09.01.2025, 2545 Zeichen
Wien (OTS) - Der Aufsichtsrahmen für Versicherungsunternehmen in der
Europäischen
Union (EU), der 2016 durch das risikoorientierte Regulierungs- und
Aufsichtsregime Solvency II eine völlig neue Grundlage erhielt, wurde
in den letzten Jahren im Lichte der praktischen Erfahrungen mit dem
Regelwerk einer grundlegenden Reform unterzogen. Ergebnis ist
einerseits eine Aktualisierung der Solvency-II -Richtlinie,
andererseits eine neue Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die
Sanierung und Abwicklung von Versicherungen ( Insurance Recovery and
Resolution Directive , oder IRRD). Beide wurden am 8. Jänner 2025 im
Amtsblatt der EU veröffentlicht und sind von den EU-Mitgliedstaaten
innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen.
Die neuen Vorschriften zu Solvency II bringen Änderungen der
Eigenkapitalanforderungen, die diese noch risikoadäquater gestalten
und gleichzeitig Versicherungsunternehmen besser in die Lage
versetzen, langfristiges Kapital für die Wirtschaft bereitzustellen.
Gleichzeitig werden sie die Branche widerstandsfähiger machen und sie
auf künftige Herausforderungen vorbereiten, um
Versicherungsnehmer:innen besser zu schützen. Damit sollen
Versicherungen beitragen zur Vertiefung der Kapitalmarktunion, zur
Finanzierung des grünen und digitalen Wandels sowie zur Stärkung des
Wachstums in der EU.
Abwicklungs-Richtlinie
Die IRRD soll einerseits präventiv dazu beitragen,
Versicherungsunternehmen auf Krisensituationen vorzubereiten,
andererseits schafft sie einen Abwicklungsrahmen, mit dem im Notfall
ein geordneter Marktaustritt ermöglicht wird. Demnach haben
Versicherungsunternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, präventiv
einen Sanierungsplan zu erstellen und der Aufsichtsbehörde - in
Österreich die Finanzmarktaufsicht (FMA) - vorzulegen. Dieser Plan
soll Maßnahmen enthalten, die Versicherungsunternehmen bei
erheblicher Verschlechterung der Finanzlage ergreifen müssen. Die
zuständigen Behörden sollen frühzeitig und grenzüberschreitend
koordiniert intervenieren.
Der Abwicklungsrahmen soll zum einen Versicherungsnehmer:innen,
Begünstigte und Anspruchsberechtigte schützen, zum anderen den
Schaden für die Gesamtwirtschaft und die Finanzstabilität so gering
wie möglich halten - und das ohne Rückgriff auf Steuermittel.
Link zum Text der IRRD: https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202500001
Link zum Text der Solvency-II-Änderungen: https://eur-
lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202500002
Für weitere Informationen siehe auch:
https://www.fma.gv.at/versicherungen/solvency-ii/
kapitalmarkt-stimme.at daily voice 9/365: The Story behind Frequentis
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