06.05.2014,
19140 Zeichen
E I N L A D U N G
an die Aktionäre und Inhaber von Partizipationsscheinen
für die am Mittwoch, den 4. Juni 2014, um 10.00 Uhr (MESZ)
im Austria Center Vienna (ACV), Saal A,
Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien,
stattfindende
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
der
Raiffeisen Bank International AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m
A. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2013, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2013 sowie des Corporate Governance-Berichts des Vorstands.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31.12.2013 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2013.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2013.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013.
6. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015.
7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung über den Widerruf der Ermächtigung des Vorstands gemäß
§ 169 AktG (genehmigtes Kapital) und die Ermächtigung für ein neues genehmigtes
Kapital gegen Bar- und/oder Sacheinlage und zum Ausschluss des Bezugsrechts und
die entsprechende Satzungsänderung.
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, nach den
Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem
Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis zu 10 % des jeweiligen
Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben und gegebenenfalls einzuziehen. Die
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen durch
die Gesellschaft, mit ihr verbundene Unternehmen oder für deren Rechnung durch
Dritte ausgeübt werden. Der Vorstand wird weiters ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art als über
die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts
der Aktionäre zu beschließen. Diese Ermächtigung ersetzt die in der
Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG.
10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, nach den
Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 7 AktG zum Zweck des Wertpapierhandels für die
Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis zu 5 %
des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Diese Ermächtigung
kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen durch die
Gesellschaft, mit ihr verbundene Unternehmen oder für deren Rechnung durch
Dritte ausgeübt werden. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung
vom 20. Juni 2012 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zum Zweck
des Wertpapierhandels.
11. Beschlussfassung über die Änderungen der Satzung in § 2 und § 15.
B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 14. Mai 2014 während der
Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre und der Inhaber von
Partizipationsscheinen in den Geschäftsräumen am Sitz der Raiffeisen Bank
International AG, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, auf:
- Jahresabschluss 2013 samt Lagebericht,
- Corporate Governance-Bericht 2013,
- Konzernabschluss 2013 samt Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013,
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 -11,
- Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG samt
Lebenslauf,
- Bericht des Vorstands über den Bezugsrechtsausschluss zu
Tagesordnungspunkt 8 (§ 153 Abs 4 AktG iVm §§ 169 und 170 Abs 2 AktG),
- Bericht des Vorstands über den Bezugsrechtsausschluss zu
Tagesordnungspunkt 9,
- Satzungsgegenüberstellung der unter Tagesordnungspunkten 8 und 11
vorgeschlagenen Änderungen.
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular
für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sind
spätestens ab 14. Mai 2014 außerdem im Internet unter www.rbinternational.com
(Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung) zugänglich und werden auch
in der Hauptversammlung aufliegen.
C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, das ist Sonntag, der 25. Mai 2014, 24.00
Uhr, Wiener Zeit (MESZ) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär (oder
Inhaber von Partizipationsscheinen - siehe Abschnitt E. unten) ist und dies der
Gesellschaft nachweist.
Nachweis des Anteilsbesitzes
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 30. Mai 2014 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen (näher zu vorgeschriebenem
Inhalt und Form der Depotbestätigung unten):
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83
per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung
als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen ist,
per SWIFT RZBAATWWXXX
Message Type MT598; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E unbedingt bei
Aktien ISIN AT0000606306 bzw. bei Partizipationsscheinen ISIN AT0000A0D915,
AT0000A0D907, AT0000A0D8Z1, AT0000A0D8Y4, AT0000A0D8X6, AT0000A0D8W8,
AT0000A0D8V0, AT0000A0DF47, AT0000A0DF39, AT0000A0DF21 im Text angeben, oder
per Post: Raiffeisen Bank International AG
Mag.
Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC-Code, SWIFT),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
(AT0000606306),
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
- die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
oben genannten Nachweisstichtag, das ist Sonntag, der 25. Mai 2014, 24.00 Uhr,
Wiener Zeit (MESZ), bezieht.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung.
D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE
GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können schriftlich verlangen,
dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Unterschrift
erforderlich) spätestens am 14. Mai 2014 der Gesellschaft an Raiffeisen Bank
International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am
Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss
(auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren
Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des
Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die
nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich die
Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt
C. verwiesen.
Beschlussvorschläge
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am 23. Mai 2014 der Gesellschaft
entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 83, per E-Mail an
anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei dieses Verlangen als eingescannter
Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank
International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am
Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat
(Tagesordnungspunkt 7) treten an die Stelle der anzuschließenden Begründung die
Erklärungen der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3
BWG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die
die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten sowie ihre Verbundenheit mit
den rechtlichen Werten zu erklären. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in
einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei
mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe
von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über
Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich
die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt
C. verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.rbinternational.com
(Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung) zugänglich.
E. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER INHABER VON PARTIZIPATIONSSCHEINEN
Inhaber von Partizipationsscheinen ("Raiffeisen-Partizipationskapital
2008/2009") haben gemäß § 26a Abs 5 BWG das Recht, an der Hauptversammlung
teilzunehmen und gemäß § 118 AktG Auskünfte zu begehren. Es ist ihnen auf
Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts
erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Weitere Rechte, insbesondere Stimmrechte, stehen den Inhabern von
Partizipationsscheinen nicht zu.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung richtet sich für die
Inhaber von Partizipationsscheinen nach dem Besitz dieser Partizipationsscheine
am 25. Mai 2014, 24.00 Uhr, Wiener Zeit (MESZ) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme
an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Inhaber von
Partizipationsscheinen ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Zum Nachweis des Besitzes gelten analog die für Aktionäre unter Abschnitt C.
dargestellten maßgeblichen Regelungen zur Depotbestätigung; eine schriftliche
Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts hinsichtlich der
Partizipationsscheine muss der Gesellschaft spätestens am 30. Mai 2014
ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen (Abschnitt C. unter
"Nachweis des Anteilsbesitzes") zugehen. Für den Inhalt der Bestätigung über den
Nachweis des Besitzes der Partizipationsscheine gilt das oben unter Abschnitt C.
zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC-Code, SWIFT),
- Angaben über den Inhaber von Partizipationsscheinen: Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben über die Partizipationsscheine: Anzahl der Partizipationsscheine
des Inhabers von Partizipationsscheinen, ISIN (AT0000A0D915, AT0000A0D907,
AT0000A0D8Z1, AT0000A0D8Y4, AT0000A0D8X6, AT0000A0D8W8, AT0000A0D8V0,
AT0000A0DF47, AT0000A0DF39, AT0000A0DF21),
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
- die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
oben genannten Nachweisstichtag, das ist der 25. Mai 2014, 24.00 Uhr Wiener
Zeit, (MESZ) bezieht.
F. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt. Ebenso können sich Inhaber von Partizipationsscheinen hinsichtlich
ihres Rechts auf Teilnahme an der Hauptversammlung und ihres Auskunftsrechts
durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 2. Juni 2014 an einer
der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einzulangen:
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83
per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht als
eingescannter Anhang (z.B. pdf, tif) dem E-Mail anzuschließen ist,
per SWIFT: RZBAATWWXXX
Message Type MT598; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E unbedingt bei
Aktien ISIN AT0000606306 bzw. bei Partizipationsscheinen ISIN AT0000A0D915,
AT0000A0D907, AT0000A0D8Z1, AT0000A0D8Y4, AT0000A0D8X6, AT0000A0D8W8,
AT0000A0D8V0, AT0000A0DF47, AT0000A0DF39, AT0000A0DF21 im Text angeben, oder
per Post: Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien
Als besonderer Service steht den Aktionären (nicht jedoch den Inhabern von
Partizipationsscheinen) ein Vertreter des Interessenverbandes für Anleger, IVA,
Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die
Stimmrechtsausübung auf der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael
Knap unter der Mobil-Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail:
michael.knap@iva.or.at. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen
Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die
Gesellschaft zu senden. Allfällige Weisungen sind direkt dem IVA bekannt zu
geben.
Ein allgemeines Vollmachtsformular der Gesellschaft, ein IVA-Vollmachtsformular
und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt
und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com
(Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung) abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 893.586.065,90 und ist in 292.979.038 auf Inhaber lautende
stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der
Einberufung (Stichtag 2. Mai 2014) 557.295 eigene Aktien. Hieraus stehen der
Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien unterliegen einem Stimmverbot.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt
der Einberufung (Stichtag 2. Mai 2014) 292.421.743. Es bestehen nicht mehrere
Aktiengattungen.
H. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden
und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen amtlichen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr (MESZ).
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich
zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der
Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den Vollmachtsvertreter (an die unter
Abschnitt F. angegebenen Adressen) gesendet wurde, erleichtern Sie den Zutritt,
wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.
Wien, im Mai 2014
Der Vorstand
der
Raiffeisen Bank International AG
gregor.hoepler@rbinternational.com
Tel.: +431 717 07 3449
Anhänge zur Meldung:
----------------------------------------------
http://resources.euroadhoc.com/us/xXHna9QB
Emittent: Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 71707-2089
FAX: +43 1 71707-2138
Email: ir@rbinternational.com
WWW: www.rbinternational.com
Branche: Banken
ISIN: AT0000606306
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
SportWoche Podcast #133: Reingespielt in die 10 meistgehörten SportWoche-Podcasts in 2 1/2 Jahren, thx Instahelp und Manner
RBI
Akt. Indikation: 16.53 / 16.66
Uhrzeit: 13:03:56
Veränderung zu letztem SK: -0.09%
Letzter SK: 16.61 ( 0.73%)
Bildnachweis
1.
Renato Eggner ist ab Juni 2014 neben Christine Scharinger zweiter Geschäftsführer der Raiffeisen-Leasing Fuhrparkmanagement GmbH.
>> Öffnen auf photaq.com
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