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Gesetz bremst E-Fahrzeuge bei Kleintransporteuren aus

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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Wien (OTS) - Wien, 13.12.2024 - „Wir möchten gerne emissionsfrei unterwegs sein“, sagt Katarina Pokorny, Obfrau der Wiener Fachgruppe Kleintransporteure. „Doch die aktuelle Gesetzeslage macht den Einsatz von Elektrofahrzeugen in unserer Branche so gut wie unmöglich.“
Dabei ist es Privatpersonen und auch anderen Berufsgruppen erlaubt, mit Führerschein B Elektrofahrzeuge mit bis zu 4,25 Tonnen zu lenken, gewerblichen Kleintransporteuren aber nicht. „Das versteht doch kein Mensch, warum wir Kleintransporteure hier ungleich behandelt und schlechter gestellt werden“, erklärt Pokorny. Hintergrund: Der B-Schein berechtigt grundsätzlich zwar nur zum Lenken von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen, doch reine E-Fahrzeuge sind bekanntlich auf mehrere hundert Kilogramm schwere Batterien (Akkus) angewiesen. Dem wurde vom Gesetzgeber Rechnung getragen und ein zusätzlicher Spielraum von 750 kg eingeräumt - allerdings eben nur für Privatpersonen und einen bestimmen Unternehmerkreis.
Kein gewerbliches Fahren erlaubt
Kleintransporteure dürfen laut der entsprechenden EU-Verordnung ( EG) Nr. 1071/2009 bzw. dem Güterbeförderungsgesetz aktuell nicht 4,25 Tonnen schwere E-Fahrzeuge gewerblich lenken. Denn das freie Gewerbe gilt nur bis 3,5 Tonnen - alles darüber hinaus fällt unter das konzessionierte Güterbeförderungsgewerbe.
Daher sind Kleintransporteure zögerlich bei der Anschaffung vollelektrischer Fahrzeuge. Denn bei Beibehaltung des höchstzulässigen Gesamtgewichts von 3,5 Tonnen verlieren sie durch die schweren Batterien hunderte Kilogramm an möglicher Zuladung, was ihre Fahrten weniger wirtschaftlich macht. „Fast 60 Prozent der Wiener Kleintransporteure sind Ein-Personen-Unternehmen. Sie müssen ihre Fahrzeuge so effizient wie möglich nutzen“, erklärt Pokorny.
EU-Verordnung muss geändert werden
Überschreiten Sie jedoch die 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, müssen sie nicht nur die Konzessionsprüfung für das Gewerbe der Güterbeförderung ablegen: Alle Lenker benötigen zusätzlich den Führerschein der Klasse C und die Grundqualifikationsprüfung, und fallen unter eine Vielzahl weiterer Regelungen wie die Tachografenpflicht, besondere Ruhezeiten oder Wochenend-Fahrverbote.
„Wir brauchen pragmatische Lösungen und die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Mobilität, um Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz unter einen Hut zu bringen“, sagt Obfrau Pokorny. „Mit einer Änderung der EU-Verordnung sollte es Kleintransporteuren künftig erlaubt werden, so wie Privatpersonen und andere Unternehmergruppen E-Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen zu lenken. Und dafür muss sich Österreich auf europäischer Ebene einsetzen.“



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    Dabei ist es Privatpersonen und auch anderen Berufsgruppen erlaubt, mit Führerschein B Elektrofahrzeuge mit bis zu 4,25 Tonnen zu lenken, gewerblichen Kleintransporteuren aber nicht. „Das versteht doch kein Mensch, warum wir Kleintransporteure hier ungleich behandelt und schlechter gestellt werden“, erklärt Pokorny. Hintergrund: Der B-Schein berechtigt grundsätzlich zwar nur zum Lenken von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen, doch reine E-Fahrzeuge sind bekanntlich auf mehrere hundert Kilogramm schwere Batterien (Akkus) angewiesen. Dem wurde vom Gesetzgeber Rechnung getragen und ein zusätzlicher Spielraum von 750 kg eingeräumt - allerdings eben nur für Privatpersonen und einen bestimmen Unternehmerkreis.
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