Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Drastil fragt: Verwertungsmöglichkeiten von Kursverlusten bei Privatanlegern?

Magazine aktuell


#gabb aktuell



08.01.2013, 5113 Zeichen



Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Und erneut steht die KESt im Mittelpunkt. Die o.a. Frage beantwortet wieder eine Deloitte-Expertin, diesmal Birgit Schwertner-Awais. Deloitte-Bilder HIER.

"Verwertungsmöglichkeiten von Kursverlusten bei Privatanlegern

Seit Inkrafttreten der WertpapierKESt neu führen inländische Banken bei Wertpapierverkäufen automatisch 25% Kapitalertragsteuer vom Gewinn ans Finanzamt ab. Im Verlustfall bestehen jedoch nur eingeschränkte steuerliche Verwertungsmöglichkeiten. Die Verrechnung erfolgt hierbei entweder direkt durch die inländischen Banken im Rahmen des KESt-Abzugs oder gegebenenfalls über Antrag des steuerpflichtigen Anlegers in der Steuererklärung.

  1. 1.     Verlustverwertungsmöglichkeiten


Nach dem 31.3.2012 entstandene Verluste aus dem Wertpapierneubestand können mit Gewinnen aus dem Neubestand für steuerliche Zwecke ausgeglichen werden. Zum Neubestand in diesem Sinne zählen Aktien und Fonds, die nach dem 31.12.2010 sowie Forderungswertpapiere und Derivate, die nach dem 31.3.2012 angeschafft wurden. Daneben können auch bestimmte Erträge aus Wertpapieren mit derartigen Verlusten saldiert werden. Bei Dividenden und ausschüttungsgleichen Erträgen von Fonds stehen für den Verlustausgleich neben den Erträgen des Neubestands auch jene des Altbestands (dazu zählen Käufe von Aktien und Fonds vor dem 1.1.2011) zur Verfügung, wohingegen bei Zinsen (vor allem aus Anleihen und Zertifikaten) nur jene aus dem Neubestand zur Verrechnung herangezogen werden dürfen

2.     Ausgleichsbeschränkungen für die Verlustverrechnung

Grundsätzlich können nur Gewinne und Erträge, auf welche der Steuersatz von 25% (KESt oder Sondersteuersatz bei Auslandsdepot) anwendbar ist, zur Verlustverrechnung einbezogen werden. Durch eine jüngst ergangene Gesetzesänderung  (AbgÄG 2012) können ab 1.1.2013 auch unverbriefte Derivate einer der KESt entsprechenden freiwilligen 25% Steuer unterworfen werden, und zählen dann wohl auch zum Kreis der verlustverrechnungsfähigen Wertpapiere. Ein totales Ausgleichverbot besteht hingegen für Zinsen aus Geldeinlagen bei Banken sowie Zuwendungen (von Stiftungen).

Der depotübergreifende Verlustausgleich gilt nicht für Gemeinschaftsdepots (sog. UND/ODER Depots) des Privatanlegers. Die Bank kann allerdings gemäß BMF Richtlinie einen auf das Gemeinschaftsdepot beschränkten Verlustausgleich durchführen. Eine quotale Verrechnung für am Gemeinschaftsdepot realisierte Verluste des einzelnen Anlegers ist im Rahmen seiner Steuererklärung möglich. Weiters ist der depotübergreifende Verlustausgleich für Treuhanddepots ausgeschlossen. Die auf diesen Depots erzielten Verluste kann der Privatanleger ebenfalls nur über die Steuererklärung berücksichtigen.

Sind beim Verkauf von Wertpapieren pauschale Werte für die Berechnung der KESt heranzogen worden, da entweder die tatsächlichen Anschaffungskosten oder der tatsächliche Veräußerungserlös der Bank nicht bekannt war, ist ein Verlustausgleich mit dem derart ermittelten Gewinn nicht möglich. Hat die Bank die Anschaffungskosten von Aktien und Fondsanteilen hingegen pauschal mit dem Kurswert zum 1.4.2012 angesetzt, sind diese Gewinne nicht vom Ausgleichsverbot umfasst.

Die Verrechnung von realisierten Kursverlusten mit anderen Einkunftsarten sowie ein Verlustvortrag in Folgejahre sind ebenfalls ausgeschlossen.

3.     Automatische Verlustverrechnung durch inländische Banken

Der Verlustausgleich wird von den inländischen Banken durchgeführt, ab 1.1.2013 auf täglicher Basis, für das Rumpfjahr 2012 (1.4. bis 31.12.2012) im Nachhinein bis spätestens 30.4.2013 durch Aufrollung des Jahres 2012. Der Anleger erhält jeweils eine Bescheinigung über den von der Bank vorgenommenen Verlustausgleich.

