30.12.2024, 6307 Zeichen
Wien (OTS) - Mit dem heutigen Tag wird die Verordnung der
Europäischen Union über
Märkte für Kryptowerte [1] (MiCAR) voll anwendbar. Österreichs
Finanzmarktaufsicht (FMA) übernimmt damit als zuständige Behörde die
zentrale Rolle bei der umfassenden Regulierung und Beaufsichtigung
des heimischen Kryptomarkts. Dieser neue Rechtsrahmen markiert einen
weiteren Schritt in Richtung mehr Integrität, Transparenz und
Verlässlichkeit in einem bislang stark wachsenden, aber auch vielfach
intransparenten Bereich des Finanzmarkts.
Die MiCAR zielt darauf ab, Kryptowerte und deren Emittenten sowie
Dienstleister in ein umfassend geregeltes Umfeld zu überführen.
Dadurch sollen nicht nur professionelle Marktteilnehmer:innen,
sondern auch Verbraucher:innen von einem höheren Schutzniveau
profitieren. „Wir erwarten von den zukünftigen Beaufsichtigten eine
konsequente ‚Compliance-first‘-Haltung“, erklären dazu FMA-Vorstände
Helmut Ettl und Eduard Müller. „Das heißt, dass Gesetzestreue,
verantwortungsvolles Geschäftsgebaren und der Schutz der Kundinnen
und Kunden zu jeder Zeit im Vordergrund stehen müssen. Die Wildwest-
Ära auf den Kryptomärkten ist vorbei!“
Zwtl.: FMA-Aufsichtsschwerpunkt 2025: Klare Standards, transparente
Verfahren
Ab 2025 legt die FMA einen besonderen Fokus auf die
Zulassungsverfahren für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (
Crypto-Asset Service Provider oder kurz CASP). Anbieter, die
Dienstleistungen wie Verwahrung, Tausch oder Beratung in Bezug auf
Kryptowerte erbringen wollen, müssen nunmehr strenge Kriterien
erfüllen. Dazu zählen ausreichende Eigenmittel, ein robustes
Risikomanagement, angemessene interne Kontrollsysteme sowie
transparente Informationen zu ihren Geschäftsmodellen. Die FMA wird
in diesem Zusammenhang verstärkt darauf achten, dass die
vorgeschriebenen Fit-&-Proper-Anforderungen an Eigentümer:innen,
Geschäftsleiter:innen und sonstige Schlüsselfunktionen konsequent
umgesetzt werden.
Zwtl.: Regulierung von Asset-Referenced Tokens (ART) und E-Money-
Tokens (EMT)
Die MiCAR schafft spezifische Regeln für sogenannte Asset-
Referenced Tokens (ART) und E-Money-Tokens (EMT) sowie deren
Emittenten. Diese Kryptowerte sind in ihrer Wertentwicklung an andere
Vermögenswerte (z. B. Rohstoffe, amtliche Währungen) gekoppelt und
werden umgangssprachlich auch als „Stablecoins“ bezeichnet. Sie
sollen künftig klaren Standards in Bezug auf Stabilität und
Verbraucher:innenschutz unterliegen. Sowohl bei EMT, die klassische
Zahlungsmittel nachahmen, jedoch auch bei ART, sind
aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Emittenten wie
Kapitalausstattung, Rücktauschrechte sowie strenge
Informationspflichten (Whitepaper) wesentlich. Die FMA erwartet von
den Emittenten die konsequente Einhaltung dieser Vorgaben.
Zwtl.: Whitepaper für sonstige Kryptowerte: Verständliche und
verlässliche Informationen für alle
Eine weitere Anforderung der MiCAR ist die Einführung von
Whitepaper als zentrales Informationsinstrument. Wer Kryptowerte
anbietet, die nicht unter die Kategorien ART oder EMT fallen, ist
verpflichtet, ein klar verständliches Whitepaper vorzulegen. Dieses
soll die wesentlichen Merkmale des Kryptowerts, dessen technische
Grundlagen, wirtschaftliches Konzept, Risikofaktoren sowie Rechte und
Pflichten für Anlegerinnen und Anleger erläutern. Die FMA erwartet,
dass diese Informationen redlich, eindeutig und nicht irreführend
aufbereitet werden.
