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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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06.05.2015, 11872 Zeichen

Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

S IMMO AG Wien, FN 58358 x
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
26. ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 3. Juni 2015, um 10.30 Uhr im Hotel Courtyard by Marriott Wien Messe/Prater, 1020 Wien, Trabrennstraße 4
mit folgender

T a g e s o r d n u n g
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate- Governance-Bericht zum 31. Dezember 2014, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2014, des Vorschlages für die Gewinnverwendung, des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2014 und Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG im Zusammenhang mit eigenen Aktien
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 8 (Der Aufsichtsrat) Abs (5) sowie § 11 (Hauptversammlung) Abs (9)
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 13. Mai 2015 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1010 Wien, Friedrichstraße 10, auf:
· Jahresabschluss mit Lagebericht,
· Corporate Governance-Bericht,
· Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, · Vorschlag für die Gewinnverwendung, · Bericht des Aufsichtsrats, · Geschäftsbericht jeweils für das Geschäftsjahr 2014; · Beschlussvorschläge, · Lebensläufe und Erklärungen gem. § 87 Abs 2 AktG der vom

Aufsichtsrat für die Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen zu Tagesordnungspunkt 6., · Satzungsgegenüberstellung zu Tagesordnungspunkt 7.
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 13. Mai 2015 außerdem im Internet unter www.simmoag.at zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
Ergänzung_der_Tagesordnung_durch_Aktionäre Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 13. Mai 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung Investor Relations zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge_von_Aktionären_zu_der_Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 22. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 50 100 9-27556 oder an 1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung Investor Relations, oder per E-Mail an andreas.feuerstein@simmoag.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Anträge_in_der_Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Informationen_auf_der_Internetseite Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.simmoag.at zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 24. Mai 2015 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die der Gesellschaft spätestens am 29. Mai 2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:
per Post: S IMMO AG
Abteilung Investor Relations Friedrichstraße 10 1010 Wien
oder
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 85
oder
per E-Mail: anmeldung.simmoag@hauptversammlung.at (Depotbestätigung im PDF-Format dem E-Mail angefügt) oder

per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598; im Text unbedingt ISIN AT0000652250 angeben).
Depotbestätigunggem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: · Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), · Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, · Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000652250, · Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, · Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Nachweisstichtag (Ende des 24. Mai 2015) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 2. Juni 2015, 10.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
per Post: S IMMO AG
Abteilung Investor Relations Friedrichstraße 10 1010 Wien
oder
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 85
oder
per E-Mail: anmeldung.simmoag@hauptversammlung.at (Vollmacht im PDF-Format dem E-Mail angefügt) oder

per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598; im Text unbedingt ISIN AT0000652250 angeben).
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind ab 13. Mai 2015 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.simmoag.at abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des Interessenverbands für Anleger (kurz ,,IVA"), 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Florian Beckermann bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die Bevollmächtigung von Herrn Florian Beckermann ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.simmoag.at ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Florian Beckermann vom IVA unter Tel. +43 (0)1 876 33 43-30, Telefax +43 (0)1 876 33 43-39, oder e-mail florian.beckermann@iva.or.at
Der Aktionär hat Herrn Florian Beckermann Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Florian Beckermann bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Florian Beckermann übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 243.143.569,90 und ist eingeteilt in 66.917.179 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 125.500 Stück eigene Aktien. Daraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 66.791.679 Stück.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.00 Uhr.
Wien, im Mai 2015
Der Vorstand

Emittent: S IMMO AG Friedrichstraße 10 A-1010 Wien Telefon: +43(0)50100-27550 FAX: +43(0)050100-927559 Email: office@simmoag.at WWW: www.simmoag.at Branche: Immobilien ISIN: AT0000652250 Indizes: ATX Prime, IATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch

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S Immo
Akt. Indikation:  22.30 / 22.50
Uhrzeit:  13:03:51
Veränderung zu letztem SK:  0.45%
Letzter SK:  22.30 ( 0.00%)



 

Bildnachweis

1. Dorothea Pritz (BrandensteinCOM) Choose Optimism, Shirt in der S Immo / Smeil-Edition , (© Diverse Fotografen / Aktion wurde vom Börse Express 2014 an photaq/BSN übetragen)   >> Öffnen auf photaq.com

