07.03.2025, 3074 Zeichen
Wien (OTS) - Die österreichischen Stromkundinnen und -kunden können
aufatmen. Nach
Aussagen des Finanzministeriums gegenüber der APA ist klar: Eine
mögliche Sondersteuer auf Stromerzeugung ist vom Tisch. „Alles andere
wäre im Hinblick auf wettbewerbsfähige Energiepreise und die
Investitionssicherheit im Land auch absolut unverständlich gewesen“,
sagt Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie. Als
kritisch beurteilt die Branche aber die heute beschlossene deutliche
Verschärfung der Abschöpfung von Erlösen bei der Stromerzeugung.
Die E-Wirtschaft begrüßt die Entscheidung der Regierung von einer
geplanten Sondersteuer auf Stromerzeugung abzusehen. „Es ist gut,
dass hier eine pragmatische Lösung im Sinne des Regierungsprogramms
gefunden wurde“, sagt Michael Strugl, Präsident von Oesterreichs
Energie. „Gerade in der aktuellen Situation ist die zusätzliche
Belastung der Stromerzeugung keine gute Idee - eigentlich bräuchten
wir genau das Gegenteil. Die nun getroffene Entscheidung, die
Investitionen in den Erneuerbaren-Ausbau bei der Erlösabschöpfung
berücksichtigt, werten wir als Bekenntnis zum Ausbau der heimischen
Stromerzeugung und zur Stärkung der Versorgungssicherheit“, so
Strugl.
Davon unabhängig ist sich die E-Wirtschaft ihre Verantwortung
bewusst und wir bekennen uns dazu in der aktuellen Situation einen
Beitrag zu leisten. Das müsse aber in einer Weise erfolgen, die
Stromimporte nicht begünstige, einen konsequenten Ausbau der
Erneuerbaren forciere und einen weiterhin wirtschaftlichen Betrieb
von Pumpspeichern ermögliche, so Strugl. „Klar ist: unsere
Kernaufgabe ist der Betrieb und die Transformation des Energiesystems
und nicht die Sanierung des Budgets“, betont Schmidt.
Energiekrisenbeitrag bleibt bestehen, Verschärfungen kritisch
Den für heute geplanten Beschluss der Novelle des Gesetzes über
den „Energiekrisenbeitrag-Strom“ mit einer Verlängerung bis 2030 und
die damit verbundenen deutlichen Verschärfungen sieht die Branche
aber kritisch. Dabei soll die Erlösobergrenze, ab der abgeschöpft
wird, von 120 auf 90 Euro je Megawattstunde gesenkt werden (für neue
Anlagen auf 100 Euro), der zu entrichtende Beitrag steigt von 90 auf
95 Prozent der Überschusserlöse. Positiv aus Sicht der Branche:
Investitionen in Erneuerbare können im Ausmaß von 75 % der
tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten als Absetzbetrag
berücksichtigt werden. Die heute beschlossene Maßnahme soll zur
Budgetsanierung beitragen und Einsparungen von 200 Millionen Euro
sichern. Das Gesetz tritt am 1. April in Kraft, die Erlösberechnung
erfolgt jedoch rückwirkend ab Jahresbeginn.
„Gegenüber dem, worüber noch Anfang der Woche diskutiert wurde,
ist dieser Zugang das geringere Übel. Trotzdem: Jeder Eingriff in den
Energiemarkt ist eine Belastung für die
E-Wirtschaft und wird auch vom Kaptalmarkt und von Investoren äußerst
kritisch gesehen“, sagt Strugl, der abschließend betont: „Die E-
Wirtschaft ist bereit ihren Beitrag zu leisten. Im nächsten Schritt
sehen wir nun aber bei der ebenso notwendigen Entlastung der
Kundinnen und Kunden die Politik am Zug.“
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