03.04.2025, 2822 Zeichen
Wien (OTS) - „Nachhaltiges und ressourcenschonendes Wirtschaften
funktioniert nur
dann, wenn auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen
berücksichtigt wird. Wir dürfen vor allem die KMU der vorgelagerten
Lieferketten nicht verlieren, indem wir sie mit überbordender
Bürokratie belasten. Daher ist es positiv, dass einige Regulatorien,
die eine massive bürokratische Belastung bedeuten, nun verschoben
werden. Mit dieser Fristerstreckung haben die Unternehmen zumindest
bezüglich des zeitlichen Ablaufs Rechtssicherheit“, begrüßt Rainer
Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer
Österreich, den heutigen Beschluss des EU-Parlaments.
Konkret haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments heute
den folgenden zeitlichen Änderungen zugestimmt:
- Für die sogenannten „Welle 2 und 3-Unternehmen“ verschieben sich
die Nachhaltigkeitsberichtspflichten um 2 Jahre, d.h. sie müssen zum
ersten Mal in 2028 über das Jahr 2027 berichten.
Noch haben sich die Definitionen nicht geändert – Welle 2 bedeutet,
alle großen Unternehmen, die dieses Jahr noch nicht verpflichtet
sind, Welle 3 sind alle börsennotierten KMUs.
- Die Umsetzungsfrist der Lieferketten-Richtlinie verschiebt sich um
1 Jahr auf 2028.
- Für große Unternehmen mit über 500 Mitarbeiter:innen hingegen, die
dieses Jahr bereits über das Jahr 2024 berichten müssen, ändert sich
nichts. Sie sind auch weiterhin zu einem Bericht verpflichtet.
Für die heutigen Friständerungen genügt dank eines beschleunigten
Verfahrens genügt daher nun die formelle Annahme durch den Rat, um
den „Stop-The-Clock“ Teil des Omnibus-Vorschlags – also die
Verschiebung des Inkrafttretens von Sozial- und
Umweltberichterstattung sowie der Anwendung von Sorgfaltspflichten –
in Kraft treten zu lassen.
„Jetzt geht es allerdings darum, die Regulatorien tatsächlich zu
vereinfachen. Die gewonnene Zeit muss genutzt werden, um die
Bestimmungen für die Unternehmen auch praktikabel zu machen“, so
Trefelik. Derzeit gelten für Nachhaltigkeitsberichterstattung und Co.
noch in ihrer ursprünglichen Form, was bereits zu einigen
Verwirrungen bei den Unternehmen geführt hat. Denn die Regulatorien
im Rahmen des Green Deals stellen teilweise parallele Anforderungen.
Die Europäische Kommission hat daher u.a. in ihrer Formulierung des
Omnibus I-Packages bereits eine Vereinfachung, insbesondere für KMU,
angekündigt.
Trefelik befürwortet die Bemühungen Europas, eine pragmatische
Lösung zu finden. „Die Verschiebungen werden den notwendigen
Zeitgewinn liefern, um die inhaltlichen Vorgaben zu überarbeiten.
Wichtig ist es nun, die Inhalte und Anforderungen von
Nachhaltigkeitsberichterstattung, Lieferkettengesetz und Taxonomie
zügig aneinander anzupassen und rechtzeitig die versprochenen
Leitfäden und Erleichterungen zu veröffentlichen“, betont der
Bundesspartenobmann. (PWK124/DFS)
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