23.04.2014,
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Rosenbauer International AG
Leonding, FN 78543 f
ISIN AT0000922554
Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 22. ordentlichen
Hauptversammlung der Rosenbauer International AG am Freitag, dem 23. Mai 2014,
um 10.00 Uhr, im Palais Kaufmännischer Verein, Bismarckstraße 1-3, 4020 Linz
ein.
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und
des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2014
6. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 5 "AKTIEN UND
AKTIENBUCH"
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes
a) zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b
AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des
Grundkapitals,
b) gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen,
c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, unter Aufhebung der zuletzt erteilten
Ermächtigung des Vorstands gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 25. Mai 2012 zum
7. Punkt der Tagesordnung
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 2. Mai 2014 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com zugänglich und werden
auch in der Hauptversammlung aufliegen:
o Jahresabschluss mit Lagebericht,
o Corporate-Governance-Bericht,
o Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
o Vorschlag für die Gewinnverwendung,
o Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2013;
o Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8,
o Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87
Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
o Bericht des Vorstands zu TOP 8 - Erwerb eigener Aktien 2014,
Bezugsrechtsausschluss
o Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
o Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
o vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 2. Mai 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag.
Gerda Königstorfer, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 14. Mai 2014 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0)732 6794 - 89 oder an 4060 Leonding, Paschinger Straße 90,
Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer, oder per E-Mail
ir@rosenbauer.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem
E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an
4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda
Königstorfer, oder per E-Mail ir@rosenbauer.com übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die
rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus:
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von
Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen
werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 14. Mai 2014 in der oben
angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die
Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle
Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.rosenbauer.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz
und bei Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des 13.
Mai 2014 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 20. Mai
2014 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen.
Per Post oder Boten
Rosenbauer International AG
Investor Relations
z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
Paschinger Straße 90
4060 Leonding
Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89
z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
Per E-Mail: ir@rosenbauer.com; wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT GIBAATWGGMS - Message Type MT598;
unbedingt ISIN AT0000922554 im Text angeben
Bei Namensaktien bedarf es zur Teilnahme an der Hauptversammlung seitens der im
Aktienbuch eingetragenen Aktionäre keiner Anmeldung vor der Hauptversammlung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
o Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder Angabe eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
o Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
o Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000922554,
o Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
o Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 13. Mai 2014
beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post oder Boten
Rosenbauer International AG
Investor Relations
z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
Paschinger Straße 90
4060 Leonding
Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89
z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
Per E-Mail: ir@rosenbauer.com; wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rosenbauer.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 22. Mai 2014 bis
16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft im Betrag von EUR 13.600.000,- eingeteilt in 6.800.000
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 6.800.000.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden
und bei der Registrierung einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis zur
Identifikation bereit zu halten. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten
beginnt ab 9.30 Uhr.
Leonding, im April 2014
Der Vorstand
Emittent: Rosenbauer International AG
Paschingerstrasse 90
A-4060 Leonding
Telefon: +43(0)732 6794 568
FAX: +43(0)732 6794 89
Email: ir@rosenbauer.com
WWW: www.rosenbauer.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000922554
Indizes: WBI, ATX Prime
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
SportWoche Podcast #139: Die 10 besten Sportfilme (... Listen to Sportlisten #1)
Rosenbauer
Akt. Indikation: 33.80 / 34.40
Uhrzeit: 19:03:44
Veränderung zu letztem SK: -1.16%
Letzter SK: 34.50 ( -2.27%)
Bildnachweis
1.
ambuzzador bei Rosenbauer: Gerda Königstorfer
, (© ambuzzador) >> Öffnen auf photaq.com
Aktien auf dem Radar:UBM, Porr, Warimpex, Immofinanz, Addiko Bank, CA Immo, Erste Group, Rosgix, Uniqa, Verbund, Andritz, OMV, Polytec Group, Palfinger, Frequentis, Kostad, Marinomed Biotech, VAS AG, Wienerberger, SW Umwelttechnik, Kapsch TrafficCom, Agrana, Amag, EVN, Flughafen Wien, Österreichische Post, Telekom Austria, VIG, Münchener Rück, Volkswagen Vz., Porsche Automobil Holding.
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