Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Kündigungsschutz im Umbruch: EU und Gerichte schränken Arbeitgeber ein ( Finanztrends)

23.03.2026, 6023 Zeichen

Deutsche Arbeitgeber stehen vor einem Wendepunkt im Kündigungsrecht. Wichtige Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sowie neue EU-Vorschläge verändern den Schutz vor Entlassungen grundlegend. Diese Entwicklungen fallen mitten in die Betriebsratswahlen 2026, die bis Ende Mai laufen.

Anzeige

Angesichts der komplexen Rechtslage bei Kündigungen und Beendigungen sind rechtssichere Vereinbarungen für Arbeitgeber unerlässlich. Dieses kostenlose E-Book bietet Ihnen rechtssichere Musterformulierungen, um Arbeitsverhältnisse ohne langwierige Kündigungsfristen oder teure Gerichtsverfahren einvernehmlich zu beenden. Rechtssichere Muster für Aufhebungsverträge jetzt kostenlos sichern

EuGH kippt Sonderrechte für kirchliche Arbeitgeber

In einem Grundsatzurteil vom 17. März 2026 (Az. C-258/24) hat der Europäische Gerichtshof die Rechte von Beschäftigten in religiösen Einrichtungen gestärkt. Konkret ging es um eine Wiesbadener Sozialarbeiterin, die nach ihrem Kirchenaustritt von einem katholischen Träger entlassen wurde.

Bislang konnten kirchliche Arbeitgeber aufgrund verfassungsrechtlicher Sonderrechte eine hohe konfessionelle Loyalität verlangen. Der EuGH zieht nun eine klare Grenze: Solche Loyalitätsanforderungen müssen für die konkrete Tätigkeit zwingend erforderlich und gerechtfertigt sein. Bei einer Sozialarbeiterin sei die Religionszugehörigkeit oft nicht entscheidend für die Berufsausübung.

Das Urteil zwingt das Bundesarbeitsgericht, seine Rechtsprechung zur „Kirchenklausel“ im Kündigungsschutzgesetz zu überarbeiteten. Künftig müssen religiöse Einrichtungen eine viel höhere Beweislast tragen, wenn sie Kündigungen mit der Glaubenszugehörigkeit oder Lebensführung begründen. Experten sehen darin das Ende pauschaler Entlassungen bei Kirchenaustritt.

BAG stärkt Lohnanspruch nach unwirksamer Kündigung

Parallel stärkt das Bundesarbeitsgericht die finanzielle Absicherung gekündigter Arbeitnehmer. In einem aktuellen Beschluss (5 AS 4/25) erklärte das Gericht den Verzicht auf Annahmeverzugslohn für unwirksam.

Hintergrund: Wird eine Kündigung vor Gericht für unwirksam erklärt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf rückwirkende Lohnzahlungen für die Zeit des Rechtsstreits. Einige Arbeitgeber versuchten, diesen Anspruch in Vertragsklauseln – oft nach internationalen Vorlagen – auszuschließen.

Das BAG stellt klar: Solche Verzichtsvereinbarungen sind nichtig, wenn sie den Kernzeitraum einer angefochtenen Kündigung betreffen. Sie würden den Schutzzweck des Kündigungsschutzgesetzes untergraben und Arbeitnehmer im Prozess finanziell schutzlos stellen. Das finanzielle Risiko einer ungerechtfertigten Entlassung bleibt damit beim Arbeitgeber.

EU-Inc-Vorschlag bedroht deutsche Mitbestimmung

Auf europäischer Ebene sorgt ein neuer Gesetzesvorschlag für Konflikte. Die EU-Kommission stellte am 18. März 2026 den Entwurf für „EU Inc.“ vor – einen virtuellen 28. Mitgliedstaat mit einheitlichem Recht. Firmen könnten sich darin binnen 48 Stunden digital gründen.

Während Brüssel dies als Bürokratieabbuch feiert, warnen deutsche Gewerkschaften wie ver.di vor einem Aushebeln nationaler Standards. Die Sorge: Unternehmen könnten über „EU Inc.“ die deutsche Unternehmensmitbestimmung umgehen, insbesondere die paritätische Besetzung von Aufsichtsräten.