Zwtl.: Konsequentes Vorgehen gegen unerlaubte Anbieter, Krypto-Betrug
und Geldwäsche
Der Anlagebetrug rund um Kryptowerte stellt ein immer größeres
Problem dar. Mit der neuen Verordnung steigen nicht nur die
Anforderungen an seriöse Marktteilnehmende, auch die Sanktionierung
unerlaubt tätiger Anbieter:innen wird gestärkt und die Transparenz
für Anleger:innen verbessert. Personen oder Unternehmen, die ohne
Bewilligung Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen, müssen mit
scharfen Aufsichtsmaßnahmen und Sanktionen rechnen. Im Rahmen des
MiCAR-Regimes wird - u.a. durch den laufenden Austausch mit in- und
ausländischen Aufsichtsbehörden - die Eindämmung von Krypto-Betrug,
unseriösen Geschäftspraktiken sowie Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung weiterhin durch hohe Aufsichtsstandards
sichergestellt.
Zwtl.: Österreichischer Krypto-Markt: Mehr Sicherheit für
Verbraucher:innen
Mit dem Inkrafttreten der MiCAR und der gestärkten Rolle der FMA
als Aufsichtsbehörde sollen Konsumentinnen und Konsumenten am
österreichischen Kryptomarkt künftig auf mehr Sicherheit, Transparenz
und Rechtsklarheit vertrauen können. Die FMA sieht sich dabei als
verlässliche Partnerin für alle Marktteilnehmende, die an einem
fairen, ordnungsgemäßen und kundenorientierten Geschäftsmodell
interessiert sind. „Wir sind überzeugt davon, dass die Einhaltung
sämtlicher aufsichtsrechtlicher Vorgaben ein zentrales
Erfolgskriterium für Anbieterinnen und Anbieter ist“, so Ettl und
Müller. „Compliance ist kein Nebenschauplatz, sondern die Basis für
nachhaltiges Vertrauen und langfristige Marktstabilität.“
Zwtl.: Ergänzende Anforderungen durch DORA: Verstärkte technische und
operative Resilienz
Parallel zur MiCAR findet auch mit 17. Januar 2025 der Digital
Operational Resilience Act [2] (DORA) der EU Anwendung. Diese
Verordnung zielt darauf ab, die IT-Sicherheit und operative
Widerstandsfähigkeit von Finanzmarktteilnehmenden erheblich zu
stärken. Für CASP bedeutet dies, dass sie neben den neuen
aufsichtsrechtlichen Vorgaben der MiCAR auch umfassende technische
Sicherheits- und Krisenmanagementkonzepte vorweisen müssen. Die FMA
erwartet von den Unternehmen eine lückenlose Überwachung und
Absicherung ihrer IT-Systeme, regelmäßige Stresstests sowie
eindeutige Notfallpläne, um auch im Fall von Cyberangriffen oder
Systemausfällen handlungsfähig zu bleiben. Durch die parallele
Anwendung von MiCAR und DORA wird der österreichische Kryptomarkt
nicht nur transparenter und vertrauenswürdiger, sondern auch
technologisch sicherer.
Weitere umfassende Informationen zu MiCAR finden Sie auf der FMA-
Website . Verbraucher:innen können sich in der Unternehmensdatenbank
der FMA darüber informieren, ob ein Anbieter konzessioniert ist. Die
FMA-Publikationsreihe für Verbraucher:innen „Reden wir über Geld“
widmete sich bereits dem Thema Trading-Plattformen
[1] Verordnung (EU) 2023/1114 , die in Österreich mit dem MiCA-
Verordnung-Vollzugsgesetz umgesetzt wurde.
[2] Verordnung (EU) 2022/2554
Wiener Börse Party #811: Anfang 2025 Surprise mit ATX schwächer, Nebenwerte deutlich stärker, Glück für Kapsch und Polytec
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