Aktien auf dem Radar:Pierer Mobility, voestalpine, Amag, Immofinanz, CA Immo, EuroTeleSites AG, Frequentis, Rosgix, Warimpex, Wienerberger, Kapsch TrafficCom, AT&S, Frauenthal, Gurktaler AG Stamm, Polytec Group, Wolftank-Adisa, Porr, Oberbank AG Stamm, UBM, Palfinger, Zumtobel, Addiko Bank, Agrana, Erste Group, EVN, Flughafen Wien, OMV, Österreichische Post, S Immo, Telekom Austria, Uniqa.


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    De Muur
    2002
    Fotokabinetten Gemeentemuseum Den Haag

    EANS-Hauptversammlung: S IMMO AG / Einladung zur Hauptversammlung


    06.05.2015, 11872 Zeichen

    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

    S IMMO AG Wien, FN 58358 x
    Einladung
    Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
    26. ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 3. Juni 2015, um 10.30 Uhr im Hotel Courtyard by Marriott Wien Messe/Prater, 1020 Wien, Trabrennstraße 4
    mit folgender

    T a g e s o r d n u n g
    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate- Governance-Bericht zum 31. Dezember 2014, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2014, des Vorschlages für die Gewinnverwendung, des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2014 und Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG im Zusammenhang mit eigenen Aktien
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinns
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
    5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
    6. Wahlen in den Aufsichtsrat
    7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 8 (Der Aufsichtsrat) Abs (5) sowie § 11 (Hauptversammlung) Abs (9)
    UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
    Folgende Unterlagen liegen ab 13. Mai 2015 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1010 Wien, Friedrichstraße 10, auf:
    · Jahresabschluss mit Lagebericht,
    · Corporate Governance-Bericht,
    · Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, · Vorschlag für die Gewinnverwendung, · Bericht des Aufsichtsrats, · Geschäftsbericht jeweils für das Geschäftsjahr 2014; · Beschlussvorschläge, · Lebensläufe und Erklärungen gem. § 87 Abs 2 AktG der vom

    Aufsichtsrat für die Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen zu Tagesordnungspunkt 6., · Satzungsgegenüberstellung zu Tagesordnungspunkt 7.
    Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 13. Mai 2015 außerdem im Internet unter www.simmoag.at zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
    Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
    Ergänzung_der_Tagesordnung_durch_Aktionäre Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 13. Mai 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung Investor Relations zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
    Beschlussvorschläge_von_Aktionären_zu_der_Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 22. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 50 100 9-27556 oder an 1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung Investor Relations, oder per E-Mail an andreas.feuerstein@simmoag.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
    Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
    Anträge_in_der_Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
    Informationen_auf_der_Internetseite Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.simmoag.at zugänglich.
    Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 24. Mai 2015 (Nachweisstichtag).
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
    Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die der Gesellschaft spätestens am 29. Mai 2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:
    per Post: S IMMO AG
    Abteilung Investor Relations Friedrichstraße 10 1010 Wien
    oder
    per Telefax: +43 (0)1 8900 500 85
    oder
    per E-Mail: anmeldung.simmoag@hauptversammlung.at (Depotbestätigung im PDF-Format dem E-Mail angefügt) oder

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    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: · Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), · Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, · Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000652250, · Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, · Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
    Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Nachweisstichtag (Ende des 24. Mai 2015) beziehen.
    Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
    Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
    Vertretung durch Bevollmächtigte
    Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
    Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.
    Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 2. Juni 2015, 10.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
    per Post: S IMMO AG
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    Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
    Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
    Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des Interessenverbands für Anleger (kurz ,,IVA"), 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Florian Beckermann bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die Bevollmächtigung von Herrn Florian Beckermann ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.simmoag.at ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Florian Beckermann vom IVA unter Tel. +43 (0)1 876 33 43-30, Telefax +43 (0)1 876 33 43-39, oder e-mail florian.beckermann@iva.or.at
    Der Aktionär hat Herrn Florian Beckermann Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Florian Beckermann bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Florian Beckermann übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
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