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Starkes Ansteigen der Schlichtungsfälle bei der Verbraucherschlichtung Austria im Jahr 2024

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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03.01.2025, 4426 Zeichen

Wien (OTS) - Mit mehr als 2.000 Anträgen erreichte der Arbeitsanfall bei der Verbraucherschlichtung Austria einen neuen Höchststand. Hinter dieser Fallzahl stehen Konsumentinnen und Konsumenten, die ihre Probleme mit Unternehmen nicht lösen können und den Weg zu Gericht nicht gehen wollen. Die Gründe hierfür sind gut verständlich: Ein Schlichtungsantrag kann sehr einfach online gestellt werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich. Die Verfahrensdauer liegt anders als bei Gericht in den meisten Fällen unter zwei Monaten. Überdies ist das Schlichtungsverfahren kostenlos und sind keine Gebühren zu entrichten. Hinzu kommt, dass in einem Schlichtungsverfahren eine einvernehmliche, beiden Seiten verständliche Lösung erzielt wird, man sich also im Frieden und nicht im Streit trennt. Im Jahr 2024 war dies immerhin in mehr als 1.000 Schlichtungsfällen möglich.
Für das weiterhin starke Ansteigen der Zahl von Anträgen sind unter anderem Heizkostenabrechnungen verantwortlich, deren Höhe sich Konsumentinnen und Konsumenten nicht erklären konnten. Weiters waren Streitigkeiten rund um Elektrogeräte, Möbel und Kleidung 2024 wieder ein Garant für einen steigenden Arbeitsanfall, wobei es meist um Garantie- und Gewährleistungsprobleme oder um Lieferschwierigkeiten ging. Schließlich kam es 2024 auch zu einem deutlichen Anstieg von Schlichtungsfällen im Versicherungssektor und im Handwerksbereich.
Die Bereitschaft der Unternehmen, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen und lösungsorientiert mitzuwirken, war wie in vergangenen Jahren sehr groß. In mehr als 80% der Fälle haben sich Unternehmen am grundsätzlich freiwilligen Verfahren beteiligt. Wo sie dies taten, konnte durch die unparteiische Vermittlung der Schlichtungsstelle in rund vier von fünf Fällen eine Einigung erzielt werden.
„Es ist erfreulich, dass unser Angebot mit jedem neuen Jahr besser angenommen wird und österreichische Unternehmen trotz der schwierigen Situation der letzten Jahre meist bereit sind, an unseren freiwilligen Verfahren mitzuwirken und in Streitfällen nach außergerichtlichen Lösungen zu suchen“ , erklärt Dr. Simon Eder, Geschäftsführer und Schlichter bei der Verbraucherschlichtung Austria.
Zwtl.: Sachverständige unterstützen Schlichter:innen
Bedarf es in einem Fall technischer Expertise, um zu einer Lösung zu finden, kann die Verbraucherschlichtung Austria dank einer Förderung des Sozialministeriums auch Sachverständige zum Verfahren hinzuziehen - dies ohne Kosten für Konsument:innen und Unternehmen. Die bislang gesammelten Erfahrungen zeigen, dass dies die Wahrscheinlichkeit eines positiven Fallabschlusses deutlich steigert. Tätig wurden Sachverständige bislang insbesondere bei Problemen im Möbelsektor oder bei Streitigkeiten über Mängel bei Elektrogeräten.
„Auf die juristische Expertise unserer Schlichterinnen und Schlichter sowie die Möglichkeit einer kostenlosen Sachverständigeneinschätzung sollten weder Konsument:innen noch Unternehmen verzichten. Im Großteil der an uns herangetragenen verbraucherrechtlichen Streitigkeiten können wir Lösungen erzielen. Gelingt dies nicht, steht der Weg zu Gericht immer noch offen“ , erklärt Vereinsobmann Dr. Hermann Germ.
Zwtl.: Was tun, wenn ich als Konsument:in ein Problem habe?
Konsument:innen, die ein Problem mit einem Unternehmen haben und bilateral zu keiner Lösung finden, können sich sowohl über ein Webformular als auch per E-Mail oder Post an die Verbraucherschlichtung Austria wenden. Alle Kontaktinformationen finden sich auf der Website der Einrichtung unter www.verbraucherschlichtung.at .
Zwtl.: Allgemeine Informationen zur Schlichtungsstelle
Seit Jänner 2016 bieten die Verbraucherschlichtung Austria sowie sieben andere staatlich anerkannte, spezialisierte Verbraucherschlichtungsstellen kostenlose Schlichtungsverfahren an. Rechtsgrundlage ist das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG). Während die spezialisierten Schlichtungsstellen bestimmte Bereiche wie zB Streitigkeiten aus Strom- und Gaslieferungen ( Schlichtungsstelle der Energie-Control) oder Telekommunikationsdienstleistungen (Schlichtungsstelle für Kommunikationsdienste bei der RTR) abdecken, hat die Verbraucherschlichtung Austria als Universalschlichtungsstelle einen sehr breiten Tätigkeitsbereich. Dieser erstreckt sich vom Handelssektor über den Versicherungsbereich bis hin zu Reise- und Wohnproblemen. Die Zahl der Schlichtungsanträge steigt laufend und hat sich seit dem Jahr 2016 mehr als vervierfacht.



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