23.04.2014,
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Einberufung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
35. ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG
am Freitag, dem 9. Mai 2014, um 10:00 Uhr,
im Haus der Industrie, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 4.
ISIN AT0000676903
Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Corporate Governance
Berichtes und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichtes für das Geschäftsjahr
2013 sowie des Konzernabschlusses 2013 und des Konzernlageberichtes für das
Geschäftsjahr 2013.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014.
6. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das
Geschäftsjahr 2013.
7. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener
Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG (Fortsetzung der Mitarbeiterbeteiligungsaktion
4+1).
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 18. April 2014 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.rhi-ag.com unter der Rubrik Investor
Relations, Hauptversammlung 2014, zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen:
- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate-Governance-Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2013;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8,
- Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 18. April 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1100 Wien, Wienerbergstraße 9, z. Hdn. Herrn Mag. Robert Ranftler, Head
of Legal & Compliance, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 29. April 2014 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 50213 6281 oder an 1100 Wien, Wienerbergstraße 9, z. Hdn. Herrn
Mag. Robert Ranftler, Head of Legal & Compliance, oder per E-Mail an
robert.ranftler@rhi-ag.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an
1100 Wien, Wienerbergstraße 9, z. Hdn. Herrn Mag. Robert Ranftler, Head of Legal
& Compliance, oder per E-Mail an robert.ranftler@rhi-ag.com übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die
rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus:
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung) können nur von
Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen
werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 29. April 2014 in der oben
angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die
Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle
Um¬stände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
anzuschließen.
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.rhi-ag.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 29.
April 2014 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 6. Mai 2014 ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder Boten RHI AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Simon Kuchelbacher
Wienerbergstraße 9
1100 Wien
Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 52
Per E-Mail anmeldung.rhi@hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000676903 im
Text angeben
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000676903,
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 29. April
2014 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post oder Boten RHI AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Simon Kuchelbacher
Wienerbergstraße 9
1100 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 52
Per E-Mail: anmeldung.rhi@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rhi-ag.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 8. Mai 2014 bis 16:00
Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.rhi-ag.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn
Dr. Wilhelm G. Rasinger vom IVA unter
Tel. +43 1 8763343-0, Fax +43 1 8763343-49 oder E-Mail
wilhelm.rasinger@iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft im Betrag von EUR 289.376.212,84 eingeteilt in 39.819.039
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Hieraus stehen ihr
keine Rechte zu. 10.127 Stückaktien sind gem § 67 iVm § 262 Abs 29 AktG für
kraftlos erklärt. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 39.808.912.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:00 Uhr.
Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder Eintrittskarten
noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden, werden gebeten zur
Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.
Wien, im April 2014
Der Vorstand
Emittent: RHI AG
Wienerbergstrasse 9
A-1100 Wien
Telefon: +43 (0)50213-6676
FAX: +43 (0)50213-6130
Email: rhi@rhi-ag.com
WWW: http://www.rhi-ag.com
Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000676903
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
SportWoche Podcast #139: Die 10 besten Sportfilme (... Listen to Sportlisten #1)
RHI
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