Analysten befürchten eine Spaltung des Arbeitsrechts: Beschäftigte in traditionellen deutschen Firmen genießen vollen Schutz, während Mitarbeiter in „EU Inc.“-Unternehmen mit geringeren Rechten auskommen müssen. Der Vorschlag muss noch das EU-Parlament passieren – deutsche Politiker stehen unter Druck, das nationale Modell zu verteidigen.

Neue Pflichten in Betriebsratswahl und bei Fachkräfteeinwanderung

Die Rechtsänderungen fallen mit der heißen Phase der Betriebsratswahlen 2026 zusammen. Erstmals kommen die digitalen Verwaltungsvorgaben des Bürokratieentlastungsgesetzes IV voll zum Tragen. Die Kandidatenaufstellung ist komplexer geworden, wie ein BAG-Beschluss vom Mai 2025 (7 ABR 28/24) zeigt: Führungskräfte in Matrixorganisationen können je nach Einbindung an mehreren Standorten wahlberechtigt sein.

Anzeige

Die aktuelle Rechtsprechung macht die Organisation von Betriebsratswahlen für Wahlvorstände und Unternehmen zunehmend anspruchsvoller. Dieser praxisnahe Fahrplan führt Sie rechtssicher durch den gesamten Wahlprozess von der Kandidatensuche bis zur konstituierenden Sitzung. Kostenlosen Leitfaden zur Betriebsratswahl herunterladen

Zugleich verschärft das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) die Pflichten für internationale Einstellungen. Seit Anfang 2026 müssen Arbeitgeber, die Fachkräfte von außerhalb der EU anwerben, diese am ersten Arbeitstag über ihr Recht auf kostenlose arbeits- und sozialrechtliche Beratung informieren. Verstöße gegen diese Transparenzpflicht können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen.

Trend zu mehr Transparenz und digitaler Dokumentation

Die Entwicklungen zeigen einen klaren Trend: Individuelle Arbeitnehmerrechte werden durch europäische Standards gestärkt, während digitale Prozesse traditionelle Kündigungsverfahren überholen. Für Unternehmen wird die lückenlose Dokumentation immer entscheidender.

Mit der verpflichtenden elektronischen Zeiterfassung und der bevorstehenden EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis Juni 2026 müssen Arbeitgeber jede Personalentscheidung mit objektiven Daten begründen können. Gerichte prüfen nun genau, ob eine Kündigung durch eine Gehaltsanfrage oder die religiöse Identität beeinflusst wurde. Ungeschriebene oder schlecht dokumentierte Entlassungen sind kaum noch zu verteidigen.

Bis Juni 2026 müssen Unternehmen zudem Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen angeben und dürfen Bewerber nicht nach ihrer Gehaltshistorie fragen. Bis Dezember 2026 folgt die Umsetzung der Plattformarbeit-Richtlinie, die möglicherweise Tausende Gig-Economy-Beschäftigte unter den Kündigungsschutz stellt. Arbeitgeber sollten ihre Standardverträge und Entlassungsprotokolle jetzt auf die neuen Transparenz- und Diskriminierungsstandards überprüfen.


(23.03.2026)

BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

D&D Research Rendezvous #21: Wir sehen gerade die schnellste Erholungsrally nach einer Korrektur seit 35 Jahren, meint Gunter Deuber




 

Bildnachweis

1. Trading

Aktien auf dem Radar:Rosenbauer, Flughafen Wien, Österreichische Post, EuroTeleSites AG, Kapsch TrafficCom, Polytec Group, Bajaj Mobility AG, AT&S, CPI Europe AG, SBO, Andritz, DO&CO, Erste Group, FACC, Gurktaler AG Stamm, OMV, Palfinger, RBI, Verbund, voestalpine, Wienerberger, Semperit, BKS Bank Stamm, SW Umwelttechnik, BTV AG, Oberbank AG Stamm, Amag, CA Immo, Telekom Austria, RHI Magnesita, DAX.


Random Partner

Wiener Börse
Als zentrale Infrastrukturanbieterin der Region öffnet die Wiener Börse AG Tore zu den globalen Finanzmärkten. Sie vereint die Börsenplätze Wien und Prag. Mit modernster Technik und kundenorientierten Services leistet die Wiener Börse als privatwirtschaftliches, gewinnorientiertes Unternehmen einen bedeutenden Beitrag für einen international wettbewerbsfähigen Kapitalmarkt.

