23.04.2014,
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Rosenbauer International AGLeonding, FN 78543 fISIN AT0000922554Einberufung der HauptversammlungWir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 22. ordentlichenHauptversammlung der Rosenbauer International AG am Freitag, dem 23. Mai 2014,um 10.00 Uhr, im Palais Kaufmännischer Verein, Bismarckstraße 1-3, 4020 Linzein.1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht undCorporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht unddes vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 20132. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für dasGeschäftsjahr 20134. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für dasGeschäftsjahr 20135. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr20146. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 5 "AKTIEN UNDAKTIENBUCH"8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandesa) zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1bAktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % desGrundkapitals,b) gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eineandere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentlichesAngebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über denBezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen,c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiterenHauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, unter Aufhebung der zuletzt erteiltenErmächtigung des Vorstands gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 25. Mai 2012 zum7. Punkt der TagesordnungUNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNGInsbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 2. Mai 2014 auf derInternetseite der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com zugänglich und werdenauch in der Hauptversammlung aufliegen:o Jahresabschluss mit Lagebericht,o Corporate-Governance-Bericht,o Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,o Vorschlag für die Gewinnverwendung,o Bericht des Aufsichtsrats,jeweils für das Geschäftsjahr 2013;o Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8,o Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87Abs 2 AktG samt Lebenslauf,o Bericht des Vorstands zu TOP 8 - Erwerb eigener Aktien 2014,Bezugsrechtsausschlusso Formular für die Erteilung einer Vollmacht,o Formular für den Widerruf einer Vollmacht,o vollständiger Text dieser Einberufung.HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTGErgänzung der Tagesordnung durch AktionäreAktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seitmindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, könnenschriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieserHauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen inSchriftform spätestens am 2. Mai 2014 der Gesellschaft ausschließlich an derAdresse 4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss einBeschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durchdie Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dassdie antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor AntragstellungInhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaftnicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.Hinsichtlich der übrigenAnforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zurTeilnahmeberechtigung verwiesen.Beschlussvorschläge von Aktionären zu der TagesordnungAktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zujedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samtBegründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründungauf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn diesesVerlangen in Textform spätestens am 14. Mai 2014 der Gesellschaft entweder perTelefax an +43 (0)732 6794 - 89 oder an 4060 Leonding, Paschinger Straße 90,Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer, oder per E-Mailir@rosenbauer.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, demE-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl einesAufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung dervorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zurAusübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigunggemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nichtälter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigenAnforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zurTeilnahmeberechtigung verwiesen.AuskunftsrechtJedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft überAngelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßenBeurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftigerunternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einemverbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihreErteilung strafbar wäre.Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrungder Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an denVorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag. GerdaKönigstorfer, oder per E-Mail ir@rosenbauer.com übermittelt werden.Anträge in der HauptversammlungJeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigtin der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. EinAktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend dierechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus:Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur vonAktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagenwerden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 14. Mai 2014 in der obenangeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist dieErklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachlicheQualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alleUmstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.Informationen auf der InternetseiteWeitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaftwww.rosenbauer.com zugänglich.NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNGDie Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung desStimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlunggeltend zu machen sind, richtet sich bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitzund bei Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des 13.Mai 2014 (Nachweisstichtag).Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem StichtagAktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.Bei Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag durch eineDepotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 20. Mai2014 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,nachzuweisen.Per Post oder BotenRosenbauer International AGInvestor Relationsz.Hd. Frau Mag. Gerda KönigstorferPaschinger Straße 904060 LeondingPer Telefax: +43 (0)732 6794 - 89z.Hd. Frau Mag. Gerda KönigstorferPer E-Mail: ir@rosenbauer.com; wobei dieDepotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF,dem E-Mail anzuschließen istPer SWIFT GIBAATWGGMS - Message Type MT598;unbedingt ISIN AT0000922554 im Text angebenBei Namensaktien bedarf es zur Teilnahme an der Hauptversammlung seitens der imAktienbuch eingetragenen Aktionäre keiner Anmeldung vor der Hauptversammlung.Depotbestätigung gemäß § 10a AktGDie Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einemMitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaatder OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:o Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder Angabe eines imVerkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),o Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichenPersonen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,o Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000922554,o Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,o Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an derHauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 13. Mai 2014beziehen.Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Spracheentgegengenommen.VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTEJeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hatdas Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an derHauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den ervertritt.Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einerjuristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personenbevollmächtigt werden können.Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenanntenAdressen zugehen:Per Post oder BotenRosenbauer International AGInvestor Relationsz.Hd. Frau Mag. Gerda KönigstorferPaschinger Straße 904060 LeondingPer Telefax: +43 (0)732 6794 - 89z.Hd. Frau Mag. Gerda KönigstorferPer E-Mail: ir@rosenbauer.com; wobei die Vollmacht inTextform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen istPersönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am VersammlungsortEin Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werdenauf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unterwww.rosenbauer.com abrufbar.Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierungpersönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 22. Mai 2014 bis16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäßfür den Widerruf der Vollmacht.GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTEIm Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital derGesellschaft im Betrag von EUR 13.600.000,- eingeteilt in 6.800.000Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunktder Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl derteilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung derHauptversammlung 6.800.000.Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden dieAktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufindenund bei der Registrierung einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis zurIdentifikation bereit zu halten. Der Einlass zur Behebung der Stimmkartenbeginnt ab 9.30 Uhr.Leonding, im April 2014Der VorstandEmittent: Rosenbauer International AG Paschingerstrasse 90 A-4060 LeondingTelefon: +43(0)732 6794 568FAX: +43(0)732 6794 89Email: ir@rosenbauer.comWWW: www.rosenbauer.comBranche: MaschinenbauISIN: AT0000922554Indizes: WBI, ATX PrimeBörsen: Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Amtlicher Handel: WienSprache: Deutsch
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ambuzzador bei Rosenbauer: Gerda Königstorfer
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