16.03.2016,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Österreichische Post Aktiengesellschaft
Wien, FN 180219 d
ISIN AT0000APOST4
EINBERUFUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 14. April
2016 um 10.00 Uhr in der Halle F der Wiener Stadthalle, Roland Rainer Platz 1,
1150 Wien, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische
Post Aktiengesellschaft ein.
Die Unterlagen und Informationen für die Hauptversammlung sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir verfügbar.
I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt
Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts über das Geschäftsjahr 2015 2.
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember
2015 ausgewiesenen Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 4. Beschlussfassung über
die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 5.
Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 6. Wahl des Abschlussprüfers für den
Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016
II. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der
übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 04. April 2016
(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt,
wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 11. April 2016 ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen. Per Telefax: +43
(0) 1 8900 500 - 75 Per E-Mail: anmeldung.post@hauptversammlung.at Per Post:
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Kennwort: Post HV, Köppel 60, 8242 St.
Lorenzen/Wechsel Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN
AT0000APOST4 im Text angeben)
III. DEPOTBESTÄTIGUNG GEM. § 10a AKTG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat
folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes
(BIC), - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000APOST4,\nDepotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.\n Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 04. April
2016 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher und englischer Sprache
entgegengenommen.
IV. ABSTIMMUNG PER BRIEF Jeder Aktionär ist berechtigt an der kommenden
Hauptversammlung im Wege der Abstimmung per Brief gemäß § 19 der Satzung und §
127 AktG teilzunehmen. Die Stimmabgabe hat schriftlich unter Verwendung des von
der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Formulars (Stimmzettel) zu erfolgen.
Die Unterlagen zur Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf,
Hinweisblatt, Rückkuvert) werden auf Verlangen zugesandt. Bitte fordern Sie
diese bei der Abteilung Investor Relations +43 (0) 57767 - 30401 zu folgenden
Zeiten an: Montag - Donnerstag 9 Uhr - 16 Uhr und Freitag 9 Uhr - 13 Uhr. Die
Texte der Formulare und das Hinweisblatt sind spätestens am 24. März 2016 auf
der Internetseite unter www.post.at/ir abrufbar. Der Aktionär hat auf dem
Formular (Stimmzettel) in jedem Fall folgende Angaben zu machen: Angabe des
Namens (Firma) und des Wohnorts (Sitz) des Aktionärs, Anzahl der Aktien. Die
Stimmabgabe bedarf zu ihrer Gültigkeit der Unterfertigung durch den Aktionär.
Das ausgefüllte und mit Originalunterschrift versehene Formular (Stimmzettel)
muss spätestens am 11. April 2016 bei Notar Dr.
Rupert Brix an dessen
Postadresse Seilerstätte 28, 1010 Wien, als Zustellbevollmächtigten der
Österreichische Post Aktiengesellschaft für Zwecke der Briefwahl zugehen. Die
Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass abgegebene Stimmen per Briefwahl
nichtig sind, wenn der Beschluss in der Hauptversammlung mit einem anderen
Inhalt gefasst wird als im Formular (Stimmzettel) vorgesehen. Die Gesellschaft
wird erforderlichenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.post.at/ir ein neues Formular (Stimmzettel) zur Verfügung stellen, sollten
bis spätestens 24. März 2016 zulässige Anträge von Aktionären zur Ergänzung der
Tagesordnung im Sinne von § 109 AktG und/oder bis spätestens 05. April 2016
zulässige Beschlussvorschläge von Aktionären zu den Tagesordnungspunkten im
Sinne von § 110 AktG einlangen. Im Falle einer bereits erfolgten Stimmabgabe
per Brief kann unter Verwendung des von der Gesellschaft zu diesem Zweck auf
ihrer Internetseite zur Verfügung gestellten Formulars (Widerruf) diese
Stimmabgabe widerrufen werden. Für die Rechtswirksamkeit des Widerrufs genügt
es, wenn der Widerruf Notar Dr. Rupert Brix per Telefax unter +43 (0) 1 512 46
11 - 28 spätestens am 13. April 2016, vor Tagesablauf, zugeht. Erscheint ein
Aktionär zur Hauptversammlung, der seine Stimme bereits im Wege der Abstimmung
per Brief abgegeben hat, kann er sein Stimmrecht nur dann in der
Hauptversammlung ausüben, wenn er rechtzeitig, d.h. spätestens am 13. April
2016 wie oben näher beschrieben seine Stimmabgabe widerrufen hat. Andernfalls
kann der Aktionär in der Hauptversammlung ohne Recht auf Ausübung seiner
Aktionärsrechte als Gast teilnehmen, d.h. diesem Aktionär steht kein Rede- und
Fragerecht, kein Antragsrecht und insbesondere kein Stimmrecht oder
Widerspruchsrecht zu. Ein Aktionär, der an der Abstimmung per Brief
teilgenommen hat, kann auf dem Stimmzettel gleichzeitig vorsorglich Widerspruch
gegen einen in der Hauptversammlung zu fassenden Beschluss erklären. Eine
darüber hinaus gehende Möglichkeit des Widerspruchs besteht nicht. Ausdrücklich
wird darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für die Abstimmung per Brief der
Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist, d.h., dass der
Gesellschaft eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG spätestens am 11. April
2016 unter einer der oben genannten Adressen zugeht. Aktionäre, die im Wege der
Abstimmung per Brief an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen daher -
genauso wie Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen
- für die rechtzeitige Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG im Sinne der obigen Ausführungen Sorge tragen.
V. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte hat wie der Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt werden,
wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss
der Gesellschaft bis spätestens 13. April 2016, 16.00 Uhr, ausschließlich an
einer der nachstehenden Adressen zugehen: Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 75
Per E-Mail: anmeldung.post@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per Post: c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Kennwort: Post HV, Köppel 60, 8242 St.
Lorenzen/Wechsel
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: Bei der
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort. Die vorstehenden
Bestimmungen gelten sinngemäß für den Widerruf der erteilten Vollmacht. Ein
Vollmachtsformular (bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht) wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.post.at/ir abrufbar. Als besonderer Service steht den Aktionären ein
Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130
Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist
vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre
vertreten wird. Für die Bevollmächtigung von Dr. Michael Knap ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer
der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die Übermittlung von
Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten
Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0) 1 8763343
- 30, +43 (0) 664 2138740, Fax +43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail
michael.knap@iva.or.at. Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu
erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap
bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael
Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär
erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht
ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
VI. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 und 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform
spätestens am 24. März 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse
Österreichische Post AG, zHd. Investor Relations, Haidingergasse 1, 1030 Wien,
zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5
% des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben (7) Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des
Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 05.
April 2016 der Gesellschaft entweder per Post an Österreichische Post AG, zHd.
Investor Relations, Haidingergasse 1,1030 Wien, oder per Telefax an
Österreichische Post AG, zHd. Investor Relations, Faxnummer +43 (0) 57767-30409
zugeht. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jedem Aktionär ist auf
Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Weitergehende Informationen über diese
Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind spätestens am
24. März 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir
zugänglich.
VII. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen sind spätestens am
24. März 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir
zugänglich:
Jahresabschluss 2015 samt Lagebericht,\nCorporate Governance-Bericht,\nKonzernabschluss samt Konzernlagebericht,\nVorschlag für die Gewinnverwendung,\nBericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015,\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6,\nGeschäftsbericht 2015 der Österreichische Post AG,\nUnterlagen zur Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf,\n Hinweisblatt),
Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,\nFormular für den Widerruf einer Vollmacht,\nvollständiger Text dieser Einberufung.\n VIII. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Das Grundkapital der
Gesellschaft beträgt EUR 337.763.190,--, zerlegt in 67.552.638 Stück auf
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch
mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt demzufolge 67.552.638 Stück.
IX. TEILWEISE ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET Alle Aktionäre
der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Rede des
Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am 14. April 2016 ab ca. 10.00
Uhr live im Internet unter www.post.at/ir verfolgen. Eine darüber hinausgehende
Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht. Um den
reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden
und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw.
eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 8.30 Uhr.
Wien, im März 2016
Der Vorstand
Emittent: Österreichische Post AG
Haidingergasse 1
A-1030 Wien
Telefon: +43 (0)57767-0
Email: investor@post.at
WWW: www.post.at
Branche: Transport
ISIN: AT0000APOST4
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
kapitalmarkt-stimme.at Podcast: Christoph Boschan fasst die Pro-Kapitalmarkt-Argumente zusammen
Österreichische Post
Akt. Indikation: 29.05 / 29.25
Uhrzeit: 16:06:26
Veränderung zu letztem SK: -0.17%
Letzter SK: 29.20 ( 0.17%)
Bildnachweis
1.
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