4.      Option zur weiteren Verlustverrechnung in der Steuererklärung

 Hat der Anleger Depots bei verschiedenen (in- oder ausländischen) Banken, ist eine übergreifende Verlustverrechnung von realisierten Verlusten aus Wertpapierverkäufen innerhalb der oben angeführten Grenzen über Antrag in der Steuererklärung (Formular E1kv) möglich. Hierfür ist im Gegensatz zur schon bisher geltenden Regelbesteuerungsoption keine Offenlegung aller Kapitaleinkünfte notwendig. Die Bescheinigungen der Bank über bereits erfolgte Verlustverrechnungen können als Nachweis gegenüber dem Finanzamt verwendet werden.

5.     Tipps für Privatanleger

Liegen nicht realisierte Kursverluste aus Neubestand vor und stehen diesen entsprechende realisierte Gewinne und Erträge gegenüber, kann ein Verkauf der Wertpapiere empfehlenswert sein. An Stelle einer steuerlich als missbräuchlich erachteten kurzfristigen und risikolosen Wiederbeschaffung des gleichen Wertpapiers sollte der Erwerb eines anderen, gleichwertigen Wertpapiers erwogen werden. Des Weiteren kann eine Umschichtung von Bankeinlagen wie etwa Sparbüchern in zinstragende Finanzanlagen (z.B. Bonds) sinnvoll sein, da Zinsen aus Geldeinlagen bei Banken nicht verlustausgleichsfähig sind.

Autor: MMag. Birgit Schwertner-Awais
Email bschwertner@deloitte.at
Telefon +43 (0) 1 537 00 4150


Mehr “Drastil fragt” HIER.



BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Wiener Börse Party #783: ATX etwas fester, RBI verbrieft, Embera mit IIA-Hinweis, Insights AustriaCard, 5 Finfluencer of the year




 

Bildnachweis

1.

Aktien auf dem Radar:Pierer Mobility, DO&CO, Rosenbauer, Immofinanz, Addiko Bank, Austriacard Holdings AG, Uniqa, ATX, ATX Prime, ATX TR, Rosgix, Erste Group, OMV, Strabag, AT&S, Polytec Group, Marinomed Biotech, Oberbank AG Stamm, Agrana, Amag, EVN, Flughafen Wien, Palfinger, Österreichische Post, RHI Magnesita, S Immo, Telekom Austria, VIG, Wienerberger.


Random Partner

Polytec
Die Polytec Group ist ein Entwickler und Hersteller von hochwertigen Kunststoffteilen und ist mit 26 Standorten und über 4.500 Mitarbeitern weltweit aktiv. Das österreichische Unternehmen zählt renommierte Weltmarken der Automobilindustrie zu seinen Kunden.

>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
AT0000A2REB0
AT0000A2VYE4
AT0000A3BPU8
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    Star der Stunde: RHI Magnesita 0.95%, Rutsch der Stunde: FACC -2.12%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 17-18: RBI(2), Andritz(1), Rosenbauer(1)
    Star der Stunde: DO&CO 1.22%, Rutsch der Stunde: Immofinanz -2.38%
    Star der Stunde: SBO 1.12%, Rutsch der Stunde: DO&CO -1.01%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 15-16: EVN(1), Erste Group(1)
    Star der Stunde: Bawag 1.02%, Rutsch der Stunde: Immofinanz -1.09%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 14-15: Palfinger(1)
    Star der Stunde: DO&CO 1.02%, Rutsch der Stunde: FACC -0.83%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 13-14: EVN(1), Fabasoft(1), UBM(1), DO&CO(1)

    Featured Partner Video

    Börsenradio Live-Blick, Mi. 13.11.24: DAX stärker, Siemens Energy 16 Prozent im Plus, auch RWE und Allianz top; Award für mich

    Christian Drastil mit dem Live-Blick aus dem Studio des Börsenradio-Partners audio-cd.at in Wien wieder intraday mit Kurslisten, Statistiken und News aus Frankfurt und Wien. Es ist der Podcast, der...

    Books josefchladek.com

    Mimi Plumb
    Landfall
    2018
    TBW Books

    Ros Boisier
    Inside
    2024
    Muga / Ediciones Posibles

    Eron Rauch
    Heartland
    2023
    Self published

    Gregor Radonjič
    Misplacements
    2023
    Self published

    Gabriele Basilico
    Ambiente urbano 1970-1980
    2024
    Electa

    Drastil fragt: Verwertungsmöglichkeiten von Kursverlusten bei Privatanlegern?


