13.12.2024, 3483 Zeichen
Wien (OTS) - 2025 kommen auf die Verkehrsteilnehmer:innen in
Österreich einige
Neuerungen zu. Der ÖAMTC gibt einen Überblick, was schon jetzt
bekannt bzw. absehbar ist.
Zwtl.: Vignette und österreichweites Klimaticket um 7,7 Prozent
teurer, Kilometergeld steigt, Verkehrsabsetzbetrag wird erhöht
Sowohl bei der Vignette als auch beim österreichweiten
KlimaTicket hat der Gesetzgeber eine Valorisierung vorgesehen. Zwar
liegt die allgemeine Teuerungsrate aktuell wieder bei unter zwei
Prozent, die Erhöhungen bei Vignette und KlimaTicket richten sich
aber nach der Teuerungsrate von 2022 auf 2023. Somit steigen die
Kosten für Konsument:innen um 7,7 Prozent.
Die Pkw-Jahresvignette kostet mit 103,80 Euro erstmals mehr als
100 Euro, bei der Motorrad-Jahresvignette sind es 41,50 Euro. Auch
die unterjährigen Varianten (2-Monats-, 10-Tages- und Tagesvignette)
werden entsprechend valorisiert.
Der Preis für das KlimaTicket für ganz Österreich steigt mit
Jahreswechsel um rund 84 Euro auf 1.179,30 Euro. Bei den
vergünstigten Tickets Jugend, Senior und Spezial kommt es zu einer
Preisanhebung um rund 63 Euro auf 884,20 Euro. Tickets mit Familien-
Upgrade sind künftig für 1.297,80 Euro bzw. 1.002,70 Euro erhältlich.
Tipp vor dem Jahreswechsel: Wer sich noch kurzfristig für das
KlimaTicket entscheidet, sollte es in einer Servicestelle - ohne 15-
tägige Wartefrist - mit Gültigkeitsbeginn vor dem 1. Jänner 2025
kaufen. Dann gilt noch der alte Preis.
Zwtl.: Erleichterung bei ÖV-Dienstfahrten
Konnten bislang nur die Kosten von Einzeltickets für öffentliche
Verkehrsmittel bei beruflich veranlassten Fahrten abgerechnet werden,
gibt es nun auch die Möglichkeit, die anteiligen Kosten von
Zeitkarten (z. B. KlimaTicket) steuerfrei vom Arbeitgeber zu
erhalten.
Zwtl.: Kilometergeld steigt ab 01.01.2025
Mit 1. Jänner 2025 wird das amtliche Kilometergeld einheitlich
auf 50 Cent erhöht. Der neue Kilometergeld-Satz gilt ab dann
unabhängig davon, ob man einen Pkw (bisher 42 Cent) oder ein
Motorrad/Motorfahrrad (bisher 24 Cent) nutzt. Zudem erhöht sich auch
der Betrag für Mitfahrende: Galten bisher 5 Cent, sind es ab dem
neuen Jahr 15 Cent. Ab mehr als einem Kilometer Wegstrecke gelten die
50 Cent auch für die Nutzung eines Fahrrades (bisher 38 Cent bei mehr
als zwei Kilometern).
Zwtl: Verkehrsabsetzbetrag wird erhöht
Grundsätzlich werden die Kosten für den Arbeitsweg über den
Verkehrsabsetzbetrag bei der Einkommensteuer abgegolten. Dieser
Betrag wird mit 2025 auf 487 Euro erhöht und für Arbeitnehmer:innen
in der Regel automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt. Was
niedrigere Einkommen betrifft, so gilt: Auch der hier bereits höhere
Verkehrsabsetzbetrag sowie der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
werden um fünf Prozent angehoben.
Zwtl.: E-Auto-Förderung für Private - Einreichung für altes
Förderprogramm bis 31.05.2025 möglich
Wie es im Bereich Elektromobilität mit der Förderung für Private
im Jahr 2025 weitergeht, ist bislang noch unklar. Sofern Budgetmittel
vorhanden sind, kann man sich aber jedenfalls noch bis längstens
31.05.2025 online für das Förderprogramm 2024 registrieren. Nach
erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag
auf Förderung gestellt werden, hierbei dürfen die Rechnung bzw. der
Kaufvertrag nicht älter als neun Monate sein. Weitere Informationen
zu den E-Mobilitäts-Förderungen gibt es unter:
http://www.oeamtc.at/elektromobilität .
Eine Übersicht aller Neuerungen findet man unter
http://www.oeamtc.at/neuerungen2025 .
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