04.07.2024,
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Wien (OTS) - Im Zuge der Abschaffung der Kalten Progression wurden
für das kommende Jahr die Steuerstufen um knapp 4 Prozent angehoben.
Diese Anpassung zielt darauf ab, Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
vor schleichenden Steuererhöhungen zu schützen, die anlässlich der
jährlichen Lohnerhöhungen erfolgen. „Mit der Abschaffung der Kalten
Progression und den daraus folgenden Anpassungen der Steuerstufen
kommen die Lohnerhöhungen auch tatsächlich bei den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern an. Dadurch wird Arbeiten attraktiver und Leistung
fairer belohnt“, so Christoph Neumayer, Generalsekretär der
Industriellenvereinigung (IV).
Das Gesamtvolumen der Entlastungen für 2023/24 beträgt 1,95 Mrd.
Euro. Davon werden zwei Drittel, also 1,3 Milliarden Euro,
automatisch zur Erhöhung der Tarifstufen des Einkommensteuertarifs um
3,34 % eingesetzt. Das restliche Drittel, 651 Millionen Euro, wird
genutzt, um die Steuerstufen zusätzlich um 0,67 Prozent zu erhöhen
und verschiedene Absetzbeträge an die Inflation anzupassen. Dazu
gehören unter anderem der Alleinverdienerabsetzbetrag, der
Unterhaltsabsetzbetrag und der Verkehrsabsetzbetrag für Pendlerinnen
und Pendler. Seitens der Industriellenvereinigung werden die
Entlastungsmaßnahmen begrüßt, da sie in erster Linie Erwerbseinkommen
entlasten und Arbeit attraktiver machen. „Es wäre jedoch vorzuziehen,
wenn auch das verbleibende Drittel ausschließlich zur automatischen
Valorisierung der Tarifstufen genutzt würde“, so Neumayer. Besonders
positiv sieht die IV die Verbesserung hinsichtlich der
Dienstwohnungen – die Erhöhung der steuerbefreiten Wohnfläche von 30
m² auf 35 m² ist ein positiver Schritt, sollte jedoch nur der Anfang
sein. Die IV fordert daher eine weitere Anhebung auf 75 m², damit
sich Leistung wieder lohnen kann.
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