28.04.2014,
16060 Zeichen
Telekom Austria Aktiengesellschaft
FN 144477t, Handelsgericht Wien
ISIN AT 0000720008 / ISIN AT 0000A17B35
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 28. Mai 2014, um 10:00 Uhr in der
Wiener Stadthalle, Halle F, A-1150 Wien, Roland Rainer Platz 1 (ehemals:
Vogelweidplatz 14), stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Der Bericht des Vorstands über das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 wird
öffentlich unter www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung im Internet
übertragen. Die Aufzeichnung der Hauptversammlung kann auch danach auf der
Homepage der Gesellschaft abgerufen werden. Die Übertragung endet nach dem
Bericht des Vorstands.
Tagesordnung
1. Tagesordnungspunkt: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
Lageberichts des Vorstands, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht sowie
des Corporate Governance Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und
des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013.
2. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Verwendung des im
Jahresabschluss 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2013.
4. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013.
5. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an
die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013.
6. Tagesordnungspunkt: Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2014.
7. Tagesordnungspunkt: Bericht des Vorstands über den erfolgten Rückerwerb, den
Bestand und die Verwendung eigener Aktien.
8. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in
§ 11 Absatz 1 und 6 zur Anpassung der Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats.
Informationen für unsere Aktionäre
Zur Vorbereitung auf die bevorstehende Hauptversammlung stehen unseren
Aktionären ab heute auf unserer Homepage unter
www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung und
www.telekomaustria.com/de/ir/geschaeftsberichte folgende Unterlagen zur
Verfügung:
1. der Geschäftsbericht 2013 samt Konzernabschluss und Konzernlagebericht,
der Jahresabschluss 2013 samt Lagebericht, der Corporate Governance Bericht, der
Gewinnverwendungsvorschlag und der Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013;
2. der Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7 über den erfolgten
Rückerwerb, den Bestand und die Verwendung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3 AktG;
3. die Einberufung der Hauptversammlung;
4. die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats;
5. Vollmachts- und Widerrufsformulare.
Diese Unterlagen stehen darüber hinaus auch zu den Geschäftszeiten (werktags von
08:00 bis 17:00 Uhr) am Sitz der Gesellschaft Telekom Austria AG, A-1020 Wien,
Lassallestraße 9, zur Einsicht zur Verfügung und werden den Aktionären über
Anfrage (Kontakt: Abteilung Investor Relations, Tel +43 (0)50 664 - 47500 oder
E-Mail hauptversammlung.2014@telekomaustria.com) gerne per Post zugesandt.
Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung:
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können
schriftlich (Unterschrift erforderlich) verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung am 28. Mai 2014 gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag (jedenfalls auch in
deutscher Sprache) samt Begründung (deutsche Sprache erforderlich) beiliegen
(bei Aufsichtsratswahlen tritt an die Stelle der anzuschließenden Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG). Der schriftliche
Antrag muss bis zum 21. Tag vor der Hauptversammlung (sohin dem 07. Mai 2014)
bei der Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, A-1020 Wien,
Lassallestraße 9, eingelangt sein. Die Antragsteller müssen seit mindestens 3
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Dies ist gleichzeitig mit
dem Antrag mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder
englischer Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7
Tage sein darf, nachzuweisen. Weiters muss aus dieser Depotbestätigung
ersichtlich sein, dass der Antragsteller die Aktien im Zeitpunkt der
Antragstellung seit mindestens 3 Monaten ununterbrochen hält. Bei mehreren
Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre
auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Beschlussvorschläge:
Bis zum Ende des 7. Werktages vor der Hauptversammlung (sohin der 19. Mai 2014)
können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, der
Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (per Fax an +43 (0)50
664 9 49040 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations,
A-1020 Wien, Lassallestraße 9, oder per E-Mail an
hauptversammlung.2014@telekomaustria.com) Vorschläge zur Beschlussfassung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der anzuschließenden Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die vorgeschlagene
Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder
vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis
einer Befangenheit begründen könnten.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als 7 Tage sein darf, anzuschließen. Bei mehreren Aktionären, die
nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals
erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben
Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Die Gesellschaft wird diesem Antrag
spätestens am 2. Werktag nach Zugang entsprechen, außer wenn
1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG
fehlt,
2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde,
3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag
bereits zugänglich gemacht wurde,
4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der
Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt oder sich der Vorstand durch das
Zugänglichmachen strafbar machen würde, oder
5. die Aktionäre zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung nicht
teilnehmen und sich nicht vertreten lassen werden.
Die Begründung muss nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als
5.000 Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen Tatbestand im Sinne der
Ziffer 4 erfüllt. Übermitteln mehrere Aktionäre Beschlussvorschläge zu demselben
Punkt der Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge und ihre
Begründungen zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge sind jedenfalls auch in
deutscher Sprache zu übermitteln; eine deutsche Version für die Begründungen ist
erforderlich.
Hingewiesen wird darauf, dass jeder Aktionär berechtigt ist, in der
Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen
Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung
als Antrag wiederholt wird.
Auskunftsrecht:
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft
zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.
Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.