    08.01.2013, 5113 Zeichen

    Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Und erneut steht die KESt im Mittelpunkt. Die o.a. Frage beantwortet wieder eine Deloitte-Expertin, diesmal Birgit Schwertner-Awais. Deloitte-Bilder HIER.

    "Verwertungsmöglichkeiten von Kursverlusten bei Privatanlegern

    Seit Inkrafttreten der WertpapierKESt neu führen inländische Banken bei Wertpapierverkäufen automatisch 25% Kapitalertragsteuer vom Gewinn ans Finanzamt ab. Im Verlustfall bestehen jedoch nur eingeschränkte steuerliche Verwertungsmöglichkeiten. Die Verrechnung erfolgt hierbei entweder direkt durch die inländischen Banken im Rahmen des KESt-Abzugs oder gegebenenfalls über Antrag des steuerpflichtigen Anlegers in der Steuererklärung.

    1. 1.     Verlustverwertungsmöglichkeiten


    Nach dem 31.3.2012 entstandene Verluste aus dem Wertpapierneubestand können mit Gewinnen aus dem Neubestand für steuerliche Zwecke ausgeglichen werden. Zum Neubestand in diesem Sinne zählen Aktien und Fonds, die nach dem 31.12.2010 sowie Forderungswertpapiere und Derivate, die nach dem 31.3.2012 angeschafft wurden. Daneben können auch bestimmte Erträge aus Wertpapieren mit derartigen Verlusten saldiert werden. Bei Dividenden und ausschüttungsgleichen Erträgen von Fonds stehen für den Verlustausgleich neben den Erträgen des Neubestands auch jene des Altbestands (dazu zählen Käufe von Aktien und Fonds vor dem 1.1.2011) zur Verfügung, wohingegen bei Zinsen (vor allem aus Anleihen und Zertifikaten) nur jene aus dem Neubestand zur Verrechnung herangezogen werden dürfen

    2.     Ausgleichsbeschränkungen für die Verlustverrechnung

    Grundsätzlich können nur Gewinne und Erträge, auf welche der Steuersatz von 25% (KESt oder Sondersteuersatz bei Auslandsdepot) anwendbar ist, zur Verlustverrechnung einbezogen werden. Durch eine jüngst ergangene Gesetzesänderung  (AbgÄG 2012) können ab 1.1.2013 auch unverbriefte Derivate einer der KESt entsprechenden freiwilligen 25% Steuer unterworfen werden, und zählen dann wohl auch zum Kreis der verlustverrechnungsfähigen Wertpapiere. Ein totales Ausgleichverbot besteht hingegen für Zinsen aus Geldeinlagen bei Banken sowie Zuwendungen (von Stiftungen).

    Der depotübergreifende Verlustausgleich gilt nicht für Gemeinschaftsdepots (sog. UND/ODER Depots) des Privatanlegers. Die Bank kann allerdings gemäß BMF Richtlinie einen auf das Gemeinschaftsdepot beschränkten Verlustausgleich durchführen. Eine quotale Verrechnung für am Gemeinschaftsdepot realisierte Verluste des einzelnen Anlegers ist im Rahmen seiner Steuererklärung möglich. Weiters ist der depotübergreifende Verlustausgleich für Treuhanddepots ausgeschlossen. Die auf diesen Depots erzielten Verluste kann der Privatanleger ebenfalls nur über die Steuererklärung berücksichtigen.

    Sind beim Verkauf von Wertpapieren pauschale Werte für die Berechnung der KESt heranzogen worden, da entweder die tatsächlichen Anschaffungskosten oder der tatsächliche Veräußerungserlös der Bank nicht bekannt war, ist ein Verlustausgleich mit dem derart ermittelten Gewinn nicht möglich. Hat die Bank die Anschaffungskosten von Aktien und Fondsanteilen hingegen pauschal mit dem Kurswert zum 1.4.2012 angesetzt, sind diese Gewinne nicht vom Ausgleichsverbot umfasst.

    Die Verrechnung von realisierten Kursverlusten mit anderen Einkunftsarten sowie ein Verlustvortrag in Folgejahre sind ebenfalls ausgeschlossen.

    3.     Automatische Verlustverrechnung durch inländische Banken

    Der Verlustausgleich wird von den inländischen Banken durchgeführt, ab 1.1.2013 auf täglicher Basis, für das Rumpfjahr 2012 (1.4. bis 31.12.2012) im Nachhinein bis spätestens 30.4.2013 durch Aufrollung des Jahres 2012. Der Anleger erhält jeweils eine Bescheinigung über den von der Bank vorgenommenen Verlustausgleich.

