01.08.2014,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Kapsch TrafficCom AG
Wien, FN 223805 a
ISIN AT000KAPSCH9
Einberufung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG
am Montag, dem 1. September 2014, um 10.00 Uhr,
Konferenzzentrum im Hause der Kapsch TrafficCom AG,
1120 Wien, Am Europlatz 2.
T a g e s o r d n u n g :
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2013/2014
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013/2014
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014/2015
6. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über die Vergütung für ein Mitglied des
Aufsichtsrats
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 11. August 2014auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
· Jahresabschluss mit Lagebericht,
· Corporate Governance-Bericht,
· Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
· Vorschlag für die Gewinnverwendung,
· Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2013/2014;
· Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2 - 7,
· Erklärung eines Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß §
87 Abs. 2 AktG,
· Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
· Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
· vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 11. August 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1120 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus
Handl, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 21. August 2014 der Gesellschaft entweder
per Telefax an +43 (0)50811 1709 oder an 1120 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung
Investor Relations, Mag.
Marcus Handl, oder per E-Mail
ir.kapschtraffic@kapsch.net, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an Herrn
Mag. Marcus Handl übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
E-Mail an ir.kapschtraffic@kapsch.net, oder per Telefax an +43 (0) 50811 1709,
übermittelt werden.
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Dies gilt jedoch nicht für Wahlvorschläge in
den Aufsichtsrat (TOP 6): Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt
Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG müssen für jede vorgeschlagene Person spätestens
am 25. August 2014 auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen
werden darf. Dies gilt auch für Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 110 AktG,
welche der Gesellschaft in Textform spätestens am 21. August 2014 zugehen
müssen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 22.
August 2014 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 27. August
2014 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss,
nachzuweisen.
Per Post oder Kapsch TrafficCom AG
Boten Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl
Am Europlatz 2
1120 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 68
Per E-Mail anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist
Per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598; unbedingt bei Aktien ISIN AT000KAPSCH9
im Text angeben.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
· Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
· Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
· Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT000KAPSCH9,
· Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
· Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 22. August 2014 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 29. August 2014, 16.00 Uhr,
ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Kapsch TrafficCom AG
Boten Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl
Am Europlatz 2
1120 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 68
Per E-Mail anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Danach ist die Vollmacht oder Widerruf der Vollmacht persönlich am Tag der
Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt
§ 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43-1-
8763343-0, Fax +43-1-8763343-49 oder E-mail michael.knap@iva.or.at.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 13.000.000,00 eingeteilt in 13.000.000 auf den Inhaber lautende
Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar
eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 13.000.000 Stück.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr.
Wien, im August 2014
Der Vorstand
Emittent: Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2
A-1121 Wien
Telefon: +43 1 50811 1122
FAX: +43 1 50811 99 1122
Email: ir.kapschtraffic@kapsch.net
WWW: www.kapschtraffic.com
Branche: Technologie
ISIN: AT000KAPSCH9
Indizes: Prime Market
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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Kapsch TrafficCom
Akt. Indikation: 7.10 / 7.30
Uhrzeit: 22:59:55
Veränderung zu letztem SK: 0.56%
Letzter SK: 7.16 ( 0.00%)
Bildnachweis
1.
André F. Laux, Executive Board Member, Kapsch TrafficCom; Georg Kapsch, CEO, Kapsch TrafficCom - Kapsch konnte trotz mäßigem Wirtschaftsjahr 2013/14 ihre Position stärken (Bild: Kapsch AG/APA-Fotoserv
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AVENTA AG
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