17.12.2024, 1164 Zeichen
Wien (OTS) - „Das Votum des Europäischen Parlaments zur Verschiebung
der EU-
Entwaldungsverordnung um ein Jahr ist ein notwendiger Schritt, um
Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung dieser komplexen Vorgaben zu
geben“, erklärt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ). Demnach werden große Marktteilnehmer und Händler
die Anforderungen erst ab dem 30. Dezember 2025 erfüllen müssen,
während Kleinst- und Kleinunternehmen bis zum 30. Juni 2026 Zeit
haben. „Dieses zusätzliche Jahr ist entscheidend, um die Einhaltung
der Regeln besser vorzubereiten und unkontrollierbare Störungen in
den Lieferketten zu vermeiden“, so Kopf.
Die WKÖ unterstützt das Ziel der Verordnung, globale Entwaldung
zu minimieren. Doch die Umsetzung bringt erhebliche Herausforderungen
mit sich. „Die aktuellen Vorgaben sind nicht praxistauglich und
belasten viele wichtige Branchen mit noch mehr Bürokratie beim
Export, Import aber auch nur beim Inlandsgeschäft“, betont Kopf. Die
WKÖ fordert Nachbesserungen, um unnötige Kosten und
Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, sowie eine rasche Veröffentlichung
begleitender Leitlinien für mehr Planungssicherheit. (PWK478/NIS)
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