03.11.2015, 4447 Zeichen
Nachfolgend haben wir einige Fragen und Antworten zur anstehenden Hauptversammlung für Sie zusammengefasst.
Die geltende Emissionsermächtigung läuft aus und soll deshalb durch eine neue Ermächtigung ersetzt werden. Es handelt sich damit um einen Vorratsbeschluss, welcher der IMMOFINANZ größtmögliche Flexibilität für die Gestaltung ihrer Finanzierungsstruktur gewährleisten soll. Unmittelbar ist keine Emission einer neuen Wandelschuldverschreibung geplant.
Warum stellt die IMMOFINANZ ihr Geschäftsjahr auf das Kalenderjahr um?
Damit ist eine bessere Vergleichbarkeit der IMMOFINANZ mit der gelisteten und nicht gelisteten Peergroup gegeben, deren Geschäftsjahr im Dezember endet. Zudem passen wir unser Geschäftsjahr damit an jenes unserer Kunden an.
Ab wann wird das Geschäftsjahr an das Kalenderjahr angeglichen?
Das seit 1. Mai 2015 laufende Geschäftsjahr endet mit 30. April 2016. Für den Zeitraum von 1. Mai 2016 bis 31. Dezember 2016 wird ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet. Ab 1. Jänner 2017 läuft das Geschäftsjahr vom 1. Jänner eines jeden Jahres bis zum 31. Dezember und entspricht damit dem Kalenderjahr.
Warum schlägt der Vorstand für das Geschäftsjahr 2014/15 keine Dividendenzahlung vor?
Die Ergebnissituation im zurückliegenden Geschäftsjahr 2014/15 sowie die mit Ungewissheit behaftete weitere Einschätzung der wirtschaftlichen Lage in Russland sind ausschlaggebend dafür, dass der Vorstand der IMMOFINANZ der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2014/15 keine Dividende vorschlagen wird. Mit den beiden Aktienrückkaufprogrammen 2014/15 sowie 2015 hat die IMMOFINANZ allerdings eigene Aktien für rund EUR 102 Mio. erworben, was rund EUR Cents 10 je Aktie gleichkommt.
Warum werden der Hauptversammlung eine Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln sowie eine anschließende Herabersetzung des Grundkapitals vorgeschlagen?
Mit diesen Maßnahmen sollen – wie Anfang August angekündigt - die strukturelle Dividendenfähigkeit und damit eine nachhaltige Ausschüttungspolitik der IMMOFINANZ gewährleistet werden. Vereinfacht gesagt, wird dabei ein Teil der im Jahresabschluss der Gesellschaft IMMOFINANZ AG ausgewiesenen gebundenen Kapitalrücklagen in nicht gebundene bzw. freie Rücklagen „umgewandelt“. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, diese freien Rücklagen für Ausschüttungen an Aktionäre zu verwenden.
Technisch gesehen erfolgt dies in zwei Schritten, die beide von der Hauptversammlung zu genehmigen sind: Zuerst wird ein Teil dieser gebundenen Rücklagen durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in Grundkapital umgewandelt. Danach soll eine ordentliche Kapitalherabsetzung beschlossen werden, mit dem Zweck, die Mittel aus der Kapitalherabsetzung in nicht gebundene („freie“) Rücklagen einzustellen. Weiters soll durch die Kapitalherabsetzung auch der anteilige Betrag des Grundkapitals pro Aktie auf EUR 1 geglättet werden, so dass auf jede Stückaktie ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von EUR 1 entfällt.
Über den Umfang der Kapitalerhöhung bzw. der Kapitalherabsetzung wird in den Beschlussvorschlägen zur Hauptversammlung, die ab 10. November auf der Website des Unternehmens veröffentlicht sind, informiert. Im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln wird zudem auf Berichte von Vorstand, Aufsichtsrat und Abschlussprüfer verwiesen, die ebenfalls auf www.immofinanz.com veröffentlicht werden.
Ist mit diesen Maßnahmen eine Änderung der Aktienanzahl verbunden?
Nein, da die Kapitalerhöhung ohne Ausgabe neuer Aktien erfolgt. Auch bei der anschließenden Kapitalherabsetzung ändert sich die Anzahl der Aktien nicht. Es kommt daher zu keinerlei Verwässerung der Aktionäre.
Wann wird diese Kapitalberichtigung wirksam?
Der HV-Beschluss über die Kapitalberichtigung ist bis zum 30. Jänner 2016 zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Die Kapitalberichtigung wird mit der Eintragung wirksam.
Ebenso ist die Kapitalherabsetzung zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden und wird mit Eintragung wirksam.
Es wird seitens des Vorstands eine zügige Anmeldung zur Eintragung angestrebt.
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