>> Besuchen Sie 55 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


 Latest Blogs

» Exkurs Gregor Rosinger im Monthly Main Event #1: Warum Listings statt IP...

» Österreichs Börsenunternehmen erobern die Invest Stuttgart – mit Kaffee,...

» LinkedIn-NL: Live vom Österreich-Stand auf der Invest in Stuttgart ...

» Börse-Inputs auf Spotify zu u.a. Thomas Leissing, Netflix, AT&S, Gregor ...

» Börse Social Depot Trading Kommentar (Depot Kommentar)

» Börsegeschichte 17.4.: Semperit (Börse Geschichte) (BörseGeschichte)

» Nachlese: Thomas Leissing Treasury & Finance Convention, Heiko Thieme (a...

» ATX am April-Verfallstag leicht im Minus – AT&S dominiert das Börsenjahr...

» PIR-News: Semperit, Addiko, Research zu AT&S, Erste Group (Christine Pet...

» Wiener Börse Party #1137: ATX zum April-Verfall zunächst etwas leichter,...


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Ausgewählte Jobs von PIR-Partnern


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    BSN Vola-Event Infineon
    #gabb #2083

    Featured Partner Video

    Börsepeople im Podcast S24/08: Alexander von Schirmeister

    Alexander von Schirmeister ist der neue CEO von Nomentia. Mit dem "in Mexiko aufgewachsenen Topmanager mit deutschem Pass" spreche ich über die Fussball-WM 1986, über Procter & Gamble, Mexiko, dann...

    Books josefchladek.com

    Daido Moriyama
    Japan, A Photo Theater (English Version
    2018
    Getsuyosha, bookshop M

    John Gossage
    LAMF (Special Edition)
    2026
    Magic Hour Press

    Pierre Bost
    Photographies Modernes Présentées par Pierre Bost
    1927
    Librairie des arts Décoratifs

    Siri Kaur
    Sistermoon
    2025
    Void

    Stephen Shore
    Uncommon Places
    1982
    Aperture


    23.03.2026, 6023 Zeichen

    Deutsche Arbeitgeber stehen vor einem Wendepunkt im Kündigungsrecht. Wichtige Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sowie neue EU-Vorschläge verändern den Schutz vor Entlassungen grundlegend. Diese Entwicklungen fallen mitten in die Betriebsratswahlen 2026, die bis Ende Mai laufen.

    Anzeige

    Angesichts der komplexen Rechtslage bei Kündigungen und Beendigungen sind rechtssichere Vereinbarungen für Arbeitgeber unerlässlich. Dieses kostenlose E-Book bietet Ihnen rechtssichere Musterformulierungen, um Arbeitsverhältnisse ohne langwierige Kündigungsfristen oder teure Gerichtsverfahren einvernehmlich zu beenden. Rechtssichere Muster für Aufhebungsverträge jetzt kostenlos sichern

    EuGH kippt Sonderrechte für kirchliche Arbeitgeber

    In einem Grundsatzurteil vom 17. März 2026 (Az. C-258/24) hat der Europäische Gerichtshof die Rechte von Beschäftigten in religiösen Einrichtungen gestärkt. Konkret ging es um eine Wiesbadener Sozialarbeiterin, die nach ihrem Kirchenaustritt von einem katholischen Träger entlassen wurde.

    Bislang konnten kirchliche Arbeitgeber aufgrund verfassungsrechtlicher Sonderrechte eine hohe konfessionelle Loyalität verlangen. Der EuGH zieht nun eine klare Grenze: Solche Loyalitätsanforderungen müssen für die konkrete Tätigkeit zwingend erforderlich und gerechtfertigt sein. Bei einer Sozialarbeiterin sei die Religionszugehörigkeit oft nicht entscheidend für die Berufsausübung.

    Das Urteil zwingt das Bundesarbeitsgericht, seine Rechtsprechung zur „Kirchenklausel“ im Kündigungsschutzgesetz zu überarbeiteten. Künftig müssen religiöse Einrichtungen eine viel höhere Beweislast tragen, wenn sie Kündigungen mit der Glaubenszugehörigkeit oder Lebensführung begründen. Experten sehen darin das Ende pauschaler Entlassungen bei Kirchenaustritt.

    BAG stärkt Lohnanspruch nach unwirksamer Kündigung

    Parallel stärkt das Bundesarbeitsgericht die finanzielle Absicherung gekündigter Arbeitnehmer. In einem aktuellen Beschluss (5 AS 4/25) erklärte das Gericht den Verzicht auf Annahmeverzugslohn für unwirksam.

    Hintergrund: Wird eine Kündigung vor Gericht für unwirksam erklärt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf rückwirkende Lohnzahlungen für die Zeit des Rechtsstreits. Einige Arbeitgeber versuchten, diesen Anspruch in Vertragsklauseln – oft nach internationalen Vorlagen – auszuschließen.

    Das BAG stellt klar: Solche Verzichtsvereinbarungen sind nichtig, wenn sie den Kernzeitraum einer angefochtenen Kündigung betreffen. Sie würden den Schutzzweck des Kündigungsschutzgesetzes untergraben und Arbeitnehmer im Prozess finanziell schutzlos stellen. Das finanzielle Risiko einer ungerechtfertigten Entlassung bleibt damit beim Arbeitgeber.

    EU-Inc-Vorschlag bedroht deutsche Mitbestimmung

    Auf europäischer Ebene sorgt ein neuer Gesetzesvorschlag für Konflikte. Die EU-Kommission stellte am 18. März 2026 den Entwurf für „EU Inc.“ vor – einen virtuellen 28. Mitgliedstaat mit einheitlichem Recht. Firmen könnten sich darin binnen 48 Stunden digital gründen.

    Während Brüssel dies als Bürokratieabbuch feiert, warnen deutsche Gewerkschaften wie ver.di vor einem Aushebeln nationaler Standards. Die Sorge: Unternehmen könnten über „EU Inc.“ die deutsche Unternehmensmitbestimmung umgehen, insbesondere die paritätische Besetzung von Aufsichtsräten.

    Analysten befürchten eine Spaltung des Arbeitsrechts: Beschäftigte in traditionellen deutschen Firmen genießen vollen Schutz, während Mitarbeiter in „EU Inc.“-Unternehmen mit geringeren Rechten auskommen müssen. Der Vorschlag muss noch das EU-Parlament passieren – deutsche Politiker stehen unter Druck, das nationale Modell zu verteidigen.

    Neue Pflichten in Betriebsratswahl und bei Fachkräfteeinwanderung

    Die Rechtsänderungen fallen mit der heißen Phase der Betriebsratswahlen 2026 zusammen. Erstmals kommen die digitalen Verwaltungsvorgaben des Bürokratieentlastungsgesetzes IV voll zum Tragen. Die Kandidatenaufstellung ist komplexer geworden, wie ein BAG-Beschluss vom Mai 2025 (7 ABR 28/24) zeigt: Führungskräfte in Matrixorganisationen können je nach Einbindung an mehreren Standorten wahlberechtigt sein.

    Anzeige

    Die aktuelle Rechtsprechung macht die Organisation von Betriebsratswahlen für Wahlvorstände und Unternehmen zunehmend anspruchsvoller. Dieser praxisnahe Fahrplan führt Sie rechtssicher durch den gesamten Wahlprozess von der Kandidatensuche bis zur konstituierenden Sitzung. Kostenlosen Leitfaden zur Betriebsratswahl herunterladen

    Zugleich verschärft das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) die Pflichten für internationale Einstellungen. Seit Anfang 2026 müssen Arbeitgeber, die Fachkräfte von außerhalb der EU anwerben, diese am ersten Arbeitstag über ihr Recht auf kostenlose arbeits- und sozialrechtliche Beratung informieren. Verstöße gegen diese Transparenzpflicht können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen.

    Trend zu mehr Transparenz und digitaler Dokumentation

    Die Entwicklungen zeigen einen klaren Trend: Individuelle Arbeitnehmerrechte werden durch europäische Standards gestärkt, während digitale Prozesse traditionelle Kündigungsverfahren überholen. Für Unternehmen wird die lückenlose Dokumentation immer entscheidender.

    Mit der verpflichtenden elektronischen Zeiterfassung und der bevorstehenden EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis Juni 2026 müssen Arbeitgeber jede Personalentscheidung mit objektiven Daten begründen können. Gerichte prüfen nun genau, ob eine Kündigung durch eine Gehaltsanfrage oder die religiöse Identität beeinflusst wurde. Ungeschriebene oder schlecht dokumentierte Entlassungen sind kaum noch zu verteidigen.

    Bis Juni 2026 müssen Unternehmen zudem Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen angeben und dürfen Bewerber nicht nach ihrer Gehaltshistorie fragen. Bis Dezember 2026 folgt die Umsetzung der Plattformarbeit-Richtlinie, die möglicherweise Tausende Gig-Economy-Beschäftigte unter den Kündigungsschutz stellt. Arbeitgeber sollten ihre Standardverträge und Entlassungsprotokolle jetzt auf die neuen Transparenz- und Diskriminierungsstandards überprüfen.


    (23.03.2026)

    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    D&D Research Rendezvous #21: Wir sehen gerade die schnellste Erholungsrally nach einer Korrektur seit 35 Jahren, meint Gunter Deuber




     

    Bildnachweis

    1. Trading

    Aktien auf dem Radar:Rosenbauer, Flughafen Wien, Österreichische Post, EuroTeleSites AG, Kapsch TrafficCom, Polytec Group, Bajaj Mobility AG, AT&S, CPI Europe AG, SBO, Andritz, DO&CO, Erste Group, FACC, Gurktaler AG Stamm, OMV, Palfinger, RBI, Verbund, voestalpine, Wienerberger, Semperit, BKS Bank Stamm, SW Umwelttechnik, BTV AG, Oberbank AG Stamm, Amag, CA Immo, Telekom Austria, RHI Magnesita, DAX.


    Random Partner

    Wiener Börse
    Als zentrale Infrastrukturanbieterin der Region öffnet die Wiener Börse AG Tore zu den globalen Finanzmärkten. Sie vereint die Börsenplätze Wien und Prag. Mit modernster Technik und kundenorientierten Services leistet die Wiener Börse als privatwirtschaftliches, gewinnorientiertes Unternehmen einen bedeutenden Beitrag für einen international wettbewerbsfähigen Kapitalmarkt.

    >> Besuchen Sie 55 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


     Latest Blogs

    » Exkurs Gregor Rosinger im Monthly Main Event #1: Warum Listings statt IP...

    » Österreichs Börsenunternehmen erobern die Invest Stuttgart – mit Kaffee,...

    » LinkedIn-NL: Live vom Österreich-Stand auf der Invest in Stuttgart ...

    » Börse-Inputs auf Spotify zu u.a. Thomas Leissing, Netflix, AT&S, Gregor ...

    » Börse Social Depot Trading Kommentar (Depot Kommentar)

    » Börsegeschichte 17.4.: Semperit (Börse Geschichte) (BörseGeschichte)

    » Nachlese: Thomas Leissing Treasury & Finance Convention, Heiko Thieme (a...

    » ATX am April-Verfallstag leicht im Minus – AT&S dominiert das Börsenjahr...

    » PIR-News: Semperit, Addiko, Research zu AT&S, Erste Group (Christine Pet...

    » Wiener Börse Party #1137: ATX zum April-Verfall zunächst etwas leichter,...


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Ausgewählte Jobs von PIR-Partnern


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      BSN Vola-Event Infineon
      #gabb #2083

      Featured Partner Video

      Börsepeople im Podcast S24/08: Alexander von Schirmeister

      Alexander von Schirmeister ist der neue CEO von Nomentia. Mit dem "in Mexiko aufgewachsenen Topmanager mit deutschem Pass" spreche ich über die Fussball-WM 1986, über Procter & Gamble, Mexiko, dann...

      Books josefchladek.com

      L'électrification de la ligne Paris Le Mans (photos by Roger Schall)

      1937
      Editions Perceval

      Matteo Girola
      Viewfinders
      2025
      Studiofaganel

      Ryuji Miyamoto
      Kobe 1995 After the Earthquake
      1995
      Telescope

      Daido Moriyama
      Farewell Photography (English Version
      2018
      Getsuyosha, bookshop M

      Daido Moriyama
      Japan, A Photo Theater (English Version
      2018
      Getsuyosha, bookshop M