20.04.2016,
16548 Zeichen
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
OMV Aktiengesellschaft
Wien
Firmenbuch-Nr.: 93363z
ISIN: AT0000743059
Einberufung
zu der am Mittwoch, 18. Mai 2016, um 14:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), im
Congress Center Messe Wien, Reed Messe Wien GmbH, Messeplatz 1, 1020 Wien,
Österreich, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der OMV Aktiengesellschaft.
Die Versammlung wird im Internet unter www.omv.com öffentlich übertragen.
Die Übertragung endet nach dem Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr
2015. Die Aufzeichnung kann auch nach der Versammlung abgerufen werden.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2015 samt Lagebericht und
Corporate Governance Bericht, des Konzernabschlusses 2015 samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015. 2.
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2015 ausgewiesenen
Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2015. 4. Beschlussfassung über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015. 5.
Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015. 6. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016. 7. Beschlussfassungen über
(i) den Long Term Incentive Plan 2016 und (ii) den
Matching Share Plan 2016.
8. Wahlen in den Aufsichtsrat.
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zur Ausgabe an Arbeitnehmer,
leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung der
Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur
Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von
Long-Term-Incentive-Plänen einschließlich Matching Share Plänen oder sonstigen
Beteiligungsprogrammen, unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der
Aktionäre, zu veräußern oder zu verwenden.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären ab heute
bzw. spätestens ab 27. April 2016 folgende Unterlagen zur Verfügung:
die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen;\ndie gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den\n Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 7, und 9; - die Beschlussvorschläge des
Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6 und 8;
- die Erklärungen gemäß § 87 Abs. 2 Aktiengesetz (AktienG) zu
Tagesordnungspunkt 8; und - der Bericht des Vorstands zum Tagesordnungspunkt 9.
Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren
Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung
sind für Sie ab heute bzw. spätestens ab 27. April 2016 auf der im Firmenbuch
eingetragenen Website der Gesellschaft unter www.omv.com › Investor Relations ›
Corporate Governance & Organisation › Hauptversammlung › HV 2016 frei
verfügbar.
Der Jahres- und der Konzernabschluss werden, jeweils inklusive Anhang, am
20. Mai 2016 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht.
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag;
das ist der Sonntag, 8. Mai 2016, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt durch eine
Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält
(Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden
gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen.
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktienG)
in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben
enthalten: 1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes;
2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 8.
Mai 2016 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.
Kraftlos erklärte Aktien
Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011 für kraftlos erklärt wurden (siehe
Veröffentlichung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 22. März 2011 und auf der
Website der Gesellschaft unter www.omv.com › Investor Relations › OMV Aktie ›
Aufforderung zur Einreichung von Aktienurkunden), können ihre Stimmrechte und
übrigen Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur dann ausüben, wenn sie
rechtzeitig vor dem Nachweisstichtag (8. Mai 2016) ihre (kraftlosen)
Aktienurkunden bei der UniCredit Bank Austria AG eingereicht haben und eine
Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist.
Depotbestätigungen müssen spätestens am 12. Mai 2016, um 24:00 Uhr MESZ
(Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der
Gesellschaft
einlangen:
- per Post, Kurierdienst oder persönlich:
OMV Aktiengesellschaft, z.H. Dr. Mirjam Hörlsberger, Trabrennstraße 6-8,
1020 Wien, Österreich; - als unveränderbares Dokument (PDF) mittels
elektronischer Post an E-Mail:
anmeldung.omv@hauptversammlung.at;
- per Telefax an +43 1 8900 500 56;
- per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt ISIN
AT0000743059
im Text angeben.
Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als
Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Die
Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt
(in Listenform) zu übermitteln.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu
bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt.
Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär
ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren
Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied
des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben,
soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut, nach Absprache mit
diesem, Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut
zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe
oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die
Gesellschaft übermittelt werden.
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf
wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der
Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 17. Mai
2016, 16:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) in Textform übermittelt werden: - per
Post, Kurierdienst oder persönlich: OMV Aktiengesellschaft, z.H. Dr. Mirjam
Hörlsberger, Trabrennstraße 6-8, 1020 Wien, Österreich; - als unveränderbares
Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail:
anmeldung.omv@hauptversammlung.at;
- per Telefax an +43 1 8900 500 56;
- per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt ISIN
AT0000743059
im Text angeben.
Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich
durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
zulässig.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch einen
unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter - den Interessenverband
für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, e.ender@iva.or.at,
Tel.: +43 1 87 63 343 / 30 - ausüben zu lassen. Für den Interessenverband für
Anleger wird Herr Dr. Michael Knap (michael.knap@iva.or.at, Tel.: +43 664 213
87 40) bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten. Die Kosten für die
Stimmrechtsvertretung werden von der OMV Aktiengesellschaft getragen. Sämtliche
übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung
oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.
