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Antwort von den Grünen (Dieter Zakel)

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#gabb aktuell



25.09.2012, 3397 Zeichen

"Sehr geehrter Herr Dr. Zakel, 

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Die Stellungnahme der ÖVP, auf die Sie in Ihrem Link verweisen, ist schlicht und einfach falsch und stellt eine Fortsetzung der parteipolitisch motivierten Schutzbehauptungen von SPÖ und ÖVP dar. Gemeinsam mit der SPÖ hat die ÖVP bereits in der Sitzung am 11. Juli versucht, mittels Geschäftsordnungstricks den Untersuchungsausschuss abzudrehen. Diese Bemühungen wurden leider nach der Sommerpause fortgesetzt. 

Hier die Vorgänge im Detail: 

In der Sitzung vom 11. Juli 2012 wurde von SPÖ, ÖVP und BZÖ ein Antrag eingebracht, der eine Aussetzung der Aktenlieferungen an den Untersuchungsausschuss zur Folge gehabt hätte. Nachdem im Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats geregelt ist, dass einstimmige Ausschussbeschlüsse auch nur einstimmig geändert werden können und die Anforderung von Akten einstimmig zu Beginn des Untersuchungsausschusses beschlossen wurde, hätte ein derartiger Antrag wiederum Einstimmigkeit benötigt. Diese war nicht gegeben, da Grüne und FPÖ gegen den Antrag gestimmt haben. Vorsitzende Moser hat deshalb den Tatsachen entsprechend bekanntgegeben, dass der Antrag nicht die erforderliche Einstimmigkeit erzielt hat.

In der Sitzung vom 31.8.2012 wurde seitens SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ neuerlich versucht, die einstimmigen Beweisbeschlüsse auf Aktenlieferung durch "Geschäftsordnungstricks" zu unterlaufen. So wurde etwa ein Zeitplan auch für Aktenlieferungen beantragt, wobei ein derartiger Zeitplan im Gesetz nur für Zeugenbefragungen, nicht aber für Akten vorgesehen ist. Weiters wurde beantragt, dass dennoch gelieferte Akten im Parlament nicht verteilt werden dürfen. Auch das widerspricht dem Gesetz. Daher hat Dr. Moser diese Anträge als gesetzwidrig nicht zugelassen. Die übrigen Parteien behaupten, dies sei ein "schwerer Fehler", tatsächlich ist es aber die Pflicht als Vorsitzende, gesetzwidrige Anträge zurückzuweisen. 

In der Aussprache bei der Nationalratspräsidentin wurde eine relativ komplizierte Argumentation entwickelt, wie diese Anträge in "nur intern wirksame Willenserklärungen" (sprich: de facto wirkungslose Beschlüsse) umgedeutet und daher doch zugelassen werden könnten. Um die Weiterarbeit des Ausschusses zu ermöglichen, war Dr. Moser bereit, die Anträge nunmehr aufgrund dieser (durchaus nicht unproblematischen) Rechtsinterpretation zuzulassen. Um keine Missverständnisse über die (eben nicht gegebene) Wirksamkeit der Beschlüsse aufkommen zu lassen, erklärte sie vor der Abstimmung nochmals die Rechtslage, und ließ danach eine Information über die Rechtslage und die Gründe für die Zulassung auch den Medien zukommen. 

Wir bedauern sehr, dass das politisch motivierte "Mobbing" gegen die bis dahin als Vorsitzende allseits gelobte Dr. Gabriela Moser von der ÖVP weitegeführt wird. Dieses Verhalten hatte und hat mit einer sachlichen Auseinandersetzung über rechtliche Auslegungen nichts mehr zu tun und ist schlicht skandalös. Es offenbart vielmehr eine höchst bedenkliche Denkweise der Regierungsparteien, die offenbar eine Bindung auch der Mehrheit an gesetzliche Regeln nicht akzeptieren wollen. 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dialogbüro der Grünen

Dialogbüro
Grüner Klub im Parlament 
1017 Wien 
www.gruene.at"

(Wortspende mit freundlicher Genehmigung von Dieter Zakel, Facharzt, Unternehmer http://www.zakel.at bzw.- https://www.facebook.com/dieter.zakel ). Mehr von Dieter Zakel HIER.



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