Handelsobmann Trefelik: „Verschiebung von Lieferketten-Richtlinie & Berichtspflichten bringt zumindest Zeitgewinn“

03.04.2025, 2822 Zeichen

Wien (OTS) - „Nachhaltiges und ressourcenschonendes Wirtschaften funktioniert nur dann, wenn auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen berücksichtigt wird. Wir dürfen vor allem die KMU der vorgelagerten Lieferketten nicht verlieren, indem wir sie mit überbordender Bürokratie belasten. Daher ist es positiv, dass einige Regulatorien, die eine massive bürokratische Belastung bedeuten, nun verschoben werden. Mit dieser Fristerstreckung haben die Unternehmen zumindest bezüglich des zeitlichen Ablaufs Rechtssicherheit“, begrüßt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich, den heutigen Beschluss des EU-Parlaments.
Konkret haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments heute den folgenden zeitlichen Änderungen zugestimmt:
- Für die sogenannten „Welle 2 und 3-Unternehmen“ verschieben sich die Nachhaltigkeitsberichtspflichten um 2 Jahre, d.h. sie müssen zum ersten Mal in 2028 über das Jahr 2027 berichten. Noch haben sich die Definitionen nicht geändert – Welle 2 bedeutet, alle großen Unternehmen, die dieses Jahr noch nicht verpflichtet sind, Welle 3 sind alle börsennotierten KMUs.
- Die Umsetzungsfrist der Lieferketten-Richtlinie verschiebt sich um 1 Jahr auf 2028.
- Für große Unternehmen mit über 500 Mitarbeiter:innen hingegen, die dieses Jahr bereits über das Jahr 2024 berichten müssen, ändert sich nichts. Sie sind auch weiterhin zu einem Bericht verpflichtet.
Für die heutigen Friständerungen genügt dank eines beschleunigten Verfahrens genügt daher nun die formelle Annahme durch den Rat, um den „Stop-The-Clock“ Teil des Omnibus-Vorschlags – also die Verschiebung des Inkrafttretens von Sozial- und Umweltberichterstattung sowie der Anwendung von Sorgfaltspflichten – in Kraft treten zu lassen.
„Jetzt geht es allerdings darum, die Regulatorien tatsächlich zu vereinfachen. Die gewonnene Zeit muss genutzt werden, um die Bestimmungen für die Unternehmen auch praktikabel zu machen“, so Trefelik. Derzeit gelten für Nachhaltigkeitsberichterstattung und Co. noch in ihrer ursprünglichen Form, was bereits zu einigen Verwirrungen bei den Unternehmen geführt hat. Denn die Regulatorien im Rahmen des Green Deals stellen teilweise parallele Anforderungen. Die Europäische Kommission hat daher u.a. in ihrer Formulierung des Omnibus I-Packages bereits eine Vereinfachung, insbesondere für KMU, angekündigt.
Trefelik befürwortet die Bemühungen Europas, eine pragmatische Lösung zu finden. „Die Verschiebungen werden den notwendigen Zeitgewinn liefern, um die inhaltlichen Vorgaben zu überarbeiten. Wichtig ist es nun, die Inhalte und Anforderungen von Nachhaltigkeitsberichterstattung, Lieferkettengesetz und Taxonomie zügig aneinander anzupassen und rechtzeitig die versprochenen Leitfäden und Erleichterungen zu veröffentlichen“, betont der Bundesspartenobmann. (PWK124/DFS)



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