Der Aktionär beantragt bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung. Auf
dieser Depotbestätigung (oder auf einem separaten Blatt) ist Herr Dr. Michael
Knap schriftlich mit der Vertretung zu bevollmächtigen. Die Depotbestätigung
samt schriftlicher Vollmacht ist dann vom Aktionär an Herrn Dr. Michael Knap,
c/o IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, zu senden. Da die
Depotbestätigung samt Vollmacht im Original rechtzeitig vor der
Hauptversammlung beim IVA einlangen muss, ersuchen wir die Dauer des Postlaufs
zu berücksichtigen. Der Aktionär hat Herrn Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie
dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Knap bevollmächtigter Subvertreter)
das Stimmrecht auszuüben hat.
Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom
Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung
stattfinden, gilt eine hiezu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen
Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft auf der
Website unter www.omv.com › Investor Relations › Corporate Governance &
Organisation › Hauptversammlung › HV 2016 veröffentlicht.
Für die Hauptversammlung wurde eine E-Mail-Adresse eingerichtet, um
Aktionären noch kurzfristig die Möglichkeit zu geben, auch noch während der
Hauptversammlung Weisungen zu erteilen oder diese abzuändern. Diese
E-Mail-Adresse lautet: omv@hauptversammlung.at.
Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das
Formular zu verwenden, das im Internet unter www.omv.com › Investor Relations ›
Corporate Governance & Organisation › Hauptversammlung › HV 2016 zur Verfügung
steht.
Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
Aktionäre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe von
mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 27. April 2016
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt
werden.
Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können bis
spätestens 6. Mai 2016 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge
zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen ist, und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionäre und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden. Für Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 8) ist
folgendes zu beachten: Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktienG. Diese müssen der Gesellschaft
ebenfalls bis spätestens 6. Mai 2016 zugehen und von der Gesellschaft bis
spätestens 10. Mai 2016 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person
nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf. Bei der Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die Kriterien des § 87 Abs.
2a AktienG, insbesondere die fachliche und persönliche Qualifikation der
Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Aspekte
der Diversität und der Internationalität sowie die berufliche Zuverlässigkeit,
zu beachten.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die fristgerechte Übermittlung eines
Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktienG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs. 2
AktienG (siehe oben) voraus.
Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an
die Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet
unter www.omv.com › Investor Relations › Corporate Governance & Organisation ›
Hauptversammlung › HV 2016 zugänglich.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns
sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat
den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder die
Erteilung der Auskunft strafbar wäre.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft in 327.272.727 Stückaktien zerlegt. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Aktien, die im Besitz der Gesellschaft sind, sind nicht
stimmberechtigt. Daher sind aktuell 326.448.358 Stimmrechte ausübbar.
Eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende wird gemäß § 27 Abs. 6
der Satzung der OMV Aktiengesellschaft 30 Tage nach Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung fällig, falls diese nichts anderes beschließt. Eine
diesbezügliche Dividendenkundmachung wird am 20. Mai 2016 erfolgen. Aktionäre
können ihre Dividendenrechte über ihre Depotbank ausüben, die die Dividende
über die Zahlstellen dem jeweiligen Konto gutbuchen wird.
Zutritt zur Hauptversammlung
Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist. Wir
ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer
sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass
zur Behebung der Stimmkarten ist ab 12:30 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).
Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft,
weil es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre - ist.
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine
Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse
schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur eingeschränkt und jedenfalls nur
nach telefonischer Voranmeldung (Tel. +43 1 40 440 / 28721) möglich ist.
Wien, im April 2016
Der Vorstand
Emittent: OMV Aktiengesellschaft
Trabrennstraße 6-8
A-1020 Wien
Telefon: +43 1 40440/21600
FAX: +43 1 40440/621600
Email: investor.relations@omv.com
WWW:
http://www.omv.com
Branche: Öl und Gas Verwertung
ISIN: AT0000743059
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
kapitalmarkt-stimme.at daily voice 25/365: Dominik Hojas heute als Voice für Bildung in mehrerlei Hinsicht
OMV
Akt. Indikation: 39.02 / 39.12
Uhrzeit: 13:03:15
Veränderung zu letztem SK: -0.23%
Letzter SK: 39.16 ( -0.15%)
Bildnachweis
1.
Magdalena Moll wird neue Investor Relations Leiterin bei OMV : Fotocredit: BASF
, (© Aussender) >> Öffnen auf photaq.com
Aktien auf dem Radar:EuroTeleSites AG, Rosenbauer, Porr, Austriacard Holdings AG, AT&S, Lenzing, Uniqa, Pierer Mobility, FACC, DO&CO, Zumtobel, Josef Manner & Comp. AG, Warimpex, UBM, RHI Magnesita, SW Umwelttechnik, Flughafen Wien, Oberbank AG Stamm, Addiko Bank, Agrana, Amag, EVN, OMV, Österreichische Post, Telekom Austria, VIG, Wienerberger, MTU Aero Engines, HeidelbergCement, SAP, Siemens Energy.
Andritz
Andritz ist ein österreichischer Konzern für Maschinen- und Anlagenbau mit Hauptsitz in Graz. Benannt ist das Unternehmen nach dem Grazer Stadtbezirk Andritz. Das Unternehmen notiert an der Wiener Börse und unterhält weltweit mehr als 250 Produktionsstätten sowie Service- und Vertriebsgesellschaften.
>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner
Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER