18.07.2024,
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Wien (OTS) - Die Prävention der Geldwäscherei ist eine wichtige Waffe
im Kampf gegen organisierte Kriminalität sowie die Finanzierung des
Terrorismus. Der Spur des Geldes folgen zu können, hilft den
Ermittlungsbehörden, Hinweise und Beweise für kriminelle Aktivitäten
zu finden. Bargeldtransaktionen hinterlassen aber kaum Spuren. Es
ist daher wichtig, dass bei größeren Zahlungen in bar die Identität
der Kundin oder des Kunden festgestellt und festgehalten wird. In der
neuen Ausgabe ihrer Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über
Geld“ erklärt daher Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
unter dem Titel „Nur Bares ist Wahres“, wann und warum sich
Verbraucherinnen und Verbraucher bei Zahlungen oder
Finanztransaktionen ausweisen müssen.
Bestimmte Anbieterinnen und Anbieter von Waren oder
Dienstleistungen sind gesetzlich verpflichtet, ab einer bestimmten
Wertgrenze ihrer Leistung die Identität ihrer Kundinnen und Kunden
sorgfältig zu prüfen. Sie haben einen Identitätsnachweis zu verlangen
und vom Ausweis eine Fotokopie anzufertigen. Die Dokumentation der
Transaktion dient dabei auch dazu, die Herkunft des Geldes
nachzuvollziehen.
Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich aber nicht nur bei
Bankgeschäften auf jeden Fall auszuweisen. Die Identität muss auch
bei anderen Geschäften festgestellt und dokumentiert werden. Dies ist
auf jeden Fall erforderlich:
Wenn sie bei Finanzdienstleistern wie etwa Banken, Versicherungen oder Wertpapierfirmen eine neue Geschäftsbeziehung eingehen, sie insgesamt mehr als € 15.000 einzahlen oder es Hinweise gibt, die den Verdacht auf Geldwäscherei begründen.\nWenn sie im Kunsthandel eine Zahlung von mindestens € 10.000 leisten, egal ob bar oder unbar.\nWenn sie im Handel einen Einkauf über € 10.000 tätigen, und zwar egal ob für ein Auto, Antiquitäten, Schmuck, Drogeriewaren, Elektrogeräte, Möbel, Lebensmittel oder im Zoofachhandel.\nWenn sie eine konzessionierte Spielbank besuchen, unabhängig
davon, ob sie am Glückspiel teilnehmen.\nWenn sie bestimmte Leistungen von beratenden Berufen wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren, Steuerberaterinnen und Steuerberatern oder Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern in Anspruch nehmen, insbesondere bei Finanz- oder Immobilientransaktionen, deren Wert € 15.000 übersteigt.\n Banken, Finanzinstitute und bestimmte Gewerbetreibende sind
überdies verpflichtet, verdächtige Transaktionen – etwa im Vergleich
zum üblichen Geschäftsverlauf ungewöhnlich hohe Transaktionen oder
verdächtiges Verhalten des Kunden an sich – an die zuständige Behörde
zu melden.
Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Prävention der
Geldwäscherei trägt aber nicht nur dazu bei, illegale Aktivitäten zu
verhindern und die Integrität des Finanzsystems zu schützen, sie
schützt auch die Kundinnen und Kunden, indem sie das Risiko von
Betrug und Identitätsdiebstahl stark vermindert.
Diese Ausgabe von „Reden wir über Geld“ finden Sie auf der Website
der FMA unter dem Link:
https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/nur-bares-ist-wahres
(
https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/nur-bares-ist-wahres)
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