28.06.2024,
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Wien (OTS/BMAW) - Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die
Höhere Berufliche Bildung (HBB) am 1. Mai 2024 wurde ein wichtiger
Schritt zur Erweiterung der Bildungslandschaft gemacht und eine der
größten Reformen im Bereich der Berufsbildung der letzten Jahrzehnte
umgesetzt. „Mit diesem Gesetz wurden die Weichen zur größten
strukturellen Reform im Bereich der Berufsbildung der letzten
Jahrzehnte gestellt. Damit schaffen wir
Weiterqualifizierungsmöglichkeiten nach der beruflichen
Erstausbildung, die auf berufsspezifischem Knowhow aufbauen und im
Nationalen Qualifikationsrahmen, gleichwertig zu den jeweiligen
akademischen Ausbildungspfaden, eingeordnet werden. Die neuen
Angebote werden die Lehre noch attraktiver machen und es
Lehrabsolventinnen und -absolventen ermöglichen, sich im beruflichen
Kontext optimaler weiterbilden zu können. Die Höhere Berufliche
Bildung ist vor allem vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs
besonders relevant, da Berufspraxis und Weiterbildung aktuell mehr
gefragt sind denn je", so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin
Kocher.
„Der Beirat erfüllt eine wichtige Rolle in der Qualitätssicherung
sowie für die Weiterentwicklung der Höheren Beruflichen Bildung. Er
spiegelt zudem den breiten gesellschaftlichen Konsens wider, von dem
die HBB in Österreich getragen wird. Wir freuen uns sehr, dass die
ersten Qualifikationen, die sich schon in der Pipeline befinden,
damit einen großen Schritt weiterkommen. Die Höhere Berufliche
Bildung ist der wichtigste bildungspolitische Meilenstein für die
Berufsbildung seit der Einführung der Fachhochschulen vor mehr als 30
Jahren und bringt einen echten Turboschub für das Image der Lehre“,
so Mariana Kühnel, stv. WKÖ-Generalsekretärin.
Einrichtung eines Beirates
Zur Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung und Vollziehung
des neuen Gesetzes wurde ein Beirat, der von insgesamt 20
Institutionen beschickt wird, eingerichtet. Das am 28. Juni 2024 zu
seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommende Expertengremium hat
die Aufgabe, die Qualitätsentwicklung des neuen Systems und der
einzelnen neuen Qualifikationen zu beurteilen und entsprechend
Empfehlungen an den zuständigen Bundesminister für Arbeit und
Wirtschaft abzugeben. Damit kommt dem Beirat eine zentrale Rolle bei
der weiteren konkreten Entwicklung und Gestaltung der Höheren
Beruflichen Bildung zu. „Der Beirat ist ein wichtiges Gremium zur
transparenten Qualitätssicherung, auch durch die Einbindung von
verschiedenen Institutionen, darunter Bundesministerien,
Bundesländer, Sozialpartner, die Industriellenvereinigung, die
Behindertenanwaltschaft, die Universitäts- und
Fachhochschulkonferenzen sowie die Statistik Austria“, so
Bundesminister Martin Kocher bei der Eröffnung der Sitzung.
Zu den weiteren Aufgaben des Beirats, der regelmäßig tagen wird,
zählt auch die Entwicklung einer Dachmarke für die Höhere Berufliche
Bildung als neues Bildungssegment in Österreich, die auch weitere
berufspraktisch ausgerichtete Qualifikationen, wie insbesondere
Meister- und Befähigungsprüfungen oder die 2017 neu gestaltete
österreichische Ingenieur-Qualifikation einbeziehen soll. Erste
Qualifikationen sind bereits in Vorbereitung und sollen noch heuer
publiziert werden, u.a. als erste Pilotqualifikation „Technische
Beratung Energieeffizienz“.
Über Gesetz zur Höheren Beruflichen Bildung (HBB)
Das neue Gesetz regelt qualitätsorientierte Standards für die
Einführung und Etablierung sowie die Vergabe berufspraktisch
ausgerichteter Qualifikationen (Bildungsabschlüsse) im tertiären
Bildungssegment, konkret auf den Qualifikationsniveaus 5 bis 7 des
achtstufigen Nationalen und damit Europäischen Qualifikationsrahmens
(NQR / EQR). Dadurch soll in den kommenden Jahren ein neues,
transparentes und qualitätsgesichertes Bildungssegment für
weiterbildungsinteressierte Fachkräfte mit formalen und international
anerkannten Abschlüssen entstehen. Folgende Abschlüsse sind möglich:
„Höhere Berufsqualifikation“ (NQR-Qualifikationsniveau 5),
„Fachdiplom“ (NQR-Qualifikationsniveau 6) und „Höheres Fachdiplom“
(NQR-Qualifikationsniveau 7).
Die Umsetzung erfolgt durch Qualifikationsanbieter, die Inhalte
definieren, und von ihnen getrennte Validierungs- und
Prüfungsstellen, die die Qualifikationen vergeben. Die Höhere
Berufliche Bildung schafft somit neue formale, d.h. auf gesetzlicher
Basis eingerichtete, Bildungsangebote auf Grundlage
qualitätsgesicherter Verfahren für die gesamte berufliche
Bildungslandschaft. Fachkräfte können sich damit insbesondere nach
einer Lehre oder nach Abschluss einer berufsbildenden mittleren (BMS)
und höheren Schule (BHS) berufsspezifisch und praxisbezogen
weiterqualifizieren.
Die aufgrund des HBB-Gesetzes neu entwickelten Qualifikationen
sollen damit auch wesentlich dazu beitragen, die für die aktuellen
Herausforderungen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Klimaschutz und
Digitalisierung benötigten Fachkräfte aus- und weiterzubilden sowie
den aktuellen Stand der technologischen Entwicklungen zu vermitteln.
Die berufspraktische Orientierung der neuen Qualifikationssystematik
ergänzt damit das Angebot hochschulischer Lehrgänge der Universitäten
und Fachhochschulen. Durch die Anknüpfung an den Europäischen
Qualifikationsrahmen werden international vergleichbare Abschlüsse
geschaffen. Mit diesen neuen Perspektiven sollen auch die
Attraktivität der beruflichen Erstausbildung sowie der beruflichen
Bildungswege insgesamt gesteigert und die Mobilität am Arbeitsmarkt
gefördert werden.
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