    4.      Option zur weiteren Verlustverrechnung in der Steuererklärung

     Hat der Anleger Depots bei verschiedenen (in- oder ausländischen) Banken, ist eine übergreifende Verlustverrechnung von realisierten Verlusten aus Wertpapierverkäufen innerhalb der oben angeführten Grenzen über Antrag in der Steuererklärung (Formular E1kv) möglich. Hierfür ist im Gegensatz zur schon bisher geltenden Regelbesteuerungsoption keine Offenlegung aller Kapitaleinkünfte notwendig. Die Bescheinigungen der Bank über bereits erfolgte Verlustverrechnungen können als Nachweis gegenüber dem Finanzamt verwendet werden.

    5.     Tipps für Privatanleger

    Liegen nicht realisierte Kursverluste aus Neubestand vor und stehen diesen entsprechende realisierte Gewinne und Erträge gegenüber, kann ein Verkauf der Wertpapiere empfehlenswert sein. An Stelle einer steuerlich als missbräuchlich erachteten kurzfristigen und risikolosen Wiederbeschaffung des gleichen Wertpapiers sollte der Erwerb eines anderen, gleichwertigen Wertpapiers erwogen werden. Des Weiteren kann eine Umschichtung von Bankeinlagen wie etwa Sparbüchern in zinstragende Finanzanlagen (z.B. Bonds) sinnvoll sein, da Zinsen aus Geldeinlagen bei Banken nicht verlustausgleichsfähig sind.

    Autor: MMag. Birgit Schwertner-Awais
    Email bschwertner@deloitte.at
    Telefon +43 (0) 1 537 00 4150


    Mehr “Drastil fragt” HIER.



    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Wiener Börse Party #783: ATX etwas fester, RBI verbrieft, Embera mit IIA-Hinweis, Insights AustriaCard, 5 Finfluencer of the year




     

    Bildnachweis

    1.

    Aktien auf dem Radar:Pierer Mobility, DO&CO, Rosenbauer, Immofinanz, Addiko Bank, Austriacard Holdings AG, Uniqa, ATX, ATX Prime, ATX TR, Rosgix, Erste Group, OMV, Strabag, AT&S, Polytec Group, Marinomed Biotech, Oberbank AG Stamm, Agrana, Amag, EVN, Flughafen Wien, Palfinger, Österreichische Post, RHI Magnesita, S Immo, Telekom Austria, VIG, Wienerberger.


    Random Partner

    Polytec
    Die Polytec Group ist ein Entwickler und Hersteller von hochwertigen Kunststoffteilen und ist mit 26 Standorten und über 4.500 Mitarbeitern weltweit aktiv. Das österreichische Unternehmen zählt renommierte Weltmarken der Automobilindustrie zu seinen Kunden.

    >> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    AT0000A2REB0
    AT0000A2VYE4
    AT0000A3BPU8
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      Star der Stunde: RHI Magnesita 0.95%, Rutsch der Stunde: FACC -2.12%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 17-18: RBI(2), Andritz(1), Rosenbauer(1)
      Star der Stunde: DO&CO 1.22%, Rutsch der Stunde: Immofinanz -2.38%
      Star der Stunde: SBO 1.12%, Rutsch der Stunde: DO&CO -1.01%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 15-16: EVN(1), Erste Group(1)
      Star der Stunde: Bawag 1.02%, Rutsch der Stunde: Immofinanz -1.09%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 14-15: Palfinger(1)
      Star der Stunde: DO&CO 1.02%, Rutsch der Stunde: FACC -0.83%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 13-14: EVN(1), Fabasoft(1), UBM(1), DO&CO(1)

      Featured Partner Video

      Börsenradio Live-Blick, Mi. 13.11.24: DAX stärker, Siemens Energy 16 Prozent im Plus, auch RWE und Allianz top; Award für mich

      Christian Drastil mit dem Live-Blick aus dem Studio des Börsenradio-Partners audio-cd.at in Wien wieder intraday mit Kurslisten, Statistiken und News aus Frankfurt und Wien. Es ist der Podcast, der...

      Books josefchladek.com

      Ed van der Elsken
      Liebe in Saint Germain des Pres
      1956
      Rowohlt

      Matthew Genitempo
      Dogbreath
      2024
      Trespasser

      Erik Hinz
      Twenty-one Years in One Second
      2015
      Peperoni Books

      Mikael Siirilä
      Here, In Absence
      2024
      IIKKI

      Max Zerrahn
      Musical Chairs
      2024
      White Belt Publishing