28.05.2013, 2299 Zeichen
Das Internet scheint selbst im Internetbanking noch nicht überall angekommen zu sein: Onlinekunden der Deutschen Bank können ihre Aufträge zum Handel von Bezugsrechten nur schriftlich abgeben. Auf den Formularen ist zudem kein Limit vorgesehen. Dabei schwanken die Kurse im Bezugsrechtshandel häufig stark - zwischen Hoch und Tief lagen bei den Commerzbank-Bezugsrechten mehr als 40 Prozent.
Finanzjournalisten-Blog-Leser Klaus B. ärgerte sich über das antiquierte Orderverfahren und bat uns um Hilfe. Als Online-Banking-Nutzer sollte er den Auftrag zum Kauf/Verkauf beziehungsweise zur Ausübung der Commerzbank-Bezugsrechte schriftlich erteilen und erhielt dazu ein Formblatt mit der Information, die Order werde dann an die Börse Frankfurt zur Ausführung zum Einheitskurs weitergeleitet. „Ich muss also wie im Steinzeitalter mit Keilschrift meine Order an Deutsche Bank schicken. Ich bin richtig sauer, ich kann nicht einmal ein Limit eingeben“, schimpft er.
B. weiß auch, dass Aufträge zum Handel von Bezugsrechten beim Onlinebroker Cortal Consors elektronisch erteilt und mit einem Limit versehen werden können. Daher startete er bei der Deutschen Bank einen Versuch, die Order via Internet aufzugeben. Doch Fehlanzeige. Dies sei nicht möglich, meldet das System, und verweist ihn an den telefonischen Kundenservice beziehungsweise den Berater. Am Telefon wird ihm dann - und auch uns in einem Testanruf - bestätigt, dass der Handel der Bezugsrechte online technisch nicht möglich sei.
Nur auf hartnäckige Nachfrage erfahre ich, dass telefonisch der Auftrag direkt beim zuständigen Sachbearbeiter für Bezugsrechte aufgeben werden könne. Soweit kommt ein Anleger in der Regel aber nicht, und auch B. wurde darüber nicht informiert.
Für die Commerzbank-Kapitalerhöhung ist es zu spät, doch die Bank reagiert auf die Kritik und ändert das Orderprozedere. Eine Sprecherin teilt mit: „Bisher bietet die Deutsche Bank eine Online-Ordererteilung bei Kapitalerhöhungen nicht an. Wir tragen der Nachfrage von online erteilten Bezugsrechtsaufträgen aber Rechnung und werden bis Ende diesen Jahres das Online-Angebot für Aufträge zum Bezugsrechtshandel entsprechend für unsere Kunden erweitern.“ Dann darf die Bank das auch wieder Onlinebanking nennen.
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