Teilnahme:
An unserer Hauptversammlung können Aktionäre teilnehmen und anlässlich dieser
Hauptversammlung die Aktionärsrechte ausüben, die am Ende des 10. Tages vor der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 18. Mai 2014, 24:00 Uhr MESZ
(Ortszeit Wien), Aktionäre unserer Gesellschaft sind. Die Aktionärseigenschaft
ist mittels Depotbestätigung in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen,
die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
auszustellen ist und spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei der
Gesellschaft einzulangen hat. Bitte beachten Sie, dass diese Frist am Freitag,
dem 23. Mai 2014, endet.
América Móvil, S.A.B. de C.V. ("AMX") hat am 23. April 2014 verlautbart, dass
sie über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Carso Telecom B.V. ein
öffentliches Übernahmeangebot gemäß dem österreichischen Übernahmegesetz für
alle ausstehenden Aktien legen werden, welche nicht von AMX, Carso Telecom B.V.,
der ÖIAG oder unserer Gesellschaft gehalten werden. Sollte Carso Telecom B.V.
das öffentliche Übernahmeangebot noch vor dem Nachweisstichtag veröffentlichen,
können sich Aktionäre, die das angekündigte Übernahmeangebot noch vor dem
Nachweisstichtag annehmen, dennoch zur Hauptversammlung anmelden und an dieser
teilnehmen. Die zur Annahme des öffentlichen Übernahmeangebots eingereichten
Aktien erhalten die ISIN AT 0000A17B35.
Die Depotbestätigungen sind in Schriftform (firmenmäßige Fertigung erforderlich)
an die Faxnummer +43 (0)50 664 9 49040 oder per Post an Telekom Austria AG,
Abteilung Investor Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, oder an
hauptversammlung.2014@telekomaustria.com (Depotbestätigung im PDF-Format dem
E-Mail angefügt) zu senden. Die Depotbestätigungen können auch per SWIFT wie
folgt gesendet werden: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598; wobei unbedingt
entweder die ISIN AT 0000720008 oder bei Aktien, die zur Annahme des von AMX
angekündigten öffentlichen Übernahmeangebotes eingereicht worden sind, die ISIN
AT 0000A17B35 im Text anzugeben ist.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten:
1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC);
2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei
natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen,
falls vorhanden, das Register und die Nummer, unter der die juristische Person
in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
3. die Nummer des Depots und falls keine Depotnummer vorhanden ist, eine
sonstige Bezeichnung;
4. die Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN (entweder die ISIN AT
0000720008 oder bei Aktien, die zur Annahme des von AMX angekündigten
öffentlichen Übernahmeangebotes eingereicht worden sind, die ISIN AT
0000A17B35);
5. die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
Nachweisstichtag, das ist der 18. Mai 2014, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien),
bezieht.
Aktionäre können Vertreter bestellen. Die Vollmacht oder deren Widerruf kann an
die Gesellschaft per Post (Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations,
A-1020 Wien, Lassallestraße 9), per Fax (+43 (0)50 664 9 49040) oder per E-Mail
(hauptversammlung.2014@telekomaustria.com; im PDF-Format gescannt dem E-Mail
angefügt) gesendet werden. Die Vollmacht bzw der Widerruf können auch per SWIFT
wie folgt gesendet werden: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598; wobei
unbedingt entweder die ISIN AT 0000720008 oder bei Aktien, die zur Annahme des
von AMX angekündigten öffentlichen Übernahmeangebotes eingereicht worden sind,
die ISIN AT 0000A17B35 im Text anzugeben ist.
Die Vollmacht bzw der Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr des Vortages der
Hauptversammlung (sohin dem 27. Mai 2014) eingelangt sein. Danach ist die
Vollmacht bzw der Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am
Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.
Für die Vollmacht oder deren Widerruf ist zumindest Textform erforderlich. Hat
der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt
es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern,
empfehlen wir Ihnen, die auf unserer Homepage befindlichen Formulare zu
verwenden.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Dr.
Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die
Bevollmächtigung von Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer
der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post, SWIFT) für die Übermittlung
von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter Tel. +43 (0) 1 8763343
- 30,
+43 (0) 664 2138740, Fax +43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail
michael.knap@iva.or.at.
Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder
allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das
Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne
ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder
von Anträgen entgegennimmt.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangs- und Sicherheitskontrolle zu
ermöglichen, werden die Teilnehmer gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Bitte bringen Sie einen amtlichen
Lichtbildausweis mit. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 08:30
Uhr.
Die Stadthalle Wien ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. U-Bahnlinie U6,
Station "Burggasse/Stadthalle") gut erreichbar.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung:
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 966.183.000 ist geteilt in 443.000.000
auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 415.159
eigene Aktien, wobei diese einem Stimmverbot unterliegen. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 442.584.841.
Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung.
Wien, 28. April 2014 Der Vorstand
International Securities Identification Number (ISIN)
AT 0000720008
AT 0000A17B35
Emittent: Telekom Austria AG
Lassallestrasse 9
A-1020 Wien
Email: investor.relations@telekomaustria.com
WWW: www.telekomaustria.com/ir
Branche: Telekommunikation
ISIN: AT0000720008
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
SportWoche Podcast #140: Flag Football und Österreichs Top-Position dabei, erklärt von Ines-Jeanne Paupie
Telekom Austria
Akt. Indikation: 7.40 / 7.63
Uhrzeit: 13:03:43
Veränderung zu letztem SK: -2.02%
Letzter SK: 7.67 ( -0.13%)
Bildnachweis
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