anteiliger Betrag am Grundkapital von EUR 1,8175 entfällt, sowie (ii). die Änderung der Satzung in § 4 ,,Grundkapital"
Aufgrund eines am 15.04.2016 eingelangten Verlangens gem § 109 AktG der Aktionärinnen Wien Holding GmbH mit dem Sitz in Wien und NÖ Landes- Beteiligungsholding GmbH mit dem Sitz in St. Pölten, die an der Gesellschaft seit mehr als drei Monaten jeweils 4.200.000 Stückaktien halten und damit jeweils über einen Anteil, der fünf von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigt, verfügen, wird folgender Punkt auf die Tagesordnung gesetzt:
9. Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 10. Mai 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com zugänglich:
»» Jahresabschluss mit Lagebericht, »» Corporate-Governance-Bericht,

»» Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
»» Vorschlag für die Gewinnverwendung, »» Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2015;
»» Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8, »» Beschlussvorschlag der Aktionärinnen Wien Holding GmbH und NÖ Landes- Beteiligungsholding GmbH zum Tagesordnungspunkt 9, »» Formular für die Erteilung einer Vollmacht, »» Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA, »» Formular für den Widerruf einer Vollmacht, »» vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 10. Mai 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 19. Mai 2016 der Gesellschaft entweder
per Telefax an +43(0)1-7007/23622 oder

1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat,
oder per E-Mail: fwag-hauptversammlung@viennaairport.com,

wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an 1300 Wien-Flughafen oder per E-Mail an fwag-hauptversammlung@viennaairport.com übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.viennaairport.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 21. Mai 2016 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 25. Mai 2016 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder Boten Flughafen Wien Aktiengesellschaft Investor Relations z.Hd. Herrn Mario Santi 1300 Flughafen-Wien Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 50 Per E-Mail:

anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000911805 im Text angeben)
DEPOTBESTÄTIGUNG GEMÄSS § 10A AKTG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
»» Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), »» Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, »» Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000911805, »» Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, »» Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 21. Mai 2016 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten Flughafen Wien Aktiengesellschaft Investor Relations z.Hd. Herrn Mario Santi 1300 Flughafen-Wien Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 50 Per E-Mail:

anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 30. Mai 2016 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
UNABHÄNGIGER STIMMRECHTSVERTRETER
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm Rasinger vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-42, Fax +43 1 8763343-49 oder E-Mail wilhelm.rasinger@iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft im Betrag von EUR 152.670.000,-- eingeteilt in 21.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 21.000.000 Stück.
Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen Sicherheitsüberprüfungen zu berücksichtigen und bei der Registrierung einen gültigen, amtlichen Lichtbildaus-weis zur Identifikation bereit zu halten. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9 Uhr.
Wien, im April 2016 Der Vorstand



Emittent: Flughafen Wien AG Postfach 1 A-1300 Wien-Flughafen Telefon: +43 1 7007 - 22826 FAX: +43 1 7007 - 23806

Email: investor-relations@viennaairport.com WWW: http://viennaairport.com/unternehmen/investor_relations
Branche: Transport ISIN: AT0000911805 Indizes: ATX Prime Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch

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Flughafen Wien
Akt. Indikation:  54.20 / 55.00
Uhrzeit:  09:55:36
Veränderung zu letztem SK:  -0.73%
Letzter SK:  55.00 ( 0.00%)



 

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    Geschäftsjahr 2015 2.

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    Geschäftsjahr 2015 4.

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    9 bis 14 8. Beschlussfassung über

    (i). eine Aktienteilung (Aktiensplit) im Verhältnis 1 : 4, wodurch die Anzahl der Aktien auf 84.000.000 Stück erhöht wird und auf jede Stückaktie künftig ein anteiliger Betrag am Grundkapital von EUR 1,8175 entfällt, sowie (ii). die Änderung der Satzung in § 4 ,,Grundkapital"
    Aufgrund eines am 15.04.2016 eingelangten Verlangens gem § 109 AktG der Aktionärinnen Wien Holding GmbH mit dem Sitz in Wien und NÖ Landes- Beteiligungsholding GmbH mit dem Sitz in St. Pölten, die an der Gesellschaft seit mehr als drei Monaten jeweils 4.200.000 Stückaktien halten und damit jeweils über einen Anteil, der fünf von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigt, verfügen, wird folgender Punkt auf die Tagesordnung gesetzt:
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    Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 10. Mai 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com zugänglich:
    »» Jahresabschluss mit Lagebericht, »» Corporate-Governance-Bericht,

    »» Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
    »» Vorschlag für die Gewinnverwendung, »» Bericht des Aufsichtsrats,

    jeweils für das Geschäftsjahr 2015;
    »» Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8, »» Beschlussvorschlag der Aktionärinnen Wien Holding GmbH und NÖ Landes- Beteiligungsholding GmbH zum Tagesordnungspunkt 9, »» Formular für die Erteilung einer Vollmacht, »» Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA, »» Formular für den Widerruf einer Vollmacht, »» vollständiger Text dieser Einberufung.
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    Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
    Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 10. Mai 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
    Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
    Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 19. Mai 2016 der Gesellschaft entweder
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    1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat,
    oder per E-Mail: fwag-hauptversammlung@viennaairport.com,

    wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
    Auskunftsrecht
    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
    Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an 1300 Wien-Flughafen oder per E-Mail an fwag-hauptversammlung@viennaairport.com übermittelt werden.
    Anträge in der Hauptversammlung
    Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
    Informationen auf der Internetseite
    Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.viennaairport.com zugänglich.
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    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 21. Mai 2016 (Nachweisstichtag).
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 25. Mai 2016 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
    Per Post oder Boten Flughafen Wien Aktiengesellschaft Investor Relations z.Hd. Herrn Mario Santi 1300 Flughafen-Wien Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 50 Per E-Mail:

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    DEPOTBESTÄTIGUNG GEMÄSS § 10A AKTG
    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
    »» Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), »» Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, »» Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000911805, »» Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, »» Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
    Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 21. Mai 2016 beziehen.
    Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
    VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
    Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
    Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
    Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen:
    Per Post oder Boten Flughafen Wien Aktiengesellschaft Investor Relations z.Hd. Herrn Mario Santi 1300 Flughafen-Wien Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 50 Per E-Mail:

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    Emittent: Flughafen Wien AG Postfach 1 A-1300 Wien-Flughafen Telefon: +43 1 7007 - 22826 FAX: +43 1 7007 - 23806

    Email: investor-relations@viennaairport.com WWW: http://viennaairport.com/unternehmen/investor_relations
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    Akt. Indikation:  54.20 / 55.00
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