22.03.2026, 5443 Zeichen
Deutsche Unternehmen müssen 2026 zwei Welten der Abschreibung vereinen: Steuerliche Soforthilfe durch das Wachstumschancengesetz und interne Preisbildung unter Inflationsdruck. Die Rückkehr der 30-Prozent-Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter bis Ende 2027 bringt Liquidität, verkompliziert aber das interne Controlling.
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Bilanzielle versus kalkulatorische Abschreibung
Im deutschen Rechnungswesen klaffen zwei Abschreibungslogiken auseinander. Die bilanzielle Abschreibung folgt strikt dem Handelsgesetzbuch (HGB) und dem Einkommensteuergesetz. Sie dient der Gewinnermittlung, Steuerberechnung und Gläubigerschutz. Maßgeblich sind stets die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie die amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums.
Ganz anders agiert die kalkulatorische Abschreibung im internen Kosten- und Leistungsrechnungssystem. Sie ist von Steuervorschriften befreit. Statt der historischen Kosten bildet sie den geschätzten Wiederbeschaffungswert einer Anlage ab. Zudem orientiert sie sich an der tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer, nicht an gesetzlichen Vorgaben. Ihr Ziel ist es, Produkte korrekt zu kalkulieren und ausreichend interne Rücklagen für Ersatzinvestitionen zu bilden.
Steuerpolitik: Der 30-Prozent-Booster bis 2027
Die Bundesregierung hat mit dem Wachstumschancengesetz und weiteren Investitionsanreizen die degressive Abschreibung neu belebt. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden, gilt nun ein degressiver Satz von bis zu 30 Prozent. Dieser ist auf das Dreifache des linearen Satzes begrenzt. Unternehmen können so in den ersten Jahren nach einer Investition deutlich höhere Abschreibungen steuermindernd geltend machen – ein Liquiditätsboost für die deutsche Wirtschaft.
Ein Sonderregime gilt im Bausektor: Für neu errichtete Wohngebäude, deren Bau zwischen Oktober 2023 und September 2029 beginnt, wurde eine degressive Abschreibung von 5 Prozent eingeführt. Finanzanalysten betonen: Diese steuerlichen Beschleunigungen ändern nichts am physischen Verschleiß der Assets, der im internen Controlling weiterhin korrekt abgebildet werden muss.
Inflationsfalle: Warum historische Kosten nicht mehr reichen
Die anhaltend hohen Inflationsraten der vergangenen Jahre verschärfen die Kluft zwischen beiden Rechnungslegungen. Historische Anschaffungskosten bilden längst nicht mehr die Realität der Wiederbeschaffung ab. Ein Beispiel: Eine Maschine, die 2020 für 100.000 Euro gekauft wurde, kostet 2026 aufgrund gestiegener Material- und Lohnkosten vielleicht 130.000 Euro.
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Die bilanzielle Abschreibung rechnet nur mit den ursprünglichen 100.000 Euro. Würde ein Unternehmen seine Produkte allein darauf basierend kalkulieren, würde es sich unter Wert verkaufen und einen Kapitalverzehr riskieren. Daher nutzt das Controlling die kalkulatorische Abschreibung mit dem geschätzten Wiederbeschaffungswert von 130.000 Euro. So fließt die Preisdifferenz in die Produktkalkulation ein und wird über den Verkaufserlös zurückgewonnen. In der aktuellen Wirtschaftslage übersteigt die kalkulatorische Abschreibung fast immer die bilanzielle.
Strategische Herausforderung für das Controlling
Der Zwiespalt zwischen steuerlichem Booster und interner Kostenwahrheit stellt Finanzabteilungen vor komplexe Aufgaben. Der temporäre Steuervorteil animiert vor allem den deutschen Mittelstand zu Investitionen. Die schnellere steuerliche Abschreibung verbessert die Liquidität, die in Forschung oder Digitalisierung fließen kann.
Doch die doppelte Buchführung erhöht den administrativen Aufwand. Controlling-Systeme müssen parallel rechnen: die beschleunigte Abschreibung für das Finanzamt und die lineare, wertkorrigierte Abschreibung für die interne Kalkulation. Unternehmen, die dieses Dual-Track-System nicht im Griff haben, riskieren doppelt: Sie verschenken entweder Steuervorteile oder untergraben ihre eigene Kapitalbasis durch falsche Preisbildung.
Ausblick: Automatisierung wird Schlüssel
Die Herausforderung bleibt bestehen, solange die steuerlichen Sonderregelungen gelten. Der 30-Prozent-Satz für bewegliche Güter läuft Ende 2027 aus. Für Bauherren bleibt der 5-Prozent-Satz bis 2029 relevant. Finanzexperten verweisen zudem auf geplante Körperschaftsteuersenkungen ab 2028, die die Kalkulationsmatrix erneut verändern werden.
Bis dahin bleibt die Spanne zwischen bilanziellem und kalkulatorischem Wert eine zentrale Stellgröße der Unternehmensfinanzierung. Der trend geht klar in Richtung automatisierter Buchhaltungssoftware, die diese parallelen Berechnungen managen kann. Nur so lassen sich die steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen und gleichzeitig die langfristige Wettbewerbsfähigkeit in einer inflationsgeprägten Zeit sichern.
Börsepeople im Podcast S24/09: Bernadette Händlhuber
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