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Neues Gesetz für barrierefreies Shoppen im Netz

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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#gabb aktuell



29.11.2024, 5087 Zeichen

Graz (OTS) - Mitte 2025 tritt EU-weit ein Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) für die Wirtschaft in Kraft. Es verpflichtet Firmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen online zum Kauf oder zur Buchung anbieten, ihre Websites und Webshops für alle Menschen barrierefrei zugänglich zu machen. Angefangen bei der online Tisch-, Zimmer- oder Terminreservierung, einer Flugbuchung, über das Abschließen eines Versicherungsvertrags bis zum digitalen Einkaufen im Lebensmittel- oder Einzelhandel. Ausnahmen gelten lediglich für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz. Das Gesetz betrifft gemeinnützige Organisationen, wie etwa einen online Second-Hand Shop, genauso wie Tourismusunternehmen, Mietauto-Firmen wie Banken und Versicherungen.
Wer die Vorgaben nicht erfüllt, muss mit Geldstrafen und massiven Sanktionen bis zur Schließung des Online-Geschäfts, bzw. Verbannung des Produkts vom Markt rechnen. Das neue Gesetz ist Herausforderung und Chance zugleich: Firmen müssen lernen, ihre Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen, können damit aber auch viele neue Kundinnen und Kunden erreichen. Denn eines ist klar: Gut verständliche, klare und auch online leicht auffindbare Informationen helfen nicht nur behinderten Menschen, sondern allen.
Mit dem BaFG wird der EU-weit geltende Accessibility Act in Österreich umgesetzt. Ziel dieser Gesetzgebung ist, dass auch Menschen mit Behinderung, mit Lernschwierigkeiten oder geringen Sprachkompetenzen eigenständig und selbstbestimmt als Kundinnen und Kunden am Markt teilhaben können.
Eigene Marktüberwachungsstellen werden die Einhaltung des neuen Gesetzes kontrollieren. In Österreich wird eine solche Stelle beim Sozialministeriums-Service eingerichtet. Dort kann Beschwerde einlegen, wer auch immer meint, als Kundin oder Kunde Informationen von Firmen nicht barrierefrei nutzen zu können.
Zwtl.: Barrierefrei kommunizieren heißt auch, leicht verständlich zu informieren
Die Forderung des BaFG für Websites geht dabei über die technische Barrierefreiheit hinaus und schließt ausdrücklich die Verständlichkeit von Informationen mit ein. Die Frage, was genau nun verständlich bedeutet, bereitet vielen für die Kommunikation von Unternehmen Verantwortlichen Kopfzerbrechen. Die für die Gesetzeswerdung und -einhaltung zuständigen Beamten im Sozialministerium beraten hierzu folgend: Das im Gesetz genannte Sprachniveau B2 ist Maturaniveau und wird als maximal zulässige Obergrenze für Informationen von Banken akzeptiert. Grundsätzlich sollten Unternehmen auf Sprachniveau B1 nach dem GERS, dem Gemeinsamen Europäischen Rahmen für Sprachen, bzw. in einfacher Sprache informieren, wo immer das möglich ist und tunlichst nicht an der B2-Marke kratzen.
Zwtl.: KI-Tools von capito helfen zweifach
Eine praktische Hilfe für alle Firmen, die unsicher sind, ob ihre Informationen diesen Anforderungen genügen, bietet die mit künstlicher Intelligenz arbeitende Verständlichkeits-Analyse von capito . Kostenfrei und niederschwellig können Firmen einen Überblick über die Verständlichkeit ihrer Websites erhalten. Sie können einfach die Web-Adresse in das Online-Tool https://audit.capito.ai/ eingeben und binnen Sekunden neben einem Verständlichkeits-Score auch gleich konkrete Hinweise zu bestehenden Problemen bzw. deren Behebung erhalten. Für professionelle Audits - besonders bei sehr komplex aufgebauten Websites, oder Unsicherheit bezüglich der technischen Barrierefreiheit sollten Unternehmen sich jedoch professionelle Beratung holen.
Audits sind der erste Schritt, die Umsetzung ist der zweite. Dieser zweite Schritt, Informationen verständlich aufzubereiten, kann kosten- und zeitintensiv sein. Nicht aber mit der capito- Schreibassistenz , einem KI-basierten Tool, das Texte automatisiert in drei Sprachstufen und aktuell sieben Sprachen übersetzt. Nutzen kann man die capito-Schreibassistenz online via https://app.capito.ai/ und überall, wo man schreibt: als Add-in in Microsoft Word ebenso, wie in Outlook, Wordpress oder auf Social Media Plattformen wie LinkedIn, X (Twitter) oder Facebook. So kann capito auf allen gängigen Plattformen das Leben von Menschen durch verständliche und barrierefreie Information erleichtern.
Zwtl.: capito - Internationales Tech-Unternehmen aus Österreich
capito ist der Markt- und Qualitätsführer für leicht verständliche Sprache in Europa und wurde dafür vielfach ausgezeichnet. Zuletzt gewann capito den Österreichischen Staatspreis Digitalisierung und wurde vom European Innovation Council der EU als Beispiel für eine Groundbreaking European Innovation ausgewählt.
Zwtl.: Fazit
Mit dem European Accessibility Act setzt die EU ein deutliches Zeichen für mehr Inklusion in Europa. Social Businesses, wie capito, steuern innovative Lösungen zur praktischen Umsetzung dieses hohen Zieles bei.
Anmerkung: Social Businesses stellen sich der Aufgabe, gesellschaftliche Probleme mit einem unternehmerischen Ansatz zu lösen.
Weitere Informationen rund um das BaFG und die capito.ai-Tools, sowie hochauflösendes Bildmaterial finden Sie im capito Presse-Hub: https://bit.ly/capito_